Außerordentliche Kündigung wegen Fehlverhaltens von Provider?

  • Moin!


    Ich bräuchte mal eine Einschätzung folgender Konstellation:


    Kunde A hat 2 Mobilfunkverträge (V1 und V2)bei Provider B.
    A kündigt V1 fristgerecht, und dokumentiert das auch.
    B führt die Kündigung aus unbekanntem Grund nicht korrekt durch und
    besteht trotz mehrfacher, deutlicher Hinweise von A darauf, der
    Vertrag V1 sei weiter aktiv — inkl. Mahnungen, Inkasso etc.
    A ist irgendwann stinksauer auf B und will keine Geschäfte mehr mit B
    führen.


    Kann A aus diesem Grund den zweiten Vertrag (V2) außerordentlich
    kündigen?
    Falls ja, auf welche Vorschrift (BGB? Treu und Glauben?) kann bzw.
    sollte er da abstellen?


    Und falls hier OT, welche Foren eignen sich besser für solche Themen? ;-)


    Gerhard

  • Ein Sonderkündigungsrecht wird im Allgemeinen nur bei Umzug ins Ausland oder Tod des Kunden akzeptiert. Bei Unstimmigkeiten mit der Rechnung oder Konditionen zum Vertrag muss erst hinreichend mit dem Anbieter (Provider-Laden oder Hotline) korrespondiert werden (am besten mit Beweissicherung / Zeugen), führt das nicht zur Klärung, kann meistens nur ein Anwalt helfen, da das Weiterbestehen (vorzeitige Kündigung) eines Mobilfunkvertrages nichts mit diesen Schwierigkeiten zu tun hat.

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Den 2. Vertrag zu kündigen ist nicht gerechtfertigt. Man hat nur das Recht seinen Vertragszustand korrigieren zu lassen. Ist die Kündigung berechtigt und nachweisbar, dann einfach zurückbuchen lassen. Dann wird im besten Fall unberechtigt auch die 2. Karte gesperrt und man ist raus.
    Rechtsthemen diskutiert man aber besser im Vertragsrecht bei 123recht.net

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