Frage bzgl. Bußgeld

  • Hi,


    ich habe eine Frage zu einem Bußgeld das ich heute per Post erhalten habe.


    Worum es geht. Ich wurde mit 26 km/h zu schnell geblitzt (mit Firmenwagen).


    Der Brief ging also erst an die Firma, dann hab ich mich als Fahrer angegeben jedoch nichts zugegeben und dann kam der gleiche Brief noch mal an mich. Wieder habe ich keine Angaben gemacht.


    Das ist jetzt schon eine Weile her. Heute kam dann nach längerer Zeit wieder Post mit einem Bußgeldbescheid über 108€. Von Punkten war in dem Schreiben allerdings keine Rede (sollten meines Wissens nach eigentlich 3 Stück sein).


    Zu meinen Fragen:


    - ich war bisher der Meinung, dass die mir nachweisen müssen das ich gefahren bin, wenn ich es bestreite. Stattdessen kommt jetzt einfach die Zahlungsaufforderung. Ist das normal?


    - Bedeutet die Tatsache das keine Punkte angegeben sind jetzt, dass ich einfach das Bußgeld bezahlen kann und die Sache ist erledigt (keine Punkte), oder kommt dann später noch mal ein netter Brief in dem dann die Punkte gesondert aufgeführt werden.


    Ich hatte schon mal Punkte und da statt alles (Bußgeld und Punkte) in einem Brief.


    Bin daher aktuell etwas verwirrt.


    Kann mich jemand aufklären?


    Danke und Gruß
    Sebastian

  • Du hast nix zugegeben, aber scheinbar auch nix bestritten.
    Verzicht auf Einspruch heißt Bußgeld wird wirksam.

    Life is too short to be small.

  • Vielleicht habe ich jetzt einen Denkfehler?


    Dein AG gibt dich als Fahrer an, darauf bekommst du einen Bescheid gegen den du Einspruch erheben kannst. Durch die Angaben deines AG wurde doch der Fahrer ermittelt?! Oder nicht?
    Man müßte dazu auch die Briefe sehen ...


    /Edit: Genau wie kinslayer sehe ich das auch.


    Gruß Kai

  • doch doch, in beiden Schreiben habe ich bestritten zu schnell gefahren zu sein. Sowohl in dem Brief der an die Firma ging, als auch in dem der später direkt an mich geschickt wurde


    edit: mein Arbeitgeber hat gar nichts gemacht. Ich habe den Brief bekommen und mich drum gekümmert. Ich habe meine Daten angegeben und gleichzeitig bestritten das ich die Tat begangen habe. In dem Brief der darauf hin an mich geschickt wurde habe ich wieder bestritten die Tat begangen zu haben. Darauf kam jetzt direkt der Bußgeldbescheid

  • Ja. Weil den Einspruch und dein bestreiten nicht bedeutet, dass du es nicht warst. Hast du denn einen Fahrer angegeben?


    Halterhaftung kann es auch sein, wenn nicht das Fahrzeug auf deinen AG zugelassen ist. Und wenn es das wäre, wird dieser 100% dich als Fahrer angegeben haben, dazu ist er als Sachverhaltszeuge verpflichtet.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Solltest du auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen sein, wirst du mMn damit durchkommen.
    Solche Aktionen schaut sich das Amt aber nur 1-2 mal an, danach wird der Betrieb dazu verpflichtet bei allen Firmenfahrzeugen Fahrtenbücher einzuführen. Die Kollegen werden sich "bedanken", wenn sie wegen einer egoistischen Aktion wie dieser jede Fahrt eintragen müssen!


    Sollte dich deine Firma aber bereits als Fahrer gemeldet haben, musst du nachweisen können, wer stattdessen gefahren ist.


    Steh zu deinem Fehler, er verjährt doch ;)

    Dieser Account ist nicht mehr aktiv.

  • Edit:


    Habe gerade nochmal genau gelesen, nachdem ich wieder zu Hause bin. Dein Betrieb hat sich klar als Verursacher angegeben, da du zum Tatzeitpunkt der Fahrer warst. Daher geht die Bußgeldstelle davon aus, dass du der Verursacher bist. Was kannst du denn Entlastendes vorbringen?


    Die Punktetabelle und Eintragung stehen bei manchen Bußgeldbescheiden auf der Rückseite.

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  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Du hast nix zugegeben, aber scheinbar auch nix bestritten.
    Verzicht auf Einspruch heißt Bußgeld wird wirksam.


    Wo ist das Problem? Die Firma weiß das du das Fahrzeug gefahren hast.
    Du bestreitest zu schnell gefahren zu sein. Irgendjemand hat unrecht (26 km/h sind ~33-35km/h zu schnell laut Tacho) :D

  • Irgendwas passt hier nicht...


    Hast Du im Schreiben an den AG Dich als Fahrer benannt und dem Schreiben an Dich dann bestritten überhaupt gefahren zu sein oder nur angegeben, dass Du nicht zu schnell gefahren bist?

  • Die Bußgeldstelle (bzw. ermittelnde Polizei) holt sich idR ein Lichtbild des verdächtigen Fahrers vom Einwohnermeldeamt oder sie fragen in der Nachbarschaft nach. Wenn das Bild mit dem Blitzerfoto halbwegs zusammenpasst reicht das zunächst mal für die Identifizierung aus.


    Hinsichtlich der Messung handelt es sich normalerweise um ein sogenanntes "standardisiertes Meßverfahren", dh. die Richtigkeit der Messung wird vermutet. Du mußt Ansatzpunkte darlegen, weshalb die Messung in deinem Fall nicht richtig sein sollte.

    Hier stand eine Signatur.

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