Hi,
hätte eine Frage zur Nebenkostenabrechnung. Wann sie spätestens da sein muss etc.
Meine Situation:
zum 01.04.12 bin ich in meine letzte Wohnung eingezogen.
Am 28.09.12 kam eine (Zwischen)Abrechnung mit einer kleinen Nachzahlung in Höhe von 62€ für den Zeitraum von 01.04.12 - 31.07.12. Anschließend habe ich meine Vorauszahlung auch etwas erhöht.
Nach genau einem Jahr, zum 01.04.13 bin ich dann in meine jetzige Wohnung umgezogen. Meine ehemaligen Vermieter haben von meiner Kaution in Höhe von 2250€ 550€ einbehalten, um damit eine eventuelle Nachzahlung abzudecken.
Meine Frage ist nun, bis wann die Abrechnung spätestens bei mir sein muss? Spätestens am 31.12.13, oder erst spätestens am 31.12.14?
Ich bin mir nicht sicher, da ich ja sowohl in 2012, als auch in 2013 noch in der alten Wohnung gewohnt habe.
Damit einher geht auch die Frage wann ich meine 550€ zurückverlangen kann.
Hoffe mir kann bei der Frage jemand helfen.
Danke und Gruß
Sebastian