Frage zu E-Plus Wandlung Abwicklung

  • hi.


    erstmal ein lob an eplus:


    mein me45 war defekt (während der garantie-zeit) und wurde von siemens ausgetauscht. allerdings sind bei den austauschgeräten dieselben fehler erneut aufgetreten. nach kurzem telefonat mit eplus, hat man mir eine wandlung ("alles ist möglich") angeboten und ich konnte mir ein komplett neues gerät aussuchen. je nach preislage mit oder ohne zuzahlung.


    hat wirklich alles spitze geklappt und somit kann ich nur zufrieden sein mit dem kundenservice von eplus.


    nun mußte ich logischer weise das defekte me45 an eplus (bzw. irgendeine andere firma, die solche sachen wohl für eplus abwickeln) zurückschicken.


    meine frage ist nun, ob ich irgendwie bestätigt bekomme, dass das gerät angekommen ist. hätte sonst nur den beleg der post, den ich leider nicht mehr finden kann. würde aber gern auf der sicheren seite sein.


    nicht, dass die mir irgendwann erzählen, ich hätte das handy noch....


    danke & gruß
    lars

  • Habe auf die gleiche Art auch ein Handy getauscht bekommen. Es gibt keine Rückmeldung, ob das zur "Entlastung" zurückzuschickende Handy wirklich angekommen ist. Aber solange sich E+ nicht meldet und beschwert, wird es wohl bei Arvato (ehem. Bertelsmann) Distributions angekommen sein.
    Den Beleg würde ich dennoch suchen und aufbewahren, besser ist das.

    "Sein glasklarer Verstand wurde von keinem Anflug von Wissen getrübt..."

  • Sorry, wenn es OT ist. meine FRage: Wandlung ist doch nur bei E-Plus direkt gekauften Geräten möglich, oder? Also wenn ich meinen Vertrag irgendwo anders verlängere, habe ich kein Anrecht auf Wandlung, oder? Wäre ein Grund, die teureren E-Plus Preise in kauf zu nehmen... :confused:

  • Wenn du von der gesetzlichen Wandlung (jetzt Rücktritt vom Vertrag) sprichst, kannst du beruhigt sein.
    Nach 2 gescheiterten Nacherfüllungsversuchen kannst du bei jedem Händler vom Vertrag zurücktreten und ein anderes Gerät verlangen.


    Einziger Unterschied ist, dass du dann eben nicht zu Eplus gehst, sondern zu deinem Händler. Eplus führt natürlich die "Wandlung" nur durch, wenn du das Gerät dort gekauft hast (habe aber auch schon anderes gehört:rolleyes: ).


    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


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  • Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Wenn du von der gesetzlichen Wandlung (jetzt Rücktritt vom Vertrag) sprichst, kannst du beruhigt sein.


    o.k. ich hatte das mit dem 24 Monate Umtauschservice bei Eplus in den Prof-Tarifen verwechselt. Die geht nur, wenn man das Gerät direkt bei Eplus gekauft hat, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von jonasm
    o.k. ich hatte das mit dem 24 Monate Umtauschservice bei Eplus in den Prof-Tarifen verwechselt. Die geht nur, wenn man das Gerät direkt bei Eplus gekauft hat, oder?


    Moin,


    so ist es!


    Willi

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