Frage zu Weisungs-Direktionsrecht Arbeigeber

  • Hallo,


    hat ein Arbeitgeber das Recht, Firmenangehörigen vorzugeben, an welchem Ort sie auf dem Firmengelände Ihre Pausen verbringen dürfen?


    Von selbst, verbieten sich Orte wie z. B. Forschungs- und Entwicklungsabteilungen, oder aber Orte, an dem die Sicherheit des Arbeitnehmers nicht gewährleistet ist, z. B. beim Abstich neben dem Hochofen.


    Meine Erfahrungen hierzu sind die, das Mitarbeiter verschiedener Abteilungen an einem Ort Ihrer Wahl die Pausenzeiten zusammen verbracht haben, oder, bei versetzten Pausenzeiten, der entsprechende Ort im Betrieb aufgesucht wurde, um dort dann seine Pause zu verbringen.
    Betriebsabläufe wurden hierdurch nicht gestört.


    Dieses soll nun per Weisungsrecht des Arbeitgebers unterbunden werden.
    Die Mitarbeiter sollen Abteilungsintern an einem vorgegebenen Ort ihre Pausen verbringen.


    Bei meinen Recherchen im Netz habe ich hierzu nichts eindeutiges gefunden.


    Vielleicht hat einer von Euch einen Link oder eine Antwort aus einer gleichen Situation für mich.


    Ich wünsche noch einen schönen Sonntag.


    Teletipper

  • Der Arbeitgeber hat das Recht, die Pausenzeiten festzulegen und bestimmte Orte auszuschließen.
    Wir dürfen in den Pausenzeiten sogar das Betriebsgelände verlassen. Schließlich müssen wir die Pausen stempeln und sind in dieser Zeit für uns selbst verantwortlich.


    Gibt es bei euch keinen Betriebsrat? Pausenregelungen sind mitbestimmungspflichtig.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Hallo archie83,


    vielen Dank für deine Antwort.


    Einen Betriebsrat gibt es nicht. Das Firmengelände während der Pausenzeiten zu verlassen ist auch kein Problem.


    Was mich interessiert:


    Wo steht geschrieben, das der Arbeitgeber bestimmte Bereiche zum Aufenthalt während der Pausen ausschließen kann?


    Hierzu habe ich nichts gefunden.


    Ist dieses eine gesetzliche Regelung, eine betriebliche Regelung, oder steht es in einem Tarifvertrag?


    MfG

  • Re: Frage zu Weisungs-Direktionsrecht Arbeitgeber


    Zitat

    Original geschrieben von Teletipper
    ...Ich wünsche noch einen Sonntag...


    Ja, ich würde mir auch noch einen wünschen.... :D [small]-scnr-[/small]



    Zu Deinem eigentlichen anliegen:
    a) wie wird's denn begründet ?
    b) ändert das eine langjährige "betriebliche übung" ?
    c) gibt's 'nen BR ? Falls ja: was sagt der dazu ? Falls nein (bzw. falls ein evtl. vorhandener BR dies abgenickt hat und Du die kompetenz des BR bezweifelst): gewerkschaft fragen.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Hallo malinfo,


    heute ist nicht mein "schöner" Tag. :o


    Zu Deinem eigentlichen anliegen:
    a) wie wird's denn begründet ?
    b) ändert das eine langjährige "betriebliche übung" ?
    c) gibt's 'nen BR ? Falls ja: was sagt der dazu ? Falls nein (bzw. falls ein evtl. vorhandener BR dies abgenickt hat und Du die kompetenz des BR bezweifelst): gewerkschaft fragen.


    Zu a) Von seiten der Geschäftsleitung wird eine "Trennung" der Abteilungen gewünscht. Also kaufmännische und gewerbliche Mitarbeiter nicht an einen Tisch.


    Zu b) Es ändert eine Jahrelange "betriebliche Übung". Bisher gab es in dieser Richtung keinerlei Probleme.


    Zu c) Es gibt keinen Betriebsrat.


    MfG

  • Zitat betriebsrat.de:
    "Der Arbeitnehmer kann frei darüber entscheiden, wie er diese Zeit verbringen will. Das Recht, während der Ruhepause den Betrieb verlassen zu können, kann eingeschränkt werden (BAG v. 21.8.1990 - 1 AZR 567/89). Ausnahmeregelungen gelten für Schichtarbeit und Verkehrsbetriebe (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG)."


    Kommt eben darauf an, ob und falls ja - wie eure Betriebsvereinbarung aussieht.


    Grundsätzlich hat der AG während der unbezahlten Ruhepause kein Direktionsrecht.

    Dieser Account ist nicht mehr aktiv.

  • Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von Teletipper
    [...] Also kaufmännische und gewerbliche Mitarbeiter nicht an einen Tisch [...]


    Das darf der Arbeitgeber nicht verbieten. Kein Arbeitgeber darf bestimmen mit wem der Arbeitnehmer seine Pausen verbringt. Und wenn der unmittelbare Vorgesetzte mit seinen Untergebenen speisen möchte hat sich der Arbeitgeber gefälligst rauszuhalten. Schließlich fördert das den (sozialen) Zusammenhalt, und kann der Arbeitsleistung förderlich sein. Ich würde die Gewerkschaft einschalten und vorm Arbeitsgericht gegen solche Regelungen Einspruch erheben. Falls erforderlich würde ich einen Betriebsrat gründen und dann gegen den Arbeitgeber vorgehen.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


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  • Nachdem die (allerdings im Einzelfall unmaßgeblichen) Meinungen hier eher gegen ein Weisungsrecht votieren, vertrete ich mal die Gegenseite.


    Warum soll er das nicht regeln dürfen? Ich fände da ein Verbot des Verlassens des Betriebsgeländes viel problematischer.


    Aber er hat das Hausrecht, er kann einzelnen Mitarbeitern das Betreten bestimmter Betriebsräume (z.B. das des kaufmännischen Aufenthaltsraums für die Hilfsarbeiter) verbieten.


    In den Betrieben, in denen ich bisher gearbeitet hatte, war das auch genau so geregelt. Ein Verlassen des umzäunten Betriebsgeländes während der Pause: Kein Problem (man sollte natürlich rechtzeitig zurück sein).


    Es war aber meist verboten (wie es jedem Aussenstehenden auch verboten ist), sich frei im Betriebsgelände zu bewegen, also eben mal schnell in die Führungskräftekantine zu verschwinden, oder "Betriebsbesichtigungen" in den Büros (einschliesslich deren Pausenräumen) zu machen.


    Soweit ich mich erinnere, war das auch nicht explizit festgelegt, auf die blöde Idee kam einfach keiner. Ich denke mal, die Büromädels hätten einen schwitzenden Lagerarbeiter auch schnell aus ihrer Kantine geschmissen *ggg*

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan3
    Ich denke mal, die Büromädels hätten einen schwitzenden Lagerarbeiter auch schnell aus ihrer Kantine geschmissen


    Erinnert mich dann leider zu stark an die Apartheit. Sind die "Büromädels" wohl was "besseres", als dass sie sich nicht mit dem "Pöbel" in einen Raum setzen mögen?


    Wenn es getrennte Pausenräume gibt, weil diese zum jeweiligen Arbeitsplatz einfach näher liegen, dann ist das eine Sache. Ein Verbot den anderen Pausenraum aufsuchen zu dürfen, geht aber da entschieden zu weit. Das wäre dann ja Diskriminierung.

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