Vertragsverlängerung ohne Zustimmung des Vertragsinhabers.

  • Hey Ihr...


    Aus meinem Bekanntenkreis hat sich folgende Geschichte zugetragen:


    Der Papa einer Freundin steht negativ in der Schufa, erhält also keinen Handyvertrag. Jetzt ist natürlich Blut dicker als Wasser und die Tochter ist in die Bresche gesprungen, soll heißen, sie hat den Vertrag über Ihren Namen abgeschlossen. Rechnungsempfänger als auch Kontoinhaber ist der Papa. Vertragsinhaberin ist die Tochter mit ihrer eigenen Hausadresse.


    Jetzt hat die Tochter den Vodafone Vertrag fristgerecht gekündigt, eine Bestätigung liegt vor und sie dachte sie wäre aus der Sache raus. Der Vertrag hätte im März auslaufen sollen. Jedoch hat sie die Rechnung ohne den Kundensevice von Vodafone gemacht. Dieser war natürlich so schlau und hat unter der auslaufenden Telefonnummer angerufen und dem Papa die Vertragsverlängerung aufgeschwatzt. Dieser kannte die 4 stellige Kundenkennzahl, ist ja auch nicht schwer wenn man das Geburtsdatum benutzt. Er hat also heimlich mit dem Kundenservice verlängert, im Namen der Tochter.


    Sie hat von der ganzen Sache gar nichts mitbekommen, da sie weder Rechnungsempfänger noch Kontoinhaberin ist. Auch telefonisch wurde sie, wie denn auch, darüber nicht von Vodafone informiert.


    Damit nicht genug, jetzt geht natürlich der Spaß richtig los, Rechnungen wurden nicht bezahlt und es gibt einen offenen, hohen 3 stelligen Rechnungsbetrag, den Vodafone selbstverständlich bezahlt haben möchte. Aber haben die der Tochter gegenüber überhaupt Anspruch darauf? Sie wurde weder über die Vertragsverlängerung noch über offene Forderungen informiert. Sie hat jetzt einen Mahnbescheid bekommen und hat seit dem Zeitpunkt schnellstmöglich darauf reagiert.


    Vodafone rechtfertigt sich mit der Wiederufsfrist auf die sie hätte reagieren können, die nach Vertragsverlängerung, spätestens aber nach Rechnungszustellung zu laufen beginnt, die jedoch gegenwärtig laut Vodafone schon längst abgelaufen ist.


    Und da bin ich mir jetzt nicht sicher ob es eine Möglichkeit gibt, aus der Sache heraus zu kommen. Ich verkaufe Neuwagen und da kommt der Kaufvertrag auch erst mit Zustellung der Auftragsbestätigung an den Kunden zustande. Keine Auftragsbestätigung, rechtlich kein Kaufvertrag da es sonst nur als verbindliche Bestellung gilt. Die Auftragsbestätigung seitens Vodafone hat sie aber nicht erhalten, weder telefonisch noch schriftlich, also dürfte die 14 tätige Wiederufsfrist gar nicht angelaufen sein.


    Wie kann man reagiern, ohne ein hohes Lehrgeld bezahlen zu müssen?


    LG David

  • Da der Vater das Kennwort wusste, war er berechtigt den Vertrag zu verlängern.
    Dieses Kennwort ist wie die Pin von der EC-Karte, wenn ich jemanden meine EC-Karte mit Pin gebe, habe ich dieser Person auch die Erlaubnis bekommen, damit in vollen Umfang damit zu bezahlen und Geld abzuheben, da würde ich auch nicht zur Bank gehen und sagen das ich das nicht erlaubt habe.
    Denn sobald ich dieser Person, dies nicht mehr erlaube, ziehe ich die EC-Karte ein bzw. ändere die Pin über die Bank.


    Deswegen hat Vodafone in dem Sinne leider Gottes dieses Mal das Recht auf seiner Seite.

  • Zitat

    Original geschrieben von keldan
    Da der Vater das Kennwort wusste, war er berechtigt den Vertrag zu verlängern.


    Ich glaube so einen Stuss habe ich hier noch nie gelesen.

  • So ist das aber leider Sonni101....


    Er wusste die PIN und konnte somit alles ändern was er gerne möchte.
    Ich habe auch schon mehrmals für meine Freundin beim Anbieter angerufen und Vertragsangelegenheiten geklärt mit dem Kundenkennwort.
    Und man hätte das natürlich nach der ersten Rechnung (nach der Verlängerung) auch noch klären können.


    Naja... hier will man wieder im Recht sein und auf den Netzbetreiber schieben.
    Übrigens, der Vertrag läuft seit April weiter wie ich es hier verstanden habe. Wie ist denn ein hoher 3-stelliger-Betrag zustande gekommen, wenn die Netzbetreiber gerne schon nach der ersten nicht bezahlten Rechnung sperren.

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
    [BITTE KEINE WERBUNG EINWERFEN!]

  • "blut ist dicker als wasser" wenn ich sowas lese :rolleyes: das ist eher "mitgehangen,mitgefangen" und wenn er in der schufa steht dann hat es wohl in dem fall seine gründe - sie sollte den vertrag sperren lassen,damit nicht noch mehr schaden entsteht.....

  • Ich würde auch sagen, dass die Sache zwischen Vater und Tochter geklärt werden sollte.


    Die Tochter hat die Verantwortung für den Vertrag übernommen und ist damit nun auf die Nase gefallen.


    (Finde ich übrigens auch schon fast vorbildlich, dass Vodafone immerhin nach der Kundenkennzahl gefragt hat.)

  • Ich glaube, dem Threadersteller ist hier nicht die ganze Wahrheit erzählt worden.


    Bei O2 werden vierstellige Kundenkennzahlen zur Identifizierung hinterlegt. Bei Vodafone kann man ein frei wählbares Kennwort vergeben. Ist der Anbieter tatsächlich Vodafone?


    Laut Sachverhaltsbeschreibung liegt eine Kündigungsbestätigung vor. Auch wenn der Vater tatsächlich im Namen der Tochter den auslaufenden Vertrag verlängert haben sollte, gebe ich zu bedenken, dass Vodafone in einem Rechtsstreit die Vertragsverlängerung beweisen müsste. Die vorherige Kündigung ist ja unstrittig.


    Möglicherweise hat Vodafone das Rückgewinnungsgespräch aufgezeichnet. Wenn das mit Einwilligung des Gesprächspartners passiert sein sollte, dürfte es vor Gericht zu Beweiszwecken verwendet werden - sonst nicht. Falls nein, wäre die Vertragsverlängerung nicht beweisbar. Damit wäre es recht leicht, um die hohen Zahlungen herumzukommen. Und falls ja, müsste sich Vodafone bzw. der zuständige Mitarbeiter die Frage gefallen lassen, weshalb die Vertragspartnerin so eine tiefe Stimme hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von SynTom
    Er wusste die PIN und konnte somit alles ändern was er gerne möchte.


    Natürlich konnte er das.
    Es wurde aber behauptet, nur weil er Kenntnis vom Passwort hat, sei er berechtigt es zu benutzen.


    Wenn ich jetzt sage, meine Giro PIN ist 1234, ist dann jeder hier im Forum berechtigt diese zu benutzen um Geld anzuheben? ;)
    Darüber brauchen wir doch nicht zu Diskutieren!

  • Zitat

    Original geschrieben von post2post
    Ich glaube, dem Threadersteller ist hier nicht die ganze Wahrheit erzählt worden.


    Bei O2 werden vierstellige Kundenkennzahlen zur Identifizierung hinterlegt. Bei Vodafone kann man ein frei wählbares Kennwort vergeben. Ist der Anbieter tatsächlich Vodafone?


    Nein das war ein Interpretationsfehler meinerseits, nachdem die Tochter mir gesagt hat, sie wisse das Kennwort nicht. Ob es ein Geburtstjahr, Datum oder sonst was war, weiß ich nicht. Entschuldigung, werde mich zukünftig an die Fakten halten. Der Rest ist so geschrieben wie mir zugetragen wurde. Dennoch bevollmächtigt es den Papa zu nichts, egal ob das nichtwissen des Passwortes fahrlässig ist oder nicht.


    Zitat

    Laut Sachverhaltsbeschreibung liegt eine Kündigungsbestätigung vor. [...]


    Sehe ich auch so, so wie ich es kenne kommen Verträge grundsätzlich nur zwischen den jeweiligen Vertragsparteien zustande. Hätte der Papa eine Vollmacht, sehe es anders aus, hatte er aber nicht. Vodafone kann zwar argumentieren sie durften davon ausgehen das er eine besitzt, da er das Kennwort nennen konnte, nichts desto trotz war es aber eben nicht so und die Beweislast liegt doch bei Vodafone - oder?

  • Im Zivilprozess muss jeder beweisen, was für ihn günstig ist.


    Wenn die Tochter behauptet, der Vertrag sei nie verlängert worden, und die Kündigungsbestätigung vorlegt, muss Vodafone die Vertragsverlängerung beweisen.

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