Stationäre Reha: auch 2 Mal innerhalb von 4 Jahren möglich?

  • SunnyStar


    Hatte Ihnen doch bereits am 6.11. etwas dazu geschrieben ...


    Da es sich um Sozialrecht handelt, könnten Sie erst nach 6 Monaten, nachdem Sie Widerspruch eingelegt haben, gem. § 88 SGG beim zuständigen Sozialgericht Untätigkeitsklage einreichen und einen Widerspruchsbescheid beantragen.


    Vorher können Sie die Krankenkasse nur durch ständige, belegbare Erinnerungsschreiben (Sachstandsanfragen) an die Ausstellung eines Ihnen zustehenden Widersspruchsbescheids erinnern und nerven; wenn nötig monatlich.


    Machen Sie sich von diesen Schreiben unbedingt Kopien!


    Wenn ihre Kasse nach 4 bis 5 Monaten noch immer nicht in die Gänge kommt, würde ich dann mal mit der Untätigkeitsklage einerseits winken und gleichzeitig andererseits darauf hinweisen, dass Sie das Bundesversicherungsamt in 53113 Bonn, Friedrich-Ebert-Allee 38 über den Vorgang im Rahmen einer Beschwerde informieren würden.


    Gruss

  • So, Ablehnung unseres Widerspruches ist da. :flop:


    ....mit absolut lächerlichen Begründungen.


    Weiß nun nicht mehr, was ich sonst noch unternehmen könnte.


    Ich hätte meinem Schwiegervater wirklich gerne geholfen und habe alles was in meiner Macht steht unternommen,
    (sehr gut begründeter Widerspruch, 2 zusätzliche lange Briefe, Empfehlung des Hausarztes für eine Reha etc.), aber die KK stellt sich einfach quer und meint, es wäre nicht nötig.


    Zudem wäre nur alle 4 Jahre eine Reha/Kur möglich.

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    So, Ablehnung unseres Widerspruches ist da. :flop:
    ....mit absolut lächerlichen Begründungen.
    Weiß nun nicht mehr, was ich sonst noch unternehmen könnte.
    Ich hätte meinem Schwiegervater wirklich gerne geholfen und habe alles was in meiner Macht steht unternommen,


    Du bist zu stark auf die Kassenleistungen fixiert.
    Auch wenn das komisch klingt: Zahlt doch die Reha selber. Die Gesundheit des Schwiegervaters sollte das doch wert sein!


    Lasst euch ein Angebot über eine passende Reha z.B. auch in Tschechien oder Polen machen. Kostet nicht die Welt.


    Oder lasst euch vom Arzt, wenn schon nicht die Reha komplett von der Kasse erstattet wird, so viele Behandlungen wie möglich verschreiben, und zahlt den Rest (Unterbringung,...) drauf.


    Hinterher das Geld (bzw. den erstattungsfähigen Anteil) von der Kasse einklagen könnt ihr immer noch. Jetzt lange rumklagen ist sinnfrei, weil der Schwiegervater jetzt behandelt werden muss.


    Habe das Beispiel gerade im Bekanntenkreis:
    Kasse hätte lediglich eine Operation bezahlt. Kranker hat recherchiert, und selber eine manuelle Behandlung in einer Privatklinik bei einem ausgewiesenen Fachmann bezahlt. Beschwerden sind derzeit weg, OP kann evtl. vermieden werden!

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Du bist zu stark auf die Kassenleistungen fixiert.
    Auch wenn das komisch klingt: Zahlt doch die Reha selber.

    Das haben wir schon gemacht.


    Polen / Tschechien bzw. grundsätzlich Ausland kommt aus verschiedenen Gründen nicht in Frage.


    In Deutschland sind wir auf Preise zwischen 4.200 bis knapp 6.000 Euro für 3 Wochen gekommen.
    Das ist viel Geld, noch dazu weil er ja krankenversichert ist und eine Reha medizinisch gesehen absolut
    notwendig und daher eine Leistung wäre, die die Krankenkasse eigentlich übernehmen müsste.


    Jedoch trifft diese Entscheidung ja nicht die Krankenkasse selbst, sondern ein medizinischer Dienst der für
    viele Krankenkassen arbeitet. Aber mit den Damen und Herren kann man nicht kommunizieren. (es wird keine Telefonnummer, Emailadresse rausgegeben, auf Briefe wird überhaupt nicht geantwortet etc.)


    Vielleicht doch den Weg über die VDK gehen? (5 Euro monatlich)

  • Hallo!


    Wer in einer Gewerkschaft ist kann es auch darüber versuchen. Für Arbeitnehmer der "Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister" z.B. gibt es den Fonds zur sozialen Sicherung für Arbeitnehmer der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V.. Da ist teilwese mehr möglich als bei den Krankenkassen. Vielleicht haben andere Gewerkschaften oder Betriebe auch solche Angebote. Da muss man einfach mal nachfragen.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Yep, VDK. Die sind sehr hinterher und kennen sich aus. In letzter Zeit sind die Krankenkassen immer knausriger! :rolleyes:

    Ja, da sagst Du was...


    Weiß jemand, ob es überhaupt die Möglichkeit gibt, der 2. Ablehnung nochmals zu widersprechen?

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar Polen / Tschechien bzw. grundsätzlich Ausland kommt aus verschiedenen Gründen nicht in Frage.


    Schön, dass ihr alle soviel Geld habt, dass ihr Optionen von vornherein ausschließen könnt.


    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar In Deutschland sind wir auf Preise zwischen 4.200 bis knapp 6.000 Euro für 3 Wochen gekommen.


    Dann laßt Euch halt so viele Behandlungen wie möglich dort ärztlich verordnen, und zahlt 2000€ selber. Wo ist das Problem?


    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar Das ist viel Geld, noch dazu weil er ja krankenversichert ist und eine Reha medizinisch gesehen absolut notwendig und daher eine Leistung wäre, die die Krankenkasse eigentlich übernehmen müsste.


    Leider ist im Leistungsumfang der Krankenkasse diese Leistung (Kur öfter als alle 4 Jahre) nicht enthalten. Diese Leistung ist einfach nicht versichert. Das ist übrigens auch bei den privaten Krankenversicherungen nicht besser.


    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar Vielleicht doch den Weg über die VDK gehen? (5 Euro monatlich)


    Es kommt halt drauf an, ob Dein Schwiegervater noch eine Weile leiden soll (z.B. durch Gerichtsinstanzen), oder ob ihm schnellstmöglich geholfen werden soll.


    BTW: Wir handhaben das in der Familie pragmatisch: Für geplante Behandlungen wählen wir den bestmöglichen Behandler, und holen natürlich den größtmöglichen Teil von den Versicherungen zurück. Und wenn dann am Ende noch z.B. 3000€ übrigbleiben, dann geht das durch 5 Teile, und fertig.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Schön, dass ihr alle soviel Geld habt, dass ihr Optionen von vornherein ausschließen könnt.

    Wenn es finanzielle Gründe wären, die dazu führen würden, daß eine Kur im Ausland von vornherein ausgeschlossen werden kann, hätte ich das geschrieben. Es sind andere Gründe, die aber nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun haben.


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Dann laßt Euch halt so viele Behandlungen wie möglich dort ärztlich verordnen, und zahlt 2000€ selber. Wo ist das Problem?

    Anscheinend hast Du so viel Geld, einfach mal 2000 Euro zu zahlen, obwohl es eine Leistung der Krankenkasse ist, wo monatlich einbezahlt wird.


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Leider ist im Leistungsumfang der Krankenkasse diese Leistung (Kur öfter als alle 4 Jahre) nicht enthalten. Diese Leistung ist einfach nicht versichert. Das ist übrigens auch bei den privaten Krankenversicherungen nicht besser.

    Das ist schlichtweg falsch. Man kann auch 4 Kuren in 4 Jahren bekommen, wenn es die medizinische Indikation als notwendig betrachtet. (ist in unserem Fall so...)


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Es kommt halt drauf an, ob Dein Schwiegervater noch eine Weile leiden soll (z.B. durch Gerichtsinstanzen), oder ob ihm schnellstmöglich geholfen werden soll.

    Lt. VDK (mit der ich gerade telefoniert hatte) kommt es in 99 Prozent aller Fälle selbstverständlich zu keinem Gerichtsverfahren. Die KK knicken meistens relativ schnell ein, sobald sich die VDK eingeschalten hat.


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    BTW: Wir handhaben das in der Familie pragmatisch: Für geplante Behandlungen wählen wir den bestmöglichen Behandler, und holen natürlich den größtmöglichen Teil von den Versicherungen zurück. Und wenn dann am Ende noch z.B. 3000€ übrigbleiben, dann geht das durch 5 Teile, und fertig.

    Jeder so wie er will...

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