Elektronische Gesundheitskarte

  • Bei manchen Privatversicherungen gibt es auch eine Karte. Ich frag das eigentlich schon gar nicht mehr, bin dann aber doch mal erstaunt, wenn da jemand eine solche Karte hat.


    Das mit dem Bild ist übrigens umstritten. Da es erstens keine Pflicht gibt, eine eGK mit Bild und wenn man doch eins drauf hat, auch nicht mit dem eigenen Bild (steht nirgendwo in der Vorschrift drin!) zu haben, ist der Teil auch unsinnig. Die Szenarien bei den Behandlern werden ja so diskutiert: da kommt jemand als Notfall und an der Theke wird festgestellt, dass das Bild nicht zur Person paßt (übrigens gar nicht mal so selten, da vor allem Frauen sich schöne und schmeichelnde Bilder aussuchen! ;)). Wird die Person dann und wie abgewiesen? Was ist, wenn die Person dann stirbt? Wo Ärzte doch eine Behandlungspflicht haben! Ich habe da bisher nur pragmatische Lösungen vernommen: liegt eine einlesbare Karte vor, wird auch behandelt! Soll der- oder diejenige doch aussehen, wie er/sie will!

  • Die Regierung will eben nicht nur unser Geld, sondern unseren Körper. Die wollen alles von uns. Alles und jeden kontrollieren können. Wie in Österreich z.B. Wer da der Organentnahme nie widersprochen hat, der wird einfach ausgeschlachtet.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • 1) Die eGK ist juristisch gesehen keine Voraussetzung um gegenüber der Krankenkasse Leistungsansprüche zu haben.
    2) Die Anspruchsberechtigung ergibt sich allein durch die Mitgliedschaft bei der KK durch die Zahlung von Beiträgen.
    3) Die eGK ist neben der alten Versichertenkarte eine (!) Möglichkeit diese Anspruchsberechtigung gegenüber dem Arzt und der Sprechstundenhilfe nachzuweisen.
    4) Daneben gibt es auch andere gültige Anspruchsnachweise wie z.B. das sogenannte Ersatzverfahren (quasi der alte, papiergebundene Behandlungsschein) und eine Mitgliedsbescheinigung.
    5) Eine gesetzliche Abgabe zur Abgabe eines Fotos für die eGK gibt es lt. § 291 SGB V nicht. Es steht nur drin, dass die eGK mit einem Bild zu versehen ist.
    Die Aufforderung der KK ein Foto einzusenden ist kein Verwaltungsakt, es besteht kein gesetzlicher, juristisch sanktionsfähiger Zwang. Demzufolge fehlen diesen pseudo-behördlich aufgemachten Aufforderungsschreiben der Krankenkassen auch jeglicher Hinweis auf eine betreffende gesetzliche Grundlage resp. Rechtsmittelbelehrung.
    6) Näheres dazu auch im Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) vom 01.10.2013; dort insbesonders § 13, Abs.1, § 19 Abs. 1 - 3, dazu Anlage 4a, Anhang 1 Pkt.2,
    7) s. auch dazu Pressemitteilung des Vorstandes der KBV (eine Vertragspartei des BMV-Ä neben des GKV) Dr. Andreas Köhler vom 23.10.2013, in dem er u.a. ausführt:
    "(...)Die Krankenversichertenkarte kann damit sowohl nach dem 1. Januar 2014 als auch nach dem 1.Oktober 2014 bis zum Ablauf der aufgedruckten Gültigkeitsdauer weiter in den Praxen verwendet werden.)"
    8) s, auch http://www.stoppt-die-e-card.d…p?/authors/3-Silke-Lueder

  • zu 5.:
    Daran ist aber die Regierung schuld. Sie hat es zugelassen (vielleicht sogar selber "angeheizt") dass die Versicherten dermaßen "vera****" wurden.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Kleiner Hinweis noch: sobald man bei einem Arzt einmal die eGK hat einlesen lassen, kann die alte Karte danach dort nicht mehr genutzt werden! Also immer schön nur die alte Karte nutzen! ;)

    Meine Frau hat sich neulich per neuer Karte im Krankenhaus einem Test unterzogen. Ich habe zeitgleich! mit der alten Karte in Ihrer Arzt-Praxis ein Rezept abgeholt, das war vielleicht ein Spaß. Auf beiden Seiten Tohuwabuhu bis bei mir in der Praxis einer Helferin ungefähr dämmerte was da los war.


    Wir habens beide noch hingekriegt aber die alte Karte ist jetzt hinich und nen paar blöde Sprüche haben wir auch noch von beiden Seiten mitgekriegt, aber gelacht haben wir schon.

    Web 2.0, Industry 3.0 / 4.0 alles Schrott ich hab jetzt Auto 5.0
    Ford Mustang feif lidähh eecht goil :D

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Privatversicherte bekommen die bestimmt auch noch aufgedrückt. Mal davon abgesehen braucht ein Privatversicherter nicht von einem Arzt zum Anderen springen bis ihm mal geholfen wird. ;)


    Das erstere ist leider Unsinn: Privat versicherte machen den Behandlungsvertrag direkt mit dem Arzt, mit dem Behandelten als Bezahler. Ob später eine PKV die Behandlungskosten (teilweise) erstattet (egal ob direkt an den Behandler oder an den Behandelten), ist dem Arzt schnuppe.


    Der Arzt hat dann 0 Interesse, irgendwelche Karten auszugeben.


    Bei der GKV gibt es scheinbar einen Vertrag zwischen Arzt und GKV. Der Patient hat damit nix zu tun, und bekommt gar nicht erst mit, wie viel der Arzt gegenüber der GKV abrechnet. Die GKV hat hier Interesse, nicht zuviel zu bezahlen. Das kann erreicht werden, indem überflüssige Behandlungen vermieden werden, und Betrug eingedämmt wird. Das soll mit der neuen Gesundheitskarte mit Photo erreicht werden.

  • Mit dem Foto wird es aber nur etwas wenn es zur gesetzlichen Pflicht wird. Solange man sogar ein Foto von seinem sonstetwas draufdrucken lassen kann wird das nie etwas mit der Betrugseindämmung.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Das ist mal wieder die typische Desinformation aus Geldgründen! :rolleyes:


    Alle alten Karten bleiben solange gültig, wie das aufgedruckte Datum. Da es gesetzliche Vorgaben gibt, bis wann die Kassen wieviel Prozent der Versicherten mit den eGKs versorgt haben müssen, Drücken die das einfach mit absurden Gründen durch!


    F


    Danke für die Info! Wir verweigern bis jetzt die neue Karte mit Bild. Ist in meinen Augen eine neue Kontrollfunktion, um Missbrauch vorzubeugen.


    Wir gehören nicht zu dem Kulturbereich, wo es gang und gebe ist, das jemand anderes mit der Karte zum Doc oder in die Klinik geht.


    Ich verstehe durchaus, dass da ein Riegel vorgeschoben werden muss, dann aber bitte bei den Leuten, wo es angebracht ist.


    Ich möchte hiermit niemanden diskriminieren.

  • Gibt es zu diesen Betrugsfällen eigentlich irgendwo Zahlen? (Klar, die tatsächliche Zahl wird höher sein).
    Als Außenstehender würde ich jetzt vermuten, dass die Verwaltungskosten für diese Bildergeschichte 1000x höher sind als die Verluste durch irgendwelche Betrugsfälle. Oder täusche ich mich?

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