Mieterhöhung - Formfehler

  • Hallöchen,


    habe eine Frage zu einer Mieterhöhung die mir vor 3 Tagen ins Haus geflattert ist. Mir wird die Miete aufgrund des Mietspiegels, unter dem ich mit meinem m² Preis drunter liege, erhöht.


    Nun ist mir mal gerade aufgefallen mein Vermieter hat oben rechts bei der Datumsangabe wohl vergessen seinen Vordruck zu ändern. Denn dort steht 25.05.2013.


    Ist das falsche Datum schon ein Formfehler, sodass die Mieterhöhung nichtig ist bzw. nicht durchgesetzt wird?


    Des Weiteren haben nicht alle Mieter hier im Haus eine Erhöhung bekommen. Eine Partei hat die Erhöhung bereits im Februar diesen Jahres bekommen, eine andere Partei gar nicht, da diese erst vor 3 Monaten hier einzog.


    Kennt sich damit jemand aus?


    Gruß,
    schore3000

  • Ja, ab zum Anwalt.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Wenn der Vermieter erklärt, dass das Datum ein Versehen war und einige Zeit später das Schreiben neu und korrekt verschickt - dann ist die Frage ob man sich mit dem Gang zum Anwalt in Bezug zum Verhältnis zum Vermieter einen Gefallen getan hat.


    Ob sich da z.B. drei Monate das Sparen der Mieterhöhung rechnen?

    Mit Grüßen ...

  • Äh? darum geht es doch nicht, ode rhabe ich einen Paul. Schorre störtr die Meiterhöhung, daher auch seine Erklärung. Das Datum soll quasi die Erkläung ungültig machen, was es aber im Rechtsverkehr nicht tut.


    Vielmehr ist die Frage der Beweisbarkeit des Zuganges der Mieterhöhung zu klären, wenn er nicht reagiert...:-)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Re: Mieterhöhung - Formfehler


    Ich habe schore3000 aber nicht so verstanden, dass die Begründung nicht für rechtlich in Ordnung hält.:

    Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Mir wird die Miete aufgrund des Mietspiegels, unter dem ich mit meinem m² Preis drunter liege, erhöht.


    Aber klar, kann zum Anwalt gehen, wenn er will ...

    Zitat

    Vielmehr ist die Frage der Beweisbarkeit des Zuganges der Mieterhöhung zu klären, wenn er nicht reagiert.


    Wieso? Wenn der Vermieter merkt, dass nichts kommt und er dann wie oben geschrieben eine neue Mieterhöhung verschickt?

    Mit Grüßen ...

  • Weshalb sollt das schreiben des Briefes zu einem frühen Datum ein Formfehler sein?


    Da der TE von "oben rechts" schrieb geht es bei dem Datum doch wohl um das Datum des Briefes.


    Spielt so etwas wirklich ne Rolle?




    Dass die anderen Mieter zu anderen Zeiten ihre Miterhöhug erhieten dürfte mit Fristen hinsichtlich des Zeitpunktes ab wann man wieder erhöhen darf zusammenhen = die neu eingezogenen hatten halt schon von anfang an eine höhere Miete.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Hallo!


    Solange Fristen eingehalten werden kann als "Ausstellungsdatum" IMHO dastehen was will. Ich bekomme öfteres mal Schreiben die drei Wochen vorher ausgestellt wurden.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Danke erstmal für eure Antworten.


    Er kann Sie dann gerne neu schreiben, ziehe in 6 Monaten sowieso hier aus. Und das Verhältnis zu Ihm ist mir auch relativ egal, da es sowieso nicht gut ist. Kein Wunder wenn man 4 Wochen darum kämpfen muss, dass man die Frechheit besitzt eine funktionierende Heizung haben möchte. Ich sitze derzeit auch mit einem kaputten Spülkasten hier - und da kommt auch keine Reaktion auf Anrufe, SMS, Briefe und sogar auf Besuche. Also ist mir das egal.


    Bin sowieso ab nächste Woche Mitglied im Mieterschutz hab ich nun beschlossen, da ich sonst meine Kaution nie wieder sehe.


    Werde dann dort auch meine Frage abschließend klären lassen.


    Danke!

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    [...] Werde dann dort auch meine Frage abschließend klären lassen [...]


    Bitte teile uns dann das Ergebnis mit.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!