Zitathandschriftlich auf den Vertrag vermerkt hat. Inklusive Stempel des Vodafone Shops und inklusive seiner Unterschrift.
Sollte trotzdem ausreichend sein nachzuweisen zu diesem Preis die aufgeführte Leistung bestellt zu haben. Will Vodoofone jetzt mehr Geld, dann gibt es gar keinen gültigen Vertrag, da die Willenserklärungen der Vertragsparteien nicht übereinstimmen. Den Blödsinn mit den handschriftlichen Ergänzungenn zielt mehr auf nachträgliche Änderungen durch Kunden und zur Abschreckung. Vor Gericht wird das ganz anders bewertet.
Im Endeffekt geht die Klage aber doch gegen Vodafone, denn der Shop oder der Mitarbeiter ist nicht der Vertragspartner.