Moin!
Ich bräuchte mal eine Einschätzung folgender Konstellation:
Kunde A hat 2 Mobilfunkverträge (V1 und V2)bei Provider B.
A kündigt V1 fristgerecht, und dokumentiert das auch.
B führt die Kündigung aus unbekanntem Grund nicht korrekt durch und
besteht trotz mehrfacher, deutlicher Hinweise von A darauf, der
Vertrag V1 sei weiter aktiv — inkl. Mahnungen, Inkasso etc.
A ist irgendwann stinksauer auf B und will keine Geschäfte mehr mit B
führen.
Kann A aus diesem Grund den zweiten Vertrag (V2) außerordentlich
kündigen?
Falls ja, auf welche Vorschrift (BGB? Treu und Glauben?) kann bzw.
sollte er da abstellen?
Und falls hier OT, welche Foren eignen sich besser für solche Themen?
Gerhard