Hallo,
ich habe eine Frage an die Fachleute unter euch:-)
Ich bin mit meiner Handynummer zu Klarmobil gewechselt in einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit. Inzwischen sind mir ein bisschen Zweifel gekommen, ob ich das ganze wirklich brauche. Nur mal theoretisch: Soviel ich weiß, habe ich jederzeit das Recht mit meiner Nummer zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Wenn ich das beantrage muß ich wohl 29,95 € Portierungsgebühren zahlen. Was passiert aber dann mit meinen Klarmobil-Vertrag? Erhalte ich dort eine neue Nummer oder wie läuft das?
(meine Überlegung ist, diesen Vertrag mit einer neuen Nummer dann gegen eine Gebühr von 9,95 € auf eine andere Person umschreibenzu lassen)
Was passiert mit Vertrag bei vorzeitiger Portierung
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Ja, du solltest dort dann eine neu Nummer bekommen.
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Automatisch erhälst du keine neue nummer,der vertrag läuft weiter.Du musst extra die zuweisung einer neuen nummer wünschen.
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Zitat
Original geschrieben von Bülo78
Automatisch erhälst du keine neue nummer,der vertrag läuft weiter.Du musst extra die zuweisung einer neuen nummer wünschen.Wie muß ich mir das vorstellen? Wenn ich meine jetzige Nummer per "vorzeitger Portierung" wegportiere und du sagst der Vertrag läuft weiter, wie soll das gehen wenn sie mir keine neue Nummer zuweisen? Immerhin müssen sie mir doch irgendwie die Möglichkeit geben, den Vertrag zu nutzen, immerhin zahle ich ja erst mal meine monatlichen Verpflichtungen weiter. Weißt du ob die Zuweisung einer neuen Nummer nochmal Geld kostet?
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Das weiß ich leider nicht. Könnte mir aber vorstellen, das dann eine Gebühr für einen "Rufnummerntausch" anfällt.
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es ist ganz einfach so, wie schon erwähnt:
man bekommt die neue Nummer nicht automatisch, aber wenn man eine braucht, bekommt man die auch.(4) ......... Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.
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Genau so habe ich es auch gedacht. Dann fallen vermutlich die tariflichen Gebühren für eine "Ersatzkarte" an, die von 10 - 25 Euro kosten.
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wieso, die kassieren doch schon 30 für die rufnummernmitnahme.
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In § 46 Abs. 5 S. 1 TKG ist die Rede von "Kosten", die dem Teilnehmer in Rechnung gestellt werden und nicht von vertraglich vereinbarten Entgelten. Demnach kann der Anbieter nur die tatsächlich ihm entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Das dürften für eine neue SIM-Karte wenige Cent zzgl. Porto sein, also weitaus weniger als üblicherweise für einen SIM-Tausch verlangt wird.
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Zitat
Original geschrieben von Senfdazugeber
In § 46 Abs. 5 S. 1 TKG ist die Rede von "Kosten", die dem Teilnehmer in Rechnung gestellt werden und nicht von vertraglich vereinbarten Entgelten. Demnach kann der Anbieter nur die tatsächlich ihm entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Das dürften für eine neue SIM-Karte wenige Cent zzgl. Porto sein, also weitaus weniger als üblicherweise für einen SIM-Tausch verlangt wird.Wissen das die Anbieter ? Fast alle Tariflichen Preise übersteigen die wirklichen Kosten.
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