Vertragsverlängerung ohne Zustimmung des Vertragsinhabers.

  • Solange Vodafone den Zugang der vollumfänglichen Informationen zur Vertragsänderung und zum Widerrufsrecht zur Tochter nicht beweisen kann, hat m.M. die Frist zum Widerruf noch nicht begonnen. Dass die Tochter hätte ja widerrufen können sollen, setzt voraus, dass sie über die Widerrufsrechte informiert hätte werden müssen, insbesondere


    1.Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts sowie über den Ausschluss des Widerrufs- oder Rückgaberechts.


    2. Die Anschrift der Niederlassung des Unternehmens, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmens und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten.


    3. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleitungs- und Garantiebedingungen.


    4. Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden.


    Also könnte man sich schon darauf berufen, dass die Tochter selbst
    1. den Vertrag nicht verlängert hätte
    2. bereits Kündigungsbestätigung bekommen hatte und danach nichts weiter, was auf eine Änderung hätte hinweisen können.
    3. Vodafone mitbekommen haben sollte, dass sie mit dem Vater sprachen. Da Vodafone angerufen hatte (um ein plötzliches Angebot zu unterbreiten), kann man nicht automatisch von einer Bevollmächtigung ausgehen. Hier hätte der Callagent bei einem ColdCall und bestehender Kündigung explizit nachfragen müssen, ob eine konkrete Ansage der Tochter vorlag (a la: "Falls mal der Kundenservice anrufen sollte und mir den Tarif x zum Preis von y anbieten würde, dann verlängere meinen Vertrag zu diesen Konditionen in meinem Auftrag")
    4. Die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen begann, da 1. die Informationspflichten nicht vollständig erfüllt wurden und 2. Vodafone die Tochter selbst nicht über die Widerrufsrechte informiert hatte. Dass der Weg über den Vater nicht geklappt hatte, entbindet Vodafone nicht von seiner Pflicht, den Vertragspartner vollumfänglich über das Widerrufsrecht zu informiert zu haben (damit die Frist beginnt).


    Man hätte wie die Kündigungsbestätigung einfach in gut lesbarer Textform einen Brief schreiben können....(der kommt sogar bei Vodafone-DSL, wenngleich auch ohne die vorgeschriebene Bestätigung der konkreten inhaltlichen Vereinbarungen zur Vertragsänderung und wesentlichen Bedingungen).


    PS: Und darüberhinaus, gibt man das Kennwort nicht weiter und sperrt auch die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken, wenn man sowas ausschließen will.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Re: Vertragsverlängerung ohne Zustimmung des Vertragsinhabers.


    Wenn man so einen Vater hat, braucht man auch echt keine Feinde mehr... :rolleyes:



    Ich fasse mal zusammen:

    • Papa hat also heimlich (also ohne Einverständnis der Tochter) einen Vertrag auf Ihren Namen abgeschlossen (bzw. verlängert).
    • Papa hat Vodafone darüber getäuscht, er sei die Tochter und dafür das Kundenkennwort missbraucht.
    • Papa hat dadurch zu seinem Vorteil (er hat(te) weiterhin den Handyvertrag) und zu Lasten der Tochter einen finanziellen Schaden verursacht.
    • Papa hat das Vertrauen der Tochter erheblich missbraucht!!!


    1.) Bei (vorher) gutem Verhältnis zum Papa:
    Wenn sowas bisher noch nicht vorgekommen ist, den Papa "tierisch zur Sau machen" und ihm nahelegen: Entweder lässt er sich was Einfallen, wie das Problem wieder aus der Welt geschaffen wird (sprich: sofort Bezahlen) oder siehe "Bei schlechtem Verhältnis zum Vater"


    2.) Bei schlechtem Verhältnis zum Papa: (oder wenn 1. nicht funktioniert)
    Ganz schnell einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Denn nur der kann vielleicht Deiner Bekannten noch helfen, den Schaden für sie möglichst gering zu halten. Das ganze am besten dann noch vor Ablauf der Widerspruchsfrist vom Mahnbescheid eh der rechtskräftig wird. Nur der wird Deiner Bekannten dann bestimmt auch nahelegen, gegen den Papa Anzeige zu erstatten (Betrug ist nämlich strafbar). Dabei einfach mal auch überlegen, was der Papa da gegenüber seiner Tochter für einen Schaden angerichtet hat (sowohl finanziell wie auch moralisch).



    Edit:
    Aber mal von allem abgesehen, eine gewisse Mitschuld wird sich Deine Bekannte schon selbst zuschreiben müssen. Denn Kennwörter gibt man einfach nicht weiter oder ändert sie, wenn jemand anderes sie auch kennt und missbrauchen könnte.

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