Elektronische Gesundheitskarte

  • Zitat

    Original geschrieben von a101
    Ärzte sind keine Amtsträger und somit gesetzlich lt. PAuswG gar nicht befugt sich den Personalausweis zeigen zu lassen.


    Dann müsste konsequenterweise in jedem Personenzug ein Bundespolizist mitfahren. Wie soll ein Zugbegleiter denn sonst die Fahrscheine kontrollieren, wenn die Mehrheit mit Semestertickets oder anderen nicht übertragbaren Fahrausweisen, die nur in Verbindung mit amtlichem Lichtbildausweis gültig sind, unterwegs ist?


    PS. Post-Ident wäre dann auch illegal.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Ich erstelle mir gerade meine eigene MEI-Card (gespeichert auf einer NFC-Karte bzw. auf einem NFC-Chip), damit haben Notärzte im Notfall die Möglichkeit, meine wichtigsten Daten zu bekommen (Blutgruppe, Allergien, Vorerkrankungen, Name und Anschrift von Hausarzt und Zahnarzt, zu informierende Personen etc. Und der Hinweis dass ich kein Organspender bin).


    und du meinst, dass irgendjemand etwas damit anfangen kann/will oder die zeit hat da was auszulesen? für so einen fall, halte ich einen simplen zettel im geldbeutel für zweckdienlicher.

  • Ein simpler Zettel geht aber zu schnell kaputt. Den muss man dann regelmäßig erneuern. Und wenn Du diesen Zettel "irgendwo" in Deiner Geldbörse ablegst muss den auch erstmal jemand finden/suchen. Mein Tag ist aber sichtbar (beschriftet) ganz vorn im Ausweisetui. Und fast jeder hat ein modernes Mobiltelefon. Und anstatt alles abtippen zu müssen haben die Leute im Krankenhaus dann gleich alles lesbar im PC (meine Schrift kann keiner lesen). Zudem gibt es zumindest in den USA solche Karten schon lange. Nur in DE will sie keiner. Auf einer solchen Karte kann man viel mehr Informationen ablegen als auf einem kleinen Zettel. Daher wäre ja mein Vorschlag, alles Wichtige (was Notärzte wissen sollten/dürfen) gleich auf der eGK (in einem geschützten Bereich, oder eben auf einem "offiziellen" NFC-Tag oder ähnlichem) abzulegen.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • naja gerade hier im thread zum thema "abgleich foto mit gesundheitskarte" kann man ja wieder gut sehen, dass die ärzte nichts machen, was nicht irgendwo im gesetz steht und extra bezahlt wird. ;)
    solange es keine zertifizierten NFC-reader und anweisungen für ärzte gibt, wird da wohl niemand aus eigeninitiative sein handy zücken und versuchen, da irgendwas auszulesen. insofern überhaupt ein geeignetes gerät vorhanden ist - das ist derzeit ja auch noch alles andere als selbstverständlich.


    solche zettel kann man gut in kleiner schrift ausdrucken... die sind dann auch bergdoktor-kompatibel :D

  • Die bewährte Technik zur Identifizierung von Patienten ist der RFID-Chip unter der Haut. In der Veterinärmedizin absoluter Standard.


    Warum sollte sich die Humanmedizin mit weniger zufrieden geben? :D

  • In "Frontal 21" kommt heute ein beitrag zur eGK.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Erstaunlich kritischer Bericht - man hätte im Interview Gröhe auch mal fragen sollen, warum er sich als privat versicherter Beamter sich nicht dem Allgemeinwohl verpflichtend freiwillig bei der GKV versichert und seine persönlichen Daten den Servern von Bertelsmann, Arvato, Info - Score etc. zur Verfügung stellt, zumal die Daten doch so sicher sein sollen ...


    Letztendlich geht es der IT - und Gesundheitsindustrie nur um die Kapitalisierung der persönlichen, medizinischen Daten von Millionen Versicherten.


    Den Aspekt des erpresserischen aufs Auge Drücken der eGK hätte man etwas mehr vertiefen sollen,
    genauso wie die Erwähnung des nach wie vor vorhandenen, aber von diversen KKen immer mehr rechtswidrig verweigerten Ersatzverfahren ..

  • Zitat

    Original geschrieben von a101
    ...Zweitens gehört die angebliche Pflicht zur Einsendung eines Fotos nicht zu den Mitwirkungspflichten (es wird ja keine Sozial - sondern eine Versicherungsleistung bei der KK beantragt)...


    Bei allem verständnis für Deine sichtweise (die ich durchaus zu teilen tendiere): für alle hier ratsuchenden ist das dennoch wenig hilfreich, weil es sich nunmal um ein höchstrichterliches urteil handelt (ob's dazu überhaupt noch eine BVerfG-entscheidung geben wird, steht in den sternen. Und falls doch: nach meiner einschätzung wird das BVerfG -- alles staatstragende privat versicherte -- das BSG nicht korrigieren).



    Zitat

    Original geschrieben von a101 ...Drittens ergibt sich diese angebliche Pflicht mitnichten aus dem §291a SGB V.
    Dort steht nur, dass die eGK mit einem Foto zu versehen ist (das gilt für die KK), aber nicht, dass der GKVersicherter ein (identitäts ungeprüftes !) Foto einschicken müsste.
    ...


    Mit verlaub, das ist doch haarspalterei. Wenn es eine gesetzliche pflicht der KK gibt, dann impliziert dies doch die verpflichtung, den KK ein photo zur verfügung zu stellen. Es wäre ja sogar rechtswidrig, jemandem (hier: den KK) eine pflicht aufzuerlegen, die dieser gar nicht erfüllen kann. Abgesehen davon hast Du ja selbst erkannt, daß das BSG hier eine mitwirkungspflicht des versicherten sieht
    (habe das urteil nicht gelesen. Steht das da wirklich drin ? Ich frage, weil diese angebliche mitwirkungspflicht nur in einem teil der meldungen zu dem urteil berichtet wird)

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

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