Hallo,
hat ein Arbeitgeber das Recht, Firmenangehörigen vorzugeben, an welchem Ort sie auf dem Firmengelände Ihre Pausen verbringen dürfen?
Von selbst, verbieten sich Orte wie z. B. Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, oder aber Orte, an dem die Sicherheit des Arbeitnehmers nicht gewährleistet ist, z. B. beim Abstich neben dem Hochofen.
Meine Erfahrungen hierzu sind die, das Mitarbeiter verschiedener Abteilungen an einem Ort Ihrer Wahl die Pausenzeiten zusammen verbracht haben, oder, bei versetzten Pausenzeiten, der entsprechende Ort im Betrieb aufgesucht wurde, um dort dann seine Pause zu verbringen.
Betriebsabläufe wurden hierdurch nicht gestört.
Dieses soll nun per Weisungsrecht des Arbeitgebers unterbunden werden.
Die Mitarbeiter sollen Abteilungsintern an einem vorgegebenen Ort ihre Pausen verbringen.
Bei meinen Recherchen im Netz habe ich hierzu nichts eindeutiges gefunden.
Vielleicht hat einer von Euch einen Link oder eine Antwort aus einer gleichen Situation für mich.
Ich wünsche noch einen schönen Sonntag.
Teletipper