Talkline - Vorzeitige Kündigung durch Einmalzahlung der restlichen Grundgebühr

  • Hallo Leute,


    der Titel sagt ja eigentlich schon alles. Ich überlege gerade einen Talkline Vertrag zu machen und frage mich, ob man später vielleicht schon vorzeitig aus dem Vertrag kommen könnte, wenn man die restliche Grundgebühr der Vertragslaufzeit auf einmal überweist?


    Ich denke eher, die Antwort lautet nein, denn wie wir alle wissen, gibt es die Talkline Verträge stets oft sehr günstig und der Provider will sicherlich zwischendurch noch ein bisschen Geld verdienen.


    Allerdings, fragen kostet nichts und wo sollte man die Frage wohl anders stellen als hier?
    Vielleicht hat ja jmd. Erfahrung damit?


    Würde mich freuen.


    Liebe Grüße

  • überschrift sagt tatsächlich alles xD
    was sind das alles für szenarien.. gedanken über das vorzeitige ende des noch nicht bestehenden vertrages bei einem provider^^


    ich würde wenn ich noch genug zeit habe und es wichtig wäre, dort mal anfragen..weil kein mensch weiss, wie sich das jeweils im einzelnen verhält.. meistens wissen es die mitarbeiter am wenigsten.


    ich vermute mal, bei sonderfällen wie gefängnis, wird die grundgebühr gesenkt aber vertrag läuft weiter..
    in deinem fall würden die sicher sagen: "die überschrift sagt alles"....


    du kannst auch einfach gar nix zahlen, dann beenden die das meistens von alleine..
    dann ein wenig die nerven behalten und ca 6-8 monate warten, bis die sich melden, mit dem angebot, du musst nur die hälfte zu zahlen ^^


    alles überschrift von mir hier auch.

    D2Olga (Bunt)
    -live by the prepaidkarte, die by the prepaidkarte - (Kein Vertrag²)
    Plutonium ViP Nummer !

  • Nein, ins Gefängnis hatte ich nicht vor zu gehen. :cool:


    Und wenn schon, dann wollte ich das auch ohne negativen Schufa Eintrag gestalten. ;)


    Es geht bei mir um ein günstiges, quasi subventioniertes Smartphone, das es rechnerisch günstiger mit einem Talkline Vertrag gibt, als wenn ich es so irgendwo kaufen würde. Der Vertrag wäre allerdings für die Schublade, da für mich unbrauchbar.


    Daher die Frage, ob man die Vertragskosten einfach auszahlen kann.

  • Also den Tip im letzten Post halte ich dann doch für etwas riskant. Es gibt auch noch andere Aspekte als den Betrag, den man am Ende zahlen muss. Man will ja vielleicht auch seine Schufa nicht kaputtmachen...


    Die Ausgangsfrage finde ich dagegen selber auch interessant (obwohl die genaue Fragestellung hier natürlich schon etwas verquer ist). Auch ich habe vor ungefähr einem Jahr als Teile eines Tarif-Konstrukts aus mehreren Verträgen, das ich dann am Ende gar nicht mehr brauchte, einen Talkline-Vertrag abgeschlossen, den ich gerne vorzeitig los wäre (schon, um noch möglichen Kosten-Überraschungen vorzubeugen).


    Deshalb hatte ich mich auch etwas umgesehen, ob eine vorzeitige Vertragsauflösung (!) bei Talkline gegen Zahlung der restlichen Grundgebühren möglich ist. Der Tenor der etwas älteren Diskussionen war, dass Talkline (Mobilcom-Debitel) das nicht macht. Selber nachgefragt habe ich dort noch nicht.


    Würde mich interessieren, ob es da etwas Neues gibt.


    Edit: Überschnitten.

    Vertrauensliste: 1 2 3 4

  • Moin


    eher gefriert die Hölle, als das Talkline einen eher aus dem Vertrag läßt.


    Also: Abschließen, unmittelbar nach Erhalt von Telefon und SIM kündigen (Einwurfeinschreiben), Kündigungsbestätigung abwarten, und alles gut abheften.


    Fortan regelmäßig die Kontoauszüge prüfen, ob tatsächlich nur die GG abgebucht wird. Besser: Dauerauftrag über die GG einrichten.


    Die Karte sollte dann auch tatsächlich in der Schublade liegen, und niemand sollte ein Gespräch von Talkline annehmen. Ein einfacher Anruf kann schon diverse zugebuchte Optionen oder gar Partnerkarten zur Folge haben.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    Also: Abschließen, unmittelbar nach Erhalt von Telefon und SIM kündigen (Einwurfeinschreiben), Kündigungsbestätigung abwarten, und alles gut abheften.


    Ich empfehle Einschreiben mit Rückschein. Nur der Rückschein wird als Beweis der Zustellung gewertet.

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Zitat

    Original geschrieben von morsum
    Ich empfehle Einschreiben mit Rückschein. Nur der Rückschein wird als Beweis der Zustellung gewertet.


    Ich empfehle ein einfaches Fax. Bisher wurden die Kündigungen bei mir alle zeitnah schriftlich bestätigt. Und das hilft im Zweifel mehr als so ein Rückschein.

  • Zitat

    Original geschrieben von morsum
    Ich empfehle Einschreiben mit Rückschein. Nur der Rückschein wird als Beweis der Zustellung gewertet.



    Auch ein Rückscheineinschreiben beweist außer, daß ein Briefumschlag die Gegenseite erreicht hat, nichts. Der Umschlag kann auch leer gewesen sein.


    Daher genügt i. d. R. ein Einwurfeinschreiben oder ein Fax. Das ist gängige Praxis, und wird als i. d. R. auch als ausreichender Beweis angesehen.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    Auch ein Rückscheineinschreiben beweist außer, daß ein Briefumschlag die Gegenseite erreicht hat, nichts. Der Umschlag kann auch leer gewesen sein.


    Daher genügt i. d. R. ein Einwurfeinschreiben oder ein Fax. Das ist gängige Praxis, und wird als i. d. R. auch als ausreichender Beweis angesehen.

    Rückschein, Einschreiben, Einwurfeinschreiben und sogar Fax sind doch auch nur Instrumente der Angstmacher, zumindest bei der neuen Talkline/Mobilcom.


    In der Nacht von Samstag auf Sonntag per Kontaktformular gekündigt und Sonntag kurz nach Mittag schon eine Bestätigung per Email bekommen, samt Angabe der beiden Telefonnummern und Ablaufdatum.


    Unkompliziert, zuverlässig, rasch, freundlich und sachgerecht - was will man mehr? (-:=

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    ........................................... per Kontaktformular gekündigt und Sonntag kurz nach Mittag schon eine Bestätigung per Email bekommen, samt Angabe der beiden Telefonnummern und Ablaufdatum.


    Das hier nicht vergessen

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