Arbeitnehmersparzulage

  • Hallo.


    Bin gerade dabei, alles abzuarbeiten, was man am Ende des Jahres eben so einreichen muss.


    Habe einen Bausparvertrag. Habe bisher noch nie was eingereicht. Die Arbeitnehmersparzulage kann ich aber innerhalb von 4 Jahren nach dem Sparjahr einreichen!?


    Dies kann via Steuererklärung oder auch seperat beim Finanzamt gemacht werden?


    Habe dafür ein Dokument vom Bausparvertragsanbieter erhalten. Was aber muss ich bei der Wohnungsbauprämie für einen Nachweis einreichen?

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  • Für die AN-Sparzulage ist dein Finanzamt zuständig. Normalerweise wird das mit der ESt-Erklärun beantragt. Geht Aber auch separat bis vier Jahre nach Ende des Sparjahrs.


    Die Wohnungsbauprämie bekommst du über deine Bausparkasse.

  • Du musst auf jeden Fall weniger als 17900€ als Alleinstehender oder 35800€ als Ehepaar verdienen, sonst besteht kein Anspruch. Verdienst du mehr, kannst du für den Betrag auch Wohnungsbauprämie erhalten. Das Formular muss an die Bausparkasse zurückgeschickt werden, da diese die Wohnungsbauprämie direkt verwalten.


    Verdienst du weniger als oben angegeben können Beiträge über 470€/Jahr für die Wohnungsbauprämie genutzt werden. Maximal kann man 512/1024€/Jahr für die Wohnungbauprämie berücksichtigen (Single/Verh.).

  • Vielen Dank.


    Ich verdiene im Jahr weniger als 17.900 Euro.


    Ich kann aber schon beide beantragen? ANSZ und WBP?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Ich kann aber schon beide beantragen? ANSZ und WBP?


    Wenn du mehr als 470€/Jahr in den Vertrag einzahlst, ansonsten nur ANSZ, wenn das als VWL bezahlt wird.

  • Okay. Dies ist bei mir der Fall.

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