Hallo Vodafrank,
irgend eine Info bezüglich meine Anfrage?
hatte meine Daten ja geschickt.
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Hallo Vodafrank,
irgend eine Info bezüglich meine Anfrage?
hatte meine Daten ja geschickt.
kurze Frage, ist ein neu abgeschlossener Base Pure subventionsfähig? ist das gute Stück mit 5eu mtl.
und zweite Frage gibt es auch Leihtablets wo nen Apfel drauf ist?
Gruss
ZitatOriginal geschrieben von Drachentöter
kurze Frage, ist ein neu abgeschlossener Base Pure subventionsfähig? ist das gute Stück mit 5eu mtl.
Der Pur ist generell nicht Miethandy-berechtigt. Alle anderen Tarife nur dann, wenn sie bereits seit min. 6 Monaten laufen. Unabhängig vom Ausgangstarif muss seit November im Rahmen der Miethandybuchung auch ein Tarifupgrade durchgeführt werden.
Zitatund zweite Frage gibt es auch Leihtablets wo nen Apfel drauf ist?
Ipad mini WiFi
Ipad mit Retina Display
Ipad Air
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Teoha
"Sicheres Auftreten bei vollkommener Ahnungslosigkeit" funktioniert nicht immer...... :flop:
Wobei vodafrank den tieferen Sinn dieses Satzes:
schon erläutern sollte. Oder verzichtet E-plus auf die Beweislastumkehr oder ist es gar eine Garantie von E-plus ?
LG
Ich möchte das Thema trotzdem noch mal aufgreifen. Ich bin jetzt ehrlich gesagt zu faul, die Paragrafen rauszusuchen, aber nach meinem Wissen gilt in Deutschland eine Pflicht auf eine 6 monatige Garantie auf alle gekauften Produkte eines Händlers. Weiterhin kommt bei elektronischen Geräten (den genauen Wortlaut weiß ich jetzt nicht, ich merke es mit immer mit "alles was einen Stecker hat") eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Die ersten 6 Monate überlagern sich mit der Garantie und der Unterschied ist die Beweislast. Aber das wurde ja schon erwähnt.
Und daran hat sich jetzt was geändert? Seit wann?
ZitatOriginal geschrieben von klapper
Und daran hat sich jetzt was geändert? Seit wann?
Daran hat sich rein gar nichts geändert. Ich wollte lediglich betonen, dass E-Plus keine Beweislastumkehr beansprucht, also das Gerät während der des gesamten Bestehens des Mietverhältnissens bei einem nicht selbstverschuldeten Defekt kostenfrei repariert bzw. austauscht.
ZitatOriginal geschrieben von klapper nach meinem Wissen gilt in Deutschland eine Pflicht auf eine 6 monatige Garantie auf alle gekauften Produkte eines Händlers. Weiterhin kommt bei elektronischen Geräten (den genauen Wortlaut weiß ich jetzt nicht, ich merke es mit immer mit "alles was einen Stecker hat") eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten. Die ersten 6 Monate überlagern sich mit der Garantie und der Unterschied ist die Beweislast. Aber das wurde ja schon erwähnt.
Es gibt keine gesetzliche Garantie oder eine Pflicht dazu ! Weder mit Stecker, Schlauch oder sonstwas.
Und die Gewährleistung (Mängelhaftung) gilt auch nicht nur für elektr. Geräte, sondern für fast jede "Sache" im Rahmen eines Kaufvertrages.
ZitatUnd daran hat sich jetzt was geändert? Seit wann?
Nein, da es die von dir beschriebenen Regelungen nicht gibt oder gab. :mad:
ZitatMan hat bei Apple auch 2 Jahre Gewährleistung, aber Apple gibt freiwillig 1 Jahr Garantie, was sie eigentlich nicht machen müssten weil gesetzlich nur 1/2 Jahre Garantie vorgeschrieben ist .
Da rollen sich einem die Fussnägel auf........ :mad:
Weisst Du was dein grösstes Problem ist ? Kann ich Dir sagen:
ZitatIch möchte das Thema trotzdem noch mal aufgreifen. Ich bin jetzt ehrlich gesagt zu faul, die Paragrafen rauszusuchen,
Genau daran solltest du arbeiten. Man, man, man........ :flop:
Ist jetzt nicht gerade der Antwortton den ich mir erhoffte, aber gut. Ich wollte hier niemanden angreifen, nur Informationen auffrischen. Seis drum. Ich werde mich darüber noch einmal belesen.
Schönen Abend.
15 min später...
Ok, es gibt keine Garantie. Nur die Sache mit der Beweislast. Wieder was gelernt. §433 BGB gehts los.§433 BGB
Um es kurz zu machen. Es ist ein MIETgerät und gehört zumindest für die ersten 24 Monate eplus/Base. Erst danach erwirbt man es, wenn man will! Ansonsten gibt man es zurück.
Wenn man also pfleglich damit umgeht und es liegt trotzdem ein Defekt vor, so bekommt man während der Miete ein neues/anderes Gerät. Und wer sich nach den 24 Monaten fürs Behalten entscheidet, erhält eine Rechnung für den Übergang des Besitzes und gleichzeitig nochmals 12 Monate Gewährleistung für Gebrauchtware!
migolf
Danke migolf für die schöne und treffende Beschreibung. :top:
Frank,
Dein Postfach ist immer noch voll.
Gruß
Frank
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