Hey Ihr...
Aus meinem Bekanntenkreis hat sich folgende Geschichte zugetragen:
Der Papa einer Freundin steht negativ in der Schufa, erhält also keinen Handyvertrag. Jetzt ist natürlich Blut dicker als Wasser und die Tochter ist in die Bresche gesprungen, soll heißen, sie hat den Vertrag über Ihren Namen abgeschlossen. Rechnungsempfänger als auch Kontoinhaber ist der Papa. Vertragsinhaberin ist die Tochter mit ihrer eigenen Hausadresse.
Jetzt hat die Tochter den Vodafone Vertrag fristgerecht gekündigt, eine Bestätigung liegt vor und sie dachte sie wäre aus der Sache raus. Der Vertrag hätte im März auslaufen sollen. Jedoch hat sie die Rechnung ohne den Kundensevice von Vodafone gemacht. Dieser war natürlich so schlau und hat unter der auslaufenden Telefonnummer angerufen und dem Papa die Vertragsverlängerung aufgeschwatzt. Dieser kannte die 4 stellige Kundenkennzahl, ist ja auch nicht schwer wenn man das Geburtsdatum benutzt. Er hat also heimlich mit dem Kundenservice verlängert, im Namen der Tochter.
Sie hat von der ganzen Sache gar nichts mitbekommen, da sie weder Rechnungsempfänger noch Kontoinhaberin ist. Auch telefonisch wurde sie, wie denn auch, darüber nicht von Vodafone informiert.
Damit nicht genug, jetzt geht natürlich der Spaß richtig los, Rechnungen wurden nicht bezahlt und es gibt einen offenen, hohen 3 stelligen Rechnungsbetrag, den Vodafone selbstverständlich bezahlt haben möchte. Aber haben die der Tochter gegenüber überhaupt Anspruch darauf? Sie wurde weder über die Vertragsverlängerung noch über offene Forderungen informiert. Sie hat jetzt einen Mahnbescheid bekommen und hat seit dem Zeitpunkt schnellstmöglich darauf reagiert.
Vodafone rechtfertigt sich mit der Wiederufsfrist auf die sie hätte reagieren können, die nach Vertragsverlängerung, spätestens aber nach Rechnungszustellung zu laufen beginnt, die jedoch gegenwärtig laut Vodafone schon längst abgelaufen ist.
Und da bin ich mir jetzt nicht sicher ob es eine Möglichkeit gibt, aus der Sache heraus zu kommen. Ich verkaufe Neuwagen und da kommt der Kaufvertrag auch erst mit Zustellung der Auftragsbestätigung an den Kunden zustande. Keine Auftragsbestätigung, rechtlich kein Kaufvertrag da es sonst nur als verbindliche Bestellung gilt. Die Auftragsbestätigung seitens Vodafone hat sie aber nicht erhalten, weder telefonisch noch schriftlich, also dürfte die 14 tätige Wiederufsfrist gar nicht angelaufen sein.
Wie kann man reagiern, ohne ein hohes Lehrgeld bezahlen zu müssen?
LG David