Hallo erstmal
Meine Frage:
In der Firma bestand bei Einstellung ein Tarifvertrag.
Im Arbeitsvertrag sind alle Details auf bezug des Tarifvertrags enthalten.
Der Tarifvertrag wurde 2002 aufgehoben ohne einen Neuen.
Ist dieser Tarifvertrag nicht mehr gültig, oder bleibt der letzte Stand und die grundsätzlichen
Dinge des alten Tarifvertrags erhalten ( Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, etc. )?
Wir bekommen einen Sozius für unser Büro. Deshalb auch ein neuer Firmenname
und einen neuen Arbeitsvertrag ( so denke ich ).
Kann ich Bezug auf den alten Tarifvertrag nehmen und somit Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld
fest ist, oder muss ich darauf achten, dass dies im neuen Arbeitsvertrag gesondert
festgehalten werden soll?
Desweiteren: Kann man die Jahre der Betriebszugehörigkeit jetzt weiter anrechnen lassen,
oder beginnt diese wieder bei null?
Für Antworten wäre ich Euch dankbar.
CU Hul