Wenn Du möchtest kannst Du Dir Überstunden auch wieder auszahlen lassen. Warte damit aber bis Januar. Nicht zusammen mit dem Weihnachtsgeld. Und maximal 110 Stunden auf einmal, sonst zahlst Du zuviel Steuern. Die Steuerlast so gering als nur möglich halten (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Überstunden verfallen in der Regel nicht.
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