Elektronische Gesundheitskarte

  • So lustig das auch sein mag, zeigt es doch, wie unsinnig das Ganze ist. Laut Gesetz muss überprüft werden, ob das Foto den Karteninhaber zeigt und zwar von der Karten ausgebenden Stelle, also der Krankenkasse. Die schert sich darum aber nicht und verschiebt das an die Behandler, die dankend ablehnen, die Identität zu prüfen! Also wie üblich: Sankt Bürokratius schlägt sinnlos und mit hohen Folgekosten zu! :rolleyes:

  • Die Spitzenverbände können (mittels einem sogenannten Untergesetz) beschließen, was sie wollen - sie sind nicht (!) der Gesetzgeber!


    Solange man als Versicherter der GKV seine Mitgliedschaft aufgrund der gezahlten (Zwangs-) Beiträge aufrecht erhält, ist man auch krankenversichert mit einem entsprechenden Rechtsanspruch auf ärztliche Behandlung und Bezahlung dieser durch seine KK.
    Dieser Anspruch hängt de jure nicht von der Existenz einer eGK ab.


    Die niedergelassenene Ärzte haben nämlich einen sogenannten Versorgungsvertrag.


    Erst wenn der Gesetzgeber im §291 (a) SGB V regelt, dass man als Versicherter verpflichtet ist eine eGK zu beantragen und zu führen, könnte es vielleicht eng werden.


    Bis dahin kann man seine KK - Mitgliedschaft dem behandelnden Arzt auch ganz einfach durch eine von der KK auszustellenden Mitgliedsbescheinigung oder einen sogenannten "papiergebundenen Anspruchsnachweis" gem. §19 Abs.3 des BMV-Ä nachweisen.


    Vorerst steht im §291 (a) SGB V nur, dass die KKen die Krankenversichertenkarte mit einem (ungeprüften) Lichtbild bis zum 01. Januar 2006 zu einer eGK hätten erweitern sollen.


    Gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von a101
    [...] Erst wenn der Gesetzgeber im §291 (a) SGB V regelt [...]


    Auch dann hat man einen Anspruch auf Grundversorgung. Eventuell rechnet man dann selber mit der Kasse ab. Aber die alten Karten laufen ja mal aus.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Mit


    Zitat

    Original geschrieben von a101


    ... könnte es vielleicht eng werden. ...


    Gruss


    sollte beileibe nicht die medizinische Grundversorgung in Frage gestellt sondern nur auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass bei einer entsprechenden gesetzlichen eGK Vorzeige - resp. Ausweispflicht die Ärzte ggfs. Schwierigkeiten machen könnten.


    Ob man dann als GKV-Versicherter ohne eGK gesetzlich dazu verpflichtet werden kann mit der Kasse selbst abzurechnen, wird sich gleichfalls erst zeigen müssen.


    Gruss

  • So, die Karte eines Bekannten ist nun auch leider abgelaufen.


    Um die eGK wird er wohl nicht herumkommen, er möchte aber kein Bild drauf habe.
    Wie sollte ER nun vorgehen, anrufen und eifach die Karte ohne Bild "bestellen" ?

    Nix..............

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