Stationäre Reha: auch 2 Mal innerhalb von 4 Jahren möglich?

  • Hallo,


    es geht um meinen Schwiegervater, der erhebliche gesundheitliche Probleme hat.


    Dieses Jahr war er nach einer schweren OP direkt nach dem Krankenhaus in einer AHB (Anschlussheilbehandlung).


    Er bräuchte jedoch nun (auch weil sich sein Zustand fast noch verschlimmert hat)
    eine stationäre Reha - also eine Art Kur. Die AHB nach dem Krankenhaus brachte keinerlei Besserung.


    Der erste Antrag wurde leider abgelehnt.


    Der Widerspruch (inkl. langem Widerspruchschreiben, Empfehlung des Hausarztes zu einer Kur etc.)
    blieb bislang unbeantwortet.


    Was für Chancen hat man, innerhalb von 4 Jahren 2 solcher Maßnahmen (AHB und stationäre Reha) von der Krankenkasse genehmigt zu bekommen?


    Kennt jemand noch eine Anlaufstelle, an die man sich im Falle einer erneuten Ablehnung wenden könnte?


    Bin für alle Tipps dankbar.

  • Re: Stationäre Reha: auch 2 Mal innerhalb von 4 Jahren möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Was für Chancen hat man, innerhalb von 4 Jahren 2 solcher Maßnahmen (AHB und stationäre Reha) von der Krankenkasse genehmigt zu bekommen?


    Ich glaube, das hängt stark von der Erkrankung und der medizinischen Notwendigkeit einer solchen Maßnahme ab. Wenn ihr der Meinung seid, dass ihm das helfen würde, würde ich da auf jeden Fall nicht so schnell locker lassen!

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Rehas können alle 3 Jahre gewährt werden (gesetz. KK).


    Je nachdem,ob man privat- oder gesetzlich versichert ist,ist die Anlaufstelle entweder der "Ombudsmann der PKV" oder das "Sozialgericht" (Frist unbedingt beachten:1 Monat nach Ablehnung des Widerspruchs).


    Es empfehlt sich,vor allem als gesetzlich Versicherter,vorher eine Beratungstelle aufzusuchen;dies geschieht im besten Falle bevor man den Widerspruch einlegt,ist aber immer zu empfehlen.Anlaufstelle ist hierfür die "Unabhängige Patientenberatung Deutschland" (UPD).

  • Ohne die Details zu kennen kann man vermutlich keine sinnvolle Aussage treffen. Es hängt alles von den Details ab, insbesondere da es hier ja auch um Ermessensspielräume etc geht.


    In jedem Fall bleibt als ultima ratio der Gang vors Sozialgericht (nur leider dauert das ewig). Davor könnte der VdK eine hilfreiche Anlaufstelle sein.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian


    In jedem Fall bleibt als ultima ratio der Gang vors Sozialgericht (nur leider dauert das ewig). Davor könnte der VdK eine hilfreiche Anlaufstelle sein.


    In besonderen Fällen kann man ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht anstrengen.Diese werden in erster Linie vor den Klagen bearbeitet.
    "VdK" kostet über 50/60€ im Jahr Mitgliedsbeiterag.
    Eine ähnliche Leistung bekommt man bei der UPD und einer Verbraucherzentrale kostenfrei und kann das Geld zusätzlich für eine Erstberatung bei einem Sozialrechtler verwenden (da auch keiner dieser Anlaufstellen RAs vermittelt und auch nicht vermitteln darf).

  • Rehaleistungen gibt's auch von der Rentenversicherung. Wenn der Gute Pflichtversichert ist, dann Antrag stellen! Dumm ist leider, dass bei rein somatischen Problemen die Reha auf 3-4 Wochen begrenzt ist, psychosomatische auf 4-6 Wochen.


    Die Krankenkassen sind da leider etwas kiebig, auch dann bei Verlängerungen. Habe jahrelang bei der Rentenversicherung aber auch in Rehakliniken gearbeitet. Da bekommt man so einiges mit! :rolleyes:


    Übrigens: Wenn die Krankenkasse nicht auf den Widerspruch reagiert, kurze Mitteilung ans Bundesversicherungsamt. Das ist die zuständige Aufsichtsbehörde! Wirkt oft Wunder! ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall


    Übrigens: Wenn die Krankenkasse nicht auf den Widerspruch reagiert, kurze Mitteilung ans Bundesversicherungsamt. Das ist die zuständige Aufsichtsbehörde! Wirkt oft Wunder! ;)


    Wie lange wartet man auf die Entscheidung (hast du da Erfahrung)?
    Auf der einen Seite darf man eben die Frist vor dem Sozialgericht nicht verpassen,auf der anderen bleibt man dann auf allen Kosten sitzen,wenns hier auf einmal doch positiv ausfällt.

  • Ruhig bleiben und abwarten. Die Ablehnung hat schon fast Methode. Mir ist eine Vielzahl von Pat. bekannt, bei denen der erste Antrag abgelehnt wurde und dann nach Widerspruch doch genehmigt wurde.
    Falls nicht, ist der VdK oder Sozialverband ein guter Ansprechpartner, bei dem man eine erste Beratung auch kostenlos bekommen kann. Und selbst 50,- Jahresbeitrag ist deutlich weniger als die Kosten für einen verlorenen Rechtsstreit.
    Und nein - ich habe keinerlei Verbindungen zu so einem Verband, kenne nur viele Menschen, die damit gute Erfahrungen gemacht haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mickey2
    Und selbst 50,- Jahresbeitrag ist deutlich weniger als die Kosten für einen verlorenen Rechtsstreit.


    Der Vergleich hinkt etwas,den es ist eben eine Beratung und mehr nicht.
    Den auf der Beratung möglichen Rechtsstreit ist man wieder allein auf sich gestellt.


    Aber wie du schon selbst gesagt hast,bestimmt auch empfehlenswert.:)

  • SunnyStar


    Wenn die den Verwaltungsakt (= Bescheid) erlassende Behörde auf Ihren Widerspruch nicht innerhalb einer bestimmten Zeit Ihnen den Ihnen zustehenden Widerspruchsbescheid erlassen hat bzw. erlässt, können resp. sollten Sie Untätigkeitsklage einreichen.


    Dabei gilt es aber unterschiedliche Fristen zu beachten:


    Bei einem Verwaltungsstreitverfahren Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO nach drei Monaten beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen.


    Bei einem Streitverfahren im Sozialrecht Untätigkeitsklage gem. § 88 SGG nach sechs Monaten beim zuständigen Sozialgericht einlegen.


    handyman1981


    Der VdK berät im Sozialrecht nicht nur, sondern vertritt auch seine Mitglieder - wie immer eine gewisse Erfolgsaussicht vorausgesetzt - bis hin zum Bundessozialgericht.


    Sobald man Mitglied beim VdK ist, hat man dort Rechtsschutz!


    Gruss und viel Erfolg!

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