Bleibt ein Tarifvertrag bestehen?

  • Hallo erstmal


    Meine Frage:


    In der Firma bestand bei Einstellung ein Tarifvertrag.
    Im Arbeitsvertrag sind alle Details auf bezug des Tarifvertrags enthalten.
    Der Tarifvertrag wurde 2002 aufgehoben ohne einen Neuen.


    Ist dieser Tarifvertrag nicht mehr gültig, oder bleibt der letzte Stand und die grundsätzlichen
    Dinge des alten Tarifvertrags erhalten ( Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc. )?


    Wir bekommen einen Sozius für unser Büro. Deshalb auch ein neuer Firmenname
    und einen neuen Arbeitsvertrag ( so denke ich ).


    Kann ich Bezug auf den alten Tarifvertrag nehmen und somit Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld
    fest ist, oder muss ich darauf achten, dass dies im neuen Arbeitsvertrag gesondert
    festgehalten werden soll?


    Desweiteren: Kann man die Jahre der Betriebszugehörigkeit jetzt weiter anrechnen lassen,
    oder beginnt diese wieder bei null?


    Für Antworten wäre ich Euch dankbar.


    CU Hul

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
    mehr Freude hat als an der Zukunft.
    (John Knittel)

  • Wenn dir die Sache wichtig ist und du eine belastbare Aussage benötigst, dann wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und nicht an ein Telefonforum.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Hallo!


    Stichwort "betriebliche Übung". Das hat nichts damit zu tun dass ein Tarifvertrag nicht mehr besteht. Da das 13. Gehalt seit nunmehr 11 Jahren ununterbrochen gezahlt wurde kann der Arbeitgeber nicht einfach davon abweichen. Auch wenn die Firma den Besitzer wechselt können die alten Ansprüche bestehen bleiben. Der Arbeitnehmer muss einem Änderungsvertrag nicht zustimmen. Auch neu eingestellte Arbeitnehmer müssten diese Vergünstigungen bekommen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Wenn Du in einer Gewerkschaft bist kannst Du Dich an Deinen Gewerkschaftsvertreter wenden. Auch die Ansprüche aus der Betriebszugehörigkeit bleiben bestehen.


    Gruß, René


    P.S: Keine Rechtsauskunft. Die hier gemachte Aussage spiegelt meine eigene Meinung und meine gewerkschaftlichen Kenntnisse wieder.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Prinzipiell gilt im Arbeitsrecht die sog. Nachwirkung des Tarifvertrags. Das heißt, ein TV gilt so lange weiter, bis ein neuer in Kraft tritt (§ 4 Abs. 5 TVG). Ob in deinem Fall tatsächlich die Voraussetzungen der Nachwirkung gegeben sind oder der Tarifvertrag durch andere Gründe keine Wirkung mehr hat, kann dir verlässlich natürlich nur ein Anwalt sagen. Die Gewerkschaften helfen dir sicher auch weiter.

  • Viiiieeelen Dank mumpel und Jimmythebob
    Betriebliche Übung kannte ich nicht.


    flashhawk
    Hier werden sie geholfen!


    CU Hul :cool:

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    (John Knittel)

  • Hallo


    Ich habe noch eine kleine Frage.


    Gibt es eine gestzliche Regelung bezüglich Überstunden
    und Resturlaub? Dies ist bei uns nicht schriftlich geregelt.


    In meinem Fall z.Z. >150 Überstunden und 21 Tage Resturlaub.
    Chef und Sozius wollen uns im Dezember näheres sagen.
    Tendenz: Überstunden oder Urlaub mit dem Weihnachtsgeld
    verrechnen.
    Ist dies Rechtens? Oder muss vor Jahresende der
    Resturlaub und die Überstunden ausbezahlt werden?
    Es gab bisher keine Regelung bis wann man den Uraub nehmen
    muss.
    Wegen der Arbeitslage gab es nie eine Chance den Urlaub oder
    Überstunden zu nehmen.


    Danke


    CU Hul

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    (John Knittel)

  • Hallo!


    Urlaub muss genommen werden. Niemand muss sich Urlaub auszahlen lassen. Bis 31.12 muss Urlaub abgegolten sein. In besonderen betrieblichen Situationen kann der Urlaub übertragen werde. Bis 31. März des Folgejahres kann der Resturlaub noch genommen werden. Das ist gesetzlich geregelt (Bundesurlaubsgesetz). Es kann aber betriebsintern auch geregelt sein dass der Urlaub auch bis Ende Juni noch genommen werden kann.


    "Mit dem Weihnachtsgeld verrechnen"? Das heisst ihr bekommt weniger Weihnachtsgeld? So geht das nicht. Die Überstunden auszahlen kann teuer werden, denn davon geht eine ganze Menge für Steuern weg. Ganz besonders wenn es zusammen mit dem 13. Gehalt ausgezahlt wird (kalte Progession).


    Auszahlungen sind aufgrund der höheren steuerlichen Belastung zu verneinen. Der Arbeitnehmer kann es sich auch auszahlen lassen wenn er möchte. Einfach mal mit dem Arbeitgeber reden, vielleicht ist ja ein Bonus drin, um den Arbeitnehmern eine finanzielle Abgeltung des Resturlaubs schmackhaft zu machen.



    Bei den Überstunden kann der Arbeitnehmer Freizeitausgleich verlangen, eine finanzielle Abgeltung muss er nicht hinnehmen. Überstunden

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Übrigens:
    Welcher Tarifvertrag war es denn? Hat sich der Arbeitgeber offiziell vom Tarifvertrag gelöst bzw. ist der Arbeitgeber offiziell aus der Tarifgemeinschaft ausgestiegen? Müsste dafür ein offizielles Schriftstück geben. Wenn nicht dann gilt der Tarifvertrag IMHO weiterhin, und somit auch die darin enthaltenen Vereinbarung bezüglich Resturlaub und Mehrarbeit (manchmal auch Mehrleistung oder Überstunden genannt).

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  • Hallo mumpel


    Es handelt sich um einen Tarifvertrag für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
    Der wurde "soweit mir bekannt" 2002 aufgehoben und nicht mehr erneuert.
    Ich habe dies bezüglich nichts im Netz gefunden.


    Gespräche mit dem Arbeitgeber gab es. Nur war die Aussage: Genaueres im Dezember.


    Ich wollte nur etwas Grundwissen haben, um bei Gesprächen konntern zu können.
    Du has mir ja schon weiter geholfen. :top:
    Ich würde mir auch 10 Urlaubstage ausbezahlen lassen - wie letztes Jahr.
    Aber was kann mit den Überstunden passieren? Es sind ja nicht viel, aber ich würde
    sie ungern verschenken.


    CU Hul

    Alt ist man dann, wenn man an der Vergangenheit
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    (John Knittel)

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