ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Rechnung oder nicht macht hinsichtlich des Erwerbs von Hehlerware überhaupt keinen Unterschied. Möglicherweise wird man nicht noch zusätzlich bestraft, wenn man in gutem Glauben gekauft hat. Aber das sich bei gestohlener und unterschlagener Ware lediglich der Besitzer verändert hat, nicht aber der Eigentümer, kann man daran auch kein Eigentum erwerben und sie wird ersatzlos eingezogen.
Danke für die hilfreiche Antwort.
Ich werde das dann wie immer machen, in dem ich erst einmal Apple anrufe und die Seriennummer durchgebe und sobald ich von Apple was positives mitgeteilt bekomme, erwerbe ich das Gerät.