Bei manchen Privatversicherungen gibt es auch eine Karte. Ich frag das eigentlich schon gar nicht mehr, bin dann aber doch mal erstaunt, wenn da jemand eine solche Karte hat.
Das mit dem Bild ist übrigens umstritten. Da es erstens keine Pflicht gibt, eine eGK mit Bild und wenn man doch eins drauf hat, auch nicht mit dem eigenen Bild (steht nirgendwo in der Vorschrift drin!) zu haben, ist der Teil auch unsinnig. Die Szenarien bei den Behandlern werden ja so diskutiert: da kommt jemand als Notfall und an der Theke wird festgestellt, dass das Bild nicht zur Person paßt (übrigens gar nicht mal so selten, da vor allem Frauen sich schöne und schmeichelnde Bilder aussuchen! ;)). Wird die Person dann und wie abgewiesen? Was ist, wenn die Person dann stirbt? Wo Ärzte doch eine Behandlungspflicht haben! Ich habe da bisher nur pragmatische Lösungen vernommen: liegt eine einlesbare Karte vor, wird auch behandelt! Soll der- oder diejenige doch aussehen, wie er/sie will!