Auto: Kleiner Unfall mit Delle

  • Hallo,


    ich weißt nicht wie ich vorgehen soll:


    Heute morgen an der Ampel im Stand, ist mir der Vordermann rückwärts gegen mein Auto gerollt. Ich sah wie er rückwärts zurückrollte, ich hupte, jedoch reagierte er nicht, und es kam zu einem leichten Aufprall. Nun ging ich davon aus, dass er den Wagen zur Seite fährt und wir uns den Folgeschaden betrachten, nur hob er seine Hand und fuhr bei Grün einfach weiter.


    Ich notierte mir sein Kennzeichen und fuhr Richtung Arbeit. Ich dachte mir so großartig kann nichts passiert sein, regte mich aber innerlich auf, dass er sich nicht mal die Mühe macht anzuhalten und einfach mal nachzuschauen, ob alles okay ist. Vor allem wuchs meine Aufregung, als ich seine Anhängerkupplung wahr nahm.


    Zufällig fuhr er den selben Weg und parkte in der Nähe meiner Arbeitsstelle. Ich parkte mich zu ihm, stieg aus, betrachtete die Stelle und stellte eine leichte Delle im Kennzeichen und in der Stoßstange fest. Der Fahrer, ein älterer Herr, steig aus seinem Auto aus, kam zu mir und tat so als ob nix wäre, als sei nichts passiert.
    Im Grunde genommen war es auch nichts großes und wegen so etwas will ich nicht die Polizei rufen. Wir wussten nicht wie wir das Regeln sollen, jedoch verlangte ich seinen Namen und Kennzeichen, welches ich jedoch schon vorher notiert hatte.


    Nun, soll ich der Versicherung Bescheid geben? Oder lohnt sich der Aufwand nicht?!

  • Ich würde es aufjedenfall der Versicherung melden und auch Anzeige erstatten. (schnellstmöglich) Unfallflucht geht garnicht egal wie gering.
    Zumal man merkt wenn man jemanden raufrollt. (gerade rückwärts)

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    Ich würde es der Polizei melden. So ein Verhalten geht ja mal garnicht !


    Klar ist das Scheisse - aber der Unfallgegegner bekommt evtl. direkt seinen Führerschein entzogen.


    Falls nchts passiert ist, dann ist wohl auch nichts passiert.


    Nenne ihm einen Fixbetrag für die Reparatur und gut ist. Falls er nicht bereit ist, diesen zu zahlen erstellst du eine Anzeige bei der Polizei. Das Kennzeichen hast du ja.

  • Vorsicht, das könnte als eine Art "Nötigung" ausgelegt werden.


    Der normale Weg ist: Schaden beziffern lassen, z.B. durch Kostenvoranschlag einer Werkstatt, und dann den Schaden beim Verursacher geltend machen. Mostwanted hat's bereits erwähnt.


    Gut wäre gewesen, wenn ihr beide ein kleines Protokoll (kein Schuldanerkenntnis!) gemacht hättet, z.B.:


    Name, Kennzeichen, Fahrer mit Anschrift, Fahrzeug A


    Name, Kennzeichen, Fahrer mit Anschrift, Fahrzeug B


    Ort: Kreuzung X-Weg mit Y-Allee


    Datum, Uhrzeit


    Sachverhalt:


    An der roten Ampel XY rollte Fahrzeug A rückwärts auf das stehende Fahrzeug B. Hierbei sind eine Delle im Kennzeichen und in der Stoßstange von Fahrzeug B entstanden. An Fahrzeug A sind äußerlich keine Schäden erkennbar.



    Beide unterschreiben und gut ist. Dann hast Du was in der Hand und kannst Dir überlegen, was Du wie geltend machst. Dazu kann dann auch gehören, dass der Verursacher Dir 'nen Fuffi in die Hand gibst und Du mit Deiner Frau lecker essen gehst.


    Gruß Jörg

  • Zuerst kannst Du eine Werkstatt besuchen und einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, damit erstmal die Schadenhöhe bekannt ist, dann den Schaden bei der Vers. des Unfallgegners melden. Die Vers. kannst Du ermitteln über die Zentralruf der Autoversicherer.


    Des Gegner wird daraufhin von seiner Vers. angeschrieben und um Stellungnahme gebeten, dann musst Du hoffen, dass er die Wahrheit angibt.



    Eigentlich hättest Du die Polizei anrufen müssen als er die Unfallstelle verlassen hat.

  • jof:


    Eine "Nötigung" durch ein Strafermittlungsverfahren, in welchen be- und entlastende Beweismomente gesammelt werden, grundsätzlich nicht möglich, da weder empfindliches Übel, noch Gewalt.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!


  • Und das ist kein Schuldeingeständnis ? :eek:
    Na da wird dir deine Versicherung aber was anderes erzählen... Protokoll schreiben ok, aber dann nur das es zur Berührung kam. Wie und wer wem drauf gerollt ist als Beschuldigter auf keinen Fall im Protokoll vermerken und unterschreiben. Das kann man im Nachhinein gegenüber seiner Versicherung so äußern, wenn die dann nachfragen, aber nicht vor Ort. Sonst kann es sein, das die Versicherung wegen "Verstoß gegen die Klausel Schuldeingeständnis" ( keine Ahnung ob die das so formulieren ) sich windet und man evtl. auf dem Schaden sitzenbleibt ( als Schädiger ). So ärgerlich das für den Geschädigten ist, aber Versicherungen sehen sich in erster Linie als eine Institution, die den Schaden von ihrem Versicherten abwendet - und da muß der mitspielen...

  • Timba: es ging mir um die Problematik "zahle Summe X sonst gehe ich zur Polizei". Benjamin hat das zwar anders formuliert, aber so ein Satz ist schnell raus.


    @karpi: was soll denn der Satz "es kam zu einer Berührung"? Das Protokoll soll den Sachverhalt darstellen, und wenn A dem B rückwärts draufgerollt ist, dann ist das eben so zu protokollieren. Ein Schuldeingeständnis wäre "ich bin schuld weil ich draufgerollt bin".


    3. Möglichkeit: Die Delle einfach eine Delle sein lassen, und sich keinen Kopf mehr drum machen. Erst recht, wenn das Auto schon älter ist und weitere Dellen hat. Das mit dem Zurückrollen kann jedem Mal passieren, und vielleicht ist der Verursacher froh, wenn kein Trara gemacht wird.


    Gruß Jörg

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!