Auto: Kleiner Unfall mit Delle

  • Verstehe ich den ersten Artikel richtig, das der Kläger seine eigene Schuld vor Gericht mit der Dashcam beweist?! :D :apaul:
    rajenske: hast recht, es ist off topic.

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  • Hi


    nicht wenige Leute bzw. Unfallgegner kommen bei dieser Konstellation auf die Idee zu behaupten, Du seiest hinten draufgefahren....


    Deswegen ist die Flucht nach vorn sinnvoll. Also: Schaden anzeigen, zuerst bei der Versicherung.





    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zur Unfallflucht:


    Lt meiner Erfahrung mit dem Thema Unfallflucht und einer Aussage der beiden Polizistinnen die mitten in der Nacht bei mir aufschlugen wird der "Flüchtige" wird den FS aufjedenfall erstmal bis zum Abschluss des Verfahrens entzogen bekommen, da es den fließenden Verkehr betraf.

  • Zitat

    Original geschrieben von schore3000
    Zur Unfallflucht:


    Lt meiner Erfahrung mit dem Thema Unfallflucht und einer Aussage der beiden Polizistinnen die mitten in der Nacht bei mir aufschlugen wird der "Flüchtige" wird den FS aufjedenfall erstmal bis zum Abschluss des Verfahrens entzogen bekommen, da es den fließenden Verkehr betraf.


    Das war bei einem Arbeitskollegen auch so. Der hat mit seinem LKW einen PKW gestreift und ist einfach weitergefahren obwohl ihn Leute darauf aufmerksam gemacht haben.
    Das ist aber schon ein paar Jahre her.

  • Zitat

    stellte eine leichte Delle im Kennzeichen und in der Stoßstange fest


    Die erste Frage ist, ob das überhaupt ein Schaden ist, bei dem sich eine Reparatur lohnt. Wenn das Kennzeichen (!) nur eine leichte Delle hat und du eine wirkliche Stoßstange hast, die nur leicht verbogen ist, dann würde ich da nichts machen lassen. In dem Fall den anderen anrufen und anbieten, dass für dich die ganze Geschichte gegen Zahlung von 50 € erledigt ist. Wahrscheinlich ist der andere wirklich davon ausgegangen, dass der leichte Anstoß wegen Stoßstangen ohne Folgen blieb.


    Wenn es wirklich ein größerer Schaden ist: KV von der Werkstatt und entweder bei der gegnerischen Versicherung (über Kennzeichen und Zentralruf der Autoversicherer) einreichen oder mit Gegner direkt (sofern der mit sich reden lässt) abrechnen.


    Sollte es sich wirklich nur um einen Bagatellschaden handeln und der Gegner sich nicht irgendwie patzig verhalten, würde ich in solch einem Fall NIE auf die Idee kommen, den anderen wegen Fahrerflucht anzuzeigen. Jeder macht mal Fehler (gerade im Straßenverkehr) und wenn mir selber mal sowas passiert, bin ich auch froh, wenn ich deswegen nicht gleich nen Ermittlungsverfahren am Hals habe...

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Die erste Frage ist, ob das überhaupt ein Schaden ist, bei dem sich eine Reparatur lohnt.


    Schaden ist nun mal Schaden, ob sich eine Reparatur lohnt ist Sache des Eigentümers.


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Sollte es sich wirklich nur um einen Bagatellschaden handeln und der Gegner sich nicht irgendwie patzig verhalten, würde ich in solch einem Fall NIE auf die Idee kommen, den anderen wegen Fahrerflucht anzuzeigen.


    Soetwas sieht das StGB aber nicht vor. Mir wäre persönlich auch derjenige lieber, der einen Zettel hinterlässt auch wenn das nicht StGB-konform ist, als derjenige der flüchtig ist und nicht ermittelt werden kann.


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Jeder macht mal Fehler (gerade im Straßenverkehr) [...]


    Wie wahr...! :top:

    ***21 Jahre o2***

  • Zitat

    Original geschrieben von Tob


    Soetwas sieht das StGB aber nicht vor. Mir wäre persönlich auch derjenige lieber, der einen Zettel hinterlässt auch wenn das nicht StGB-konform ist, als derjenige der flüchtig ist und nicht ermittelt werden kann.


    Auch im StGB gibt es eine - wenn auch recht niedrige - Bagatellgrenze. Aber mir gings eher um das Prinzip "Wo kein Kläger, da kein Richter" - übertragen also darum, dass es (hier) kein Ermittlungsverfahren gibt, wenn keine Anzeige erstattet wird. Aber ansonsten sind wir uns ja grundsätzlich einig glaube ich ;)

  • ich hänge mich mal hier ran :)


    folgendes ist passiert. ich habe eines Tages eine Beschädigung an meinem Fahrzeug festgestellt, die ich mir nicht erklären konnte. daraufhin habe ich anzeige gegen unbekannt gestellt und die Versicherung informiert. nun hat sich rausgestellt, das meine Freundin für diesen schaden verantwortlich ist als sie mit meinem auto unterwegs war. kann ich nun bei der Versicherung anrufen und sagen das es ein selbstverursachter schaden ist und die anzeige zurück ziehen ? habe natürlich keine Interesse daran die anzeige weiter zu verfolgen

    gruß,
    christian


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