Elektronische Gesundheitskarte

  • Warum haben Sie sich denn mit Verlaub "beugen" lassen und sind umgefallen? :confused:


    Die Krankenkassen freuen sich über jeden Umfaller ... :D


    Eine gesetzliche und vor allem sanktionsfähige Pflicht ein Foto einzusenden gibt es nämlich lt. § 219 SGB V gar nicht.


    http://www.stoppt-die-e-card.d…ristischer-Kommentar.html


    Sie können resp. hätten Ihren Versicherungsschutz auch entweder über den sogenannten "papiergebundenen Anspruchsnachweis" (= guter alter Behandlungsschein) lt. §19 Abs.3 des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä vom 01.10.2013) oder mittels einer Mitgliedsbescheinigung gem. §3 VVG nachweisen können.


    http://dejure.org/gesetze/VVG/3.html


    Einige KKen scheinen mit ihrer gezielten und interessengeleiteten Desinformations-Kampagne und ihren ganz offensichtlich wahrheitswidrigen Behauptungen hier und da weiterhin Erfolg zu haben. :flop:


    Wahrscheinlich hat Ihre AOK nur "vergessen" Sie entsprechend ihrer Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht gem. §13, 14 und 15 SGB I wahrheitsgemäß darauf hinzuweisen.


    http://www.wirtschaftslexikon.…nken-und-pflegekassen.htm


    Ihr resp. der Krankenversicherungsschutz ist nämlich de jure nicht (!) von dem Vorhalten, Besitz und Führen der eGK abhängig, sondern einzig und ausschließlich von der MITGLIEDSCHAFT zu einer Krankenkasse aufgrund gezahlter Krankenkassenbeiträgen. :D

  • Ich bin auch so ein Zuletzt-noch-Umfaller. Warum? Weil ich grad ne Menge Stress um die Ohren habe und sollte ich zum Arzt müssen will ich nicht auch noch über die Karte diskutieren müssen.


    Dein Posting und die zahlreichen Links machen wieder deutlich, dass man sich in die Thematik einarbeiten muss wenn man ernsthaft gegendiskutieren will. Dazu habe ich aktuell keine Kapazitäten... Leider!

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Es ist keinesfalls intendiert, dass sich "Umfaller" für ihr Handeln erklären oder gar rechtfertigen müssten!


    Die Gründe dafür sind zum Teil menschlich nachzuvollziehen; letztendlich muss aber jeder selbst wissen, wieviel Kraft und Vermögen er hat und in der Lage ist sich zu engagieren und sich gar diesem gigantischen Wahnsinn (allmähliche Abschaffung von demokratischen Rechten, Datenschutz, informeller Selbstbestimmung etc.) , den die Versicherten mit ihren Mitgliedsbeiträgen auch noch selbst finanzieren "dürfen", zu widersetzen.


    Für in der Sache Interessierte hier noch einige weiterführende, aktuelle Links:


    http://diedatenschuetzerrheinm…gk-geht-auch-2014-weiter/


    http://diedatenschuetzerrheinm…-krankenkassen-behauptet/


    http://diedatenschuetzerrheinm…ds-und-der-krankenkassen/


    https://www.kbv.de/134.html


    http://www.kbv.de/44227.html



    Gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Ich bin auch so ein Zuletzt-noch-Umfaller. Warum? Weil ich grad ne Menge Stress um die Ohren habe und sollte ich zum Arzt müssen will ich nicht auch noch über die Karte diskutieren müssen.


    Dein Posting und die zahlreichen Links machen wieder deutlich, dass man sich in die Thematik einarbeiten muss wenn man ernsthaft gegendiskutieren will. Dazu habe ich aktuell keine Kapazitäten... Leider!


    Bei mir ist es dasselbe - der Gesetzgeber hat das Ding beschlossen und da will ich keine Zeit investieren, irgendwelche zusätzlichen Nachweise hin- und herzuschicken.
    Ich würde auch gerne keine Steuern zahlen - aber da komm ich auch nicht drumrum ;)


    Ich finde es aber trotzdem gut, dass es diese Initiativen gibt, die auch Kritik äußern und ide Nachteile aufzeigen!

  • Diesen mehr als hinkenden Vergleich Steuern mit der eGK zu vergleichen müssen Sie mit Verlaub mit sich selbst ausmachen ... :rolleyes:


    Nicht alles, was der Gesetzgeber beschließt resp. beschlossen hat, ist auch legitim und verfassungsmäßig, wenn exemplarisch nur mal an das Volkszählungsurteil etc. pp. erinnert werden darf, das wie etliche andere vorher beschlossene Gesetze auch vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden ist.


    Wenn Ihnen "Ihre Zeit wichtiger ist, als irgendwelche zusätzlichen Nachweise hin - und herzuschicken" anstatt sich für die Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte einzusetzen, bleibt Ihnen das natürlich völlig unbenommen.


    Nur sollten Sie sich dann hinterher auch nicht wundern, wenn irgendwelche Stellen später einmal genauestens über IHRE GESUNDHEITLICHE VERFASSUNG Bescheid wissen und dieses Wissen gegen Sie verwenden.


    http://www.tagesspiegel.de/wir…ere-sicherer/9289836.html


    http://diedatenschuetzerrheinm…ochen-ungesunde-mischung/


    Hoffen wir, dass es dazu nie kommen wird! Nichts für ungut! :D

  • War am 10.01.14 beim Hausarzt in BW. Haben meine "alte Karte", die noch bis 2015 gilt eingelesen - ohne Probleme. Und mein HA müsste der Erste sein, der mir sagt, daß die alte Karte nicht mehr gilt. Stattdessen waren die Praxisangestellten völlig ratlos auf die Frage, wann ich denn eine neue Karte benötige...
    Wer eine "alte" Karte mit Ablaufdatum in der Zukunft hat, kann wahrscheinlich bis dahin noch warten...

  • Vielen Dank für Deine Rückmeldung, die zeigt, wie rechts - und gesetzeskonform sich verhalten wird und eigentlich immer müsste! :top:


    Leider wird das von etlichen Krankenkassen bewusst (!) interessengeleitet rechtswidrig falsch kommuniziert, wobei diese Krankenkassen ganz eindeutig gegen ihre gesetzliche Aufklärung -, Beratungs - und Auskunftspflicht gem. §13 - 15 SGB I verstoßen. :flop:


    http://www.wirtschaftslexikon.…nken-und-pflegekassen.htm


    Demzufolge gibt es natürlich auch Praxen, die sich dem anschließen.


    Dass dann die "armen" Mädels in den Praxen es z.T. auch nicht besser wissen (können), verwundert folglich auch nicht weiter ... :D


    Im Übrigen brauchst Du nach Ablauf der Versichertenkarte gar keine eGK, denn Du kannst Deinen Anspruchsnachweis einerseits mit dem papiergebundenen Anspruchsnachweis (der gute alte Behandlungsschein) gem. §19 Ab.3 BMV-Ä vom 01.10.2013 oder andererseits mit einer Mitgliedsbescheinigung, die Dir deine KK gem. §3 VVG ausstellen muss, nachweisen.


    http://dejure.org/gesetze/VVG/3.html


    Nachtrag:


    Wer sich mal visuell resp. interaktiv grafisch vorstellen möchte, wohin dieses eGK - Monster und die damit verbundene telematische Infrastruktur führt resp. führen kann, sollte man einen Blick hier draufwerfen, bevor er den Kopf endgültig in den Sand steckt:


    http://www.ocmts.de/egk/index.html


    Zusammenfassung:


    http://www.ocmts.de/egk/html/8___ergebnisse.html

  • Ich habe auch noch die alte Karte, weil ich bisher auf die "senden Sie uns dringend Ihr Foto ein" nicht reagiert habe. Letzte Woche beim Zahnarzt... kein Problem - wurde noch nicht einmal blöd geguckt oder so.

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
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