Frage zur Nebenkostenabrechnung

  • Hi,


    hätte eine Frage zur Nebenkostenabrechnung. Wann sie spätestens da sein muss etc.


    Meine Situation:


    zum 01.04.12 bin ich in meine letzte Wohnung eingezogen.


    Am 28.09.12 kam eine (Zwischen)Abrechnung mit einer kleinen Nachzahlung in Höhe von 62€ für den Zeitraum von 01.04.12 - 31.07.12. Anschließend habe ich meine Vorauszahlung auch etwas erhöht.


    Nach genau einem Jahr, zum 01.04.13 bin ich dann in meine jetzige Wohnung umgezogen. Meine ehemaligen Vermieter haben von meiner Kaution in Höhe von 2250€ 550€ einbehalten, um damit eine eventuelle Nachzahlung abzudecken.


    Meine Frage ist nun, bis wann die Abrechnung spätestens bei mir sein muss? Spätestens am 31.12.13, oder erst spätestens am 31.12.14?


    Ich bin mir nicht sicher, da ich ja sowohl in 2012, als auch in 2013 noch in der alten Wohnung gewohnt habe.


    Damit einher geht auch die Frage wann ich meine 550€ zurückverlangen kann.


    Hoffe mir kann bei der Frage jemand helfen.


    Danke und Gruß
    Sebastian

  • Hi


    am 31. 12. 2014.


    Das Einbehalten von Teilen der Kaution ist allerdings unzulässig.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Danke für den Hinweis. Gibt es das irgendwo schriftlich? Ich hab was das angeht anderes gelesen

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Das ist in dieser Pauschalität falsch.


    Nun etwas ausfürlicher:


    Wenn der Vermieter etwas einbehält, darf er sich nicht bis zum 31. 12. 2014 Zeit lassen, sondern muß abrechnen, sobald es ihm möglich ist.


    550 EUR ist auch ein ziemlich hoher Betrag - andererseits liegt eine komplette Heizperiode im noch abzurechnenden Zeitraum.


    Um wieviel wurde die Vorauszahlung erhöht? Es sollten mindestens 20, besser 30-50 EUR pro Monat gewesen sein.


    Wenn die Vorauszahlung also __angemessen__ erhöht wurde, ist der Einbehalt einer derart großen Summe ungerechtfertigt, und Du kannst die Auszahlung der einbehaltenen Kaution fordern.


    Falls die Vorauszahlung nur um 20 EUR erhöht wurde, kann der Einbehalt durchaus gerechtfertigt gewesen sein, allerdings muß dann der Vermieter zeitnah abrechnen.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Hi,


    Ich war die Düsseldorfer preise am Anfang nicht gewohnt und hab ordentlich zu wenig gezahlt.


    Ich hab die Vorauszahlung danach um ca. 120€ erhöht.


    Das war dann nach Rücksprache der Betrag den auch mein vormieter gezahlt hatte.


    Gruß und danke
    Sebastian

  • Hi


    unter diesen Voraussetzungen gibt es keinen Grund, Teile der Kaution einzubehalten.


    Du solltest umgehend die Rückzahlung fordern.


    Dann können die sich auch bis zum 31. 12. 2014 mit der Abrechnung Zeit lassen.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

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