Warum haben Sie sich denn mit Verlaub "beugen" lassen und sind umgefallen? :confused:
Die Krankenkassen freuen sich über jeden Umfaller ...
Eine gesetzliche und vor allem sanktionsfähige Pflicht ein Foto einzusenden gibt es nämlich lt. § 219 SGB V gar nicht.
http://www.stoppt-die-e-card.d…ristischer-Kommentar.html
Sie können resp. hätten Ihren Versicherungsschutz auch entweder über den sogenannten "papiergebundenen Anspruchsnachweis" (= guter alter Behandlungsschein) lt. §19 Abs.3 des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä vom 01.10.2013) oder mittels einer Mitgliedsbescheinigung gem. §3 VVG nachweisen können.
http://dejure.org/gesetze/VVG/3.html
Einige KKen scheinen mit ihrer gezielten und interessengeleiteten Desinformations-Kampagne und ihren ganz offensichtlich wahrheitswidrigen Behauptungen hier und da weiterhin Erfolg zu haben. :flop:
Wahrscheinlich hat Ihre AOK nur "vergessen" Sie entsprechend ihrer Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht gem. §13, 14 und 15 SGB I wahrheitsgemäß darauf hinzuweisen.
http://www.wirtschaftslexikon.…nken-und-pflegekassen.htm
Ihr resp. der Krankenversicherungsschutz ist nämlich de jure nicht (!) von dem Vorhalten, Besitz und Führen der eGK abhängig, sondern einzig und ausschließlich von der MITGLIEDSCHAFT zu einer Krankenkasse aufgrund gezahlter Krankenkassenbeiträgen.