Zigarettenerwerb in der EU

  • Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911
    Warum sprichst du von "Privatverticker "?


    Wenn du von einem Bekannten/Freund/Nachbarn/Verwandten gefragt wirst, ob du eine Stange mitbringen könntest, würdest du das tun?

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    ... Man darf ja auch soviel einführen, wie man möchte, man muss es lediglich versteuern. ...


    Das ist ein Irrtum ... innerhalb der EU eben nicht! Jedenfalls nicht als Verbraucher.


    Und genau um diese Regelung des Binnenmarktes zu umgehen, enthält das Tabaksteuergesetz eine Regelung, das dem europäischen Verbraucher beim Kauf von Zigaretten im EU-Ausland für den Verbrauch in Deutschland ab einer vollkommen willkürlich festgelegten Grenze per gesetzlicher Fiktion sein Status als Verbraucher einfach entzogen wird.


    Sehe ich mir die EU-weit beschlossenen Regelungen zum Verbraucherschutz an, sind diese durchaus sinnig. Wenn einem Mitglied der EU diese Regeln nicht gefallen, kann es doch nicht hingehen und diese Regeln dadurch ad absurdum führen, in dem es einem Verbraucher im EU-rechtlichen Sinne diesen Status bei Einfuhr der im EU-Ausland als Verbraucher erworbenen Gegenstände per gesetzlicher Fiktion rückwirkend (also zeitlich nach dem Verbrauchgüterkauf) wieder entzieht.


    Und ja ... ich bin auch Nichtraucher. Dennoch stört es mich massiv, wenn die Bundesregierung als Mitglied der EU meint, gemeinsame Regeln dann umgehen zu können, wenn sie ihr nicht in den Kram passen, weil sie für die Bundesrepublik finanziell nachteilig sind.


    An einem Beispiel:
    Will ein europäischer Staatsbürger, der täglich zwei Schachteln Zigaretten raucht, in Deutschland drei Wochen Urlaub machen, wird man ihm zubilligen müssen, für diesem Zeitraum 42 Schachteln Zigaretten (21 Tage x 2 Schachteln) einführen zu dürfen. Wenn ein Bürger der EU in Deutschland urlaubt, darf man ihn nicht mit einer Strafsteuer belegen, wenn er bei Urlaub im Binnenmarkt seine Zigarettenmarke nicht wechseln will. Diesen polnischen Staatsangehörigen bei der Einführung seines unzweifelhaft für sich selbst benötigten Eigenbedarfs als Gewerbetreibenden zu behandeln ist aus meiner Sicht ein Unding, das allerschnellstens aus der Welt geschafft werden muss - notfalls durch ein Vertragsverletzungsverfahren.


    Und das ist nur ein einziges Beispiel von vielen denkbaren. So geht das nicht! Jedenfalls nicht in einem gemeinsamen Binnenmarkt. Wer hier Steuerhinterziehung bekämpfen will, muss sich schon auf die Suche nach den Kriminellen machen und kann nicht per Ukas festlegen, dass einer Teilmenge der Reisenden Kriminellen einfach gleichgestellt wird.


    Denn was wird wohl passieren wenn ein Verbraucher weiterhin 800 Zigaretten einführt, weil er darauf beharrt, Verbraucher und nicht Gewerbetreibender zu sein? Richtig: Er wird entgegen der Tatsachenlage per Fiktion als krimineller Gewerbetreibender behandelt werden (müssen)!


    In diesem Sinne




    Edit:
    Und genau dasselbe ist es mit der PKW-Maut. Die CSU will unterm Strich nur ausländische Autofahrer belasten, was sie sogar unumwunden zugibt. Und genau das ist es, was im Binnenmarkt eben nicht zulässig ist.


    Umgeht ein deutscher Steuerzahler deutsches Recht, wird ihm das angekreidet - als sog. "Umgehungsgeschäft". Umgeht die Bundesregierung dagegen euroäisches Recht, soll das dann in Ordnung sein. Herzlichen Glückwunsch zur Doppelmoral! :mad:

  • Der eine bastelt sich fiktive Gewerbetreibende, der andere bastelt sich fiktive Urlaubspolen kurz vor Insolvenz und Lungenkollaps.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    ... fiktive Urlaubspolen kurz vor Insolvenz und Lungenkollaps.


    Und wenn die richtig Pech haben, ist im Branntweinsteuergesetz noch ein kalter Entzug für die Urlaubszeit versteckt. ;)


    So etwas nennt sich dann noch "Urlaubsregion Deutschland". :rolleyes:

  • Re: Re: Re: Zigarettenerwerb in der EU


    Applied

    Zitat


    Wenn eine Mehrmenge über 300 Stück als "gewerblich verbracht" gilt, dann sollte klar sein, dass dafür Steuerabgaben fällig werden.


    Wenn eine Mehrmenge über 300 Stück als "gewerblich verbracht" gilt, dann gilt außerdem:


    Zitat

    Zigaretten und andere Tabakwaren dürfen auch nicht zu gewerblichen Zwecken aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland eingeführt werden. Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen sind in Deutschland nicht verkehrsfähig. Sie werden deshalb von der deutschen Zollverwaltung sichergestellt und vernichtet. Die Tabaksteuer müssen Sie trotzdem entrichten.


    Nachzulesen hier:
    http://www.zoll.de/DE/Privatpe…el/genussmittel_node.html


    Zu gut deutsch. Die Mehrmenge ist futsch und obendrein dürfen noch Steuern dafür gezahlt werden.


    Also Finger weg!

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Das scheint ja eine abstruse Regelung zu werden.


    Viel abstruser ist aber, daß sie 4 Stangen zu einer Zeit erlaubt hatten, wo die Zigaretten noch billiger in den jeweiligen Ländern zu bekommen waren. Jetzt wo die Preise deutlich angezogen haben, plötzlich 1,5 Stangen? :rolleyes:

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