Solange Vodafone den Zugang der vollumfänglichen Informationen zur Vertragsänderung und zum Widerrufsrecht zur Tochter nicht beweisen kann, hat m.M. die Frist zum Widerruf noch nicht begonnen. Dass die Tochter hätte ja widerrufen können sollen, setzt voraus, dass sie über die Widerrufsrechte informiert hätte werden müssen, insbesondere
1.Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts sowie über den Ausschluss des Widerrufs- oder Rückgaberechts.
2. Die Anschrift der Niederlassung des Unternehmens, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmens und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen des Vertretungsberechtigten.
3. Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleitungs- und Garantiebedingungen.
4. Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden.
Also könnte man sich schon darauf berufen, dass die Tochter selbst
1. den Vertrag nicht verlängert hätte
2. bereits Kündigungsbestätigung bekommen hatte und danach nichts weiter, was auf eine Änderung hätte hinweisen können.
3. Vodafone mitbekommen haben sollte, dass sie mit dem Vater sprachen. Da Vodafone angerufen hatte (um ein plötzliches Angebot zu unterbreiten), kann man nicht automatisch von einer Bevollmächtigung ausgehen. Hier hätte der Callagent bei einem ColdCall und bestehender Kündigung explizit nachfragen müssen, ob eine konkrete Ansage der Tochter vorlag (a la: "Falls mal der Kundenservice anrufen sollte und mir den Tarif x zum Preis von y anbieten würde, dann verlängere meinen Vertrag zu diesen Konditionen in meinem Auftrag")
4. Die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen begann, da 1. die Informationspflichten nicht vollständig erfüllt wurden und 2. Vodafone die Tochter selbst nicht über die Widerrufsrechte informiert hatte. Dass der Weg über den Vater nicht geklappt hatte, entbindet Vodafone nicht von seiner Pflicht, den Vertragspartner vollumfänglich über das Widerrufsrecht zu informiert zu haben (damit die Frist beginnt).
Man hätte wie die Kündigungsbestätigung einfach in gut lesbarer Textform einen Brief schreiben können....(der kommt sogar bei Vodafone-DSL, wenngleich auch ohne die vorgeschriebene Bestätigung der konkreten inhaltlichen Vereinbarungen zur Vertragsänderung und wesentlichen Bedingungen).
PS: Und darüberhinaus, gibt man das Kennwort nicht weiter und sperrt auch die Kontaktaufnahme zu Werbezwecken, wenn man sowas ausschließen will.