ZitatOriginal geschrieben von SunnyStar
Weiß jemand, ob es überhaupt die Möglichkeit gibt, der 2. Ablehnung nochmals zu widersprechen?
Da bleibt dir,wie gesagt,nur das Sozialgericht.
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ZitatOriginal geschrieben von SunnyStar
Weiß jemand, ob es überhaupt die Möglichkeit gibt, der 2. Ablehnung nochmals zu widersprechen?
Da bleibt dir,wie gesagt,nur das Sozialgericht.
ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Da bleibt dir,wie gesagt,nur das Sozialgericht.
Ok, dann werden wir es mit der Hilfe der VDK probieren...einfach so "aufgeben" werden wir nicht.
ZitatOriginal geschrieben von SunnyStar
Jedoch trifft diese Entscheidung ja nicht die Krankenkasse selbst, sondern ein medizinischer Dienst der für
viele Krankenkassen arbeitet. Aber mit den Damen und Herren kann man nicht kommunizieren. (es wird keine Telefonnummer, Emailadresse rausgegeben, auf Briefe wird überhaupt nicht geantwortet etc.)
Die Einschätzungen und Entscheidungen werden eigentlich immer vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen.
Mich würde mal interessieren welchen Rechtsschutz ich brauche, um in so einem Fall kostenlose Rechtsberatung zu erhalten? Es geht nicht um mich sondern um eine Freundin.
ZitatOriginal geschrieben von SunnyStar
Ok, dann werden wir es mit der Hilfe der VDK probieren...
Dann kannst du es mal bitte berichten;ich kann es immer noch kaum glauben,dass man nach Anmeldung und einem Beitragssatz von ca. 60€/Jahr sofort vollen Rechtsschutz bekommt.
Trotzdem verstehe ich immer noch nicht, warum nicht auch bei der Rentenversicherung eine Reha beantragt wurde.
Und bevor jetzt kommt: "Aber er ist doch schon Rentner!", lasst euch gesagt sein, dass auch Rentner Rehaleistungen bekommen können. Auch hier gilt Peter Lustig: "Klingt komisch, ist aber so!" :eek:
ZitatOriginal geschrieben von wrywindfall
Trotzdem verstehe ich immer noch nicht, warum nicht auch bei der Rentenversicherung eine Reha beantragt wurde.
Und bevor jetzt kommt: "Aber er ist doch schon Rentner!", lasst euch gesagt sein, dass auch Rentner Rehaleistungen bekommen können. Auch hier gilt Peter Lustig: "Klingt komisch, ist aber so!" :eek:
Bei der Rentenversicherung?
Daran hatten wir noch überhaupt nicht gedacht.
Wie läuft das ab? Hast Du da Erfahrungen?
ich hatte auch schon 2 Rehas innerhalb 2 Jahren und id wurden immer von der Rentenversicherung bezahlt.das war 2008 da hatte ich einen Herzinfarkt, ein Jahr später wollte ich noch mal eine reha und nach Widerspruch wurde die auch genehmigt, ich habe damals nur geschrieben ob sie mich gesund oder weiter krank wollen.
Muss man bei der Rentenversicherung genauso einen ganz normalen Antrag auf Reha stellen?
Muss dieser Antrag auch wie bei der KK über den (Haus-) Arzt erfolgen?
Muss man die Kosten auszahlen und bekommt sie danach von der Rentenversicherung zurück, oder läuft das wie bei den Krankenkassen?
Ist es bei der Rentenversicherung erfolgsversprechender als bei der KK?
Sorry für die vielen Fragen....aber das mit der Rentenversicherung war bzw. ist mir völlig neu.
Warum bin ich da nicht selbst draufgekommen.... :mad:
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von SunnyStar
Muss man bei der Rentenversicherung genauso einen ganz normalen Antrag auf Reha stellen?
Muss dieser Antrag auch wie bei der KK über den (Haus-) Arzt erfolgen?
Muss man die Kosten auszahlen und bekommt sie danach von der Rentenversicherung zurück, oder läuft das wie bei den Krankenkassen?
Ist es bei der Rentenversicherung erfolgsversprechender als bei der KK?
Sorry für die vielen Fragen....aber das mit der Rentenversicherung war bzw. ist mir völlig neu.
Warum bin ich da nicht selbst draufgekommen.... :mad:
http://www.deutsche-rentenvers…20Med_Rehabilitation.html
Ich denke hier kannst du die entsprechenden Anträge finden.
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