ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
...Nach welcher Rechtsgrundlage ist die KK verpflichtet im Vorfeld (!) zu bestätigen,dass man zum Behandlungszeitraum aktuell (!) eine Krankenversicherung besitzt...
Komische frage: mit der krankenkassenkarte -- ob nun elektronisch oder nicht -- und deren gültigkeitsangabe tut die kasse doch auch nichts anderes als de mitgliedschaft auf jahre im vorhinein zu bestätigen (dito für die in grauer vorzeit üblichen krankenscheinhefte....)