Im Beispiel ist der Endpreis über 20 Euro, sodass die Löschung des (z.B. im Vodafone-System immernoch gebuchten)Vodafone-Vorteils bei der Rechnungslegung nicht aktiviert wird.
Das Vodafone nicht logisch vorgeht, spricht nicht gegen die Erfahrungen der Kunden, denen der Vorteil verweigert bzw. erst versprochen und dann nicht gehalten wurde.
Natürlich hören diese je nach Anruf eine andere Ausrede von "dann wäre ja der Vertrag zu günstig, dass müssen Sie doch einsehen" bis "Ihr Vorteil wurde im Nachhinein rausgenommen, weil der Datentarif MobileinternetFlat nicht berechtigt ist" oder "der Vodafone-Vorteil gilt nur für Internet-Datentarife." Die MobileInternetFlat 21,6 des Kunden sei aber "ein Voice-Tarif, da gelte der Vorteil nicht".
Und nein, ich bezweifle nicht, dass der Vorteil nicht zusammen mit einigen anderen, auch zeitlich befristeten Rabatten greift (z.B. Onlinevorteil).
Offiziell geht der Vorteil jedoch nicht. Laut Aussage eines Hotliners ginge jedoch ein anderer Kombinationsvorteil über 5 Euro, der jedoch eben nicht der besagte Vodafonevorteil wäre.
Wer den Vorteil früher noch bekommen hat oder im Einzelfall noch bekommt (was ich ebenfalls nicht bezweifle), kann sich halt glücklich schätzen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
Intern ist es (jenseits der Infodoks und Vertragsbedingungen) so, dass einige Rabatte mit dem Vorteil kombinierbar sind, andere nicht und wieder andere je nach Buchungstechnik.
Die Hotliner und der Kundenservice müssen sich eben immer andere "Märchen" ausdenken, weil sie selbst da nicht durchsehen und nun dem Kunden begründen müssen, warum der zuvor versprochene Vorteil von 5 Euro gerade mal wieder nicht greift....