Muss E-Plus mir eine hohe Rechnung erklären können? Stichwort: Einzelverbindg.-NW

  • Mein Netzbetreiber E-Plus hat nach einer Vertragsumwandlung in einen anderen Tarif, der weitere Kosten beinhaltete, als der vorherige Tarif für den ersten Monat keinen Einzelnachweis angefertigt.
    Mit folgender Begründung:
    Sie können (ich könne) sich den Rechnungsbetrag zu Ihrer Rufnummer nicht erklären. Nachträglich lässt sich der Gesamtbetrag nicht mehr aufschlüsseln. Einen Einzelverbindungsnachweis können wir nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung erstellen. BASE entspricht damit den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes. Diesen Einzelverbindungsnachweis haben wir Ihnen nun wunschgemäß eingerichtet.


    Wer kann mir Auskunft geben, ob dies rechtens ist? Muss ich die geforderte Summe für angebliche Verbindungen in andere Netze trotzdem bezahlen, obwohl sie der Netzbetreiber nicht beweisen kann?
    hofarco@freenet.de

  • Der EVN wird bei vielen Anbietern nur auf Wunsch eingerichtet. Steht so auch in den Leistungsbeschreibungen und AGBs.
    Was steht denn zur Rechnungslegung in den AGBs die Du unterschrieben hast dazu?

  • E-Plus unseriös


    Dazu ein Urteil:


    Ein Mobilfunkanbieter ist auf Verlangen des Kunden verpflichtet, zum Nachweis der Richtigkeit der Rechnung sämtliche Einzelgespräche nachzuweisen.


    Das Telefonunternehmen kann sich dabei nicht auf eine in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) "versteckte" Klausel berufen, wonach der Kunde sein Einverständnis zur sofortigen Löschung der Telefondaten erteilt hat. Eine derartige Klausel ist nur wirksam, wenn der Kunde zugleich eindeutig auf die für ihn nachteiligen Folgen hingewiesen wurde. Der in den AGB enthaltene Hinweis, dass eine Nachprüfung nicht möglich sei, reicht hierfür nicht aus.



    Urteil des LG Memmingen vom 27.6.2001
    1 S 297/01
    RdW 4/2002, VI

  • Entschuldigung ich kann mit Ihrem Hinweis:


    Ich zahle jeden Monat 5 EUR bei meinem Anbieter für den kompletten EVN...


    nichts anfangen. Wenn Sie mir dies erläutern könnten.


    Vielen Dank

  • Telekommunikationsgesetz
    Teil 3 - Kundenschutz (§§ 43a - 47b)
    § 45e


    Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis


    (1) Der Teilnehmer kann von dem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung (Einzelverbindungsnachweis) verlangen, die zumindest die Angaben enthält, die für eine Nachprüfung der Teilbeträge der Rechnung erforderlich sind. Dies gilt nicht, soweit technische Hindernisse der Erteilung von Einzelverbindungsnachweisen entgegenstehen oder wegen der Art der Leistung eine Rechnung grundsätzlich nicht erteilt wird. Die Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.


    (2) Die Einzelheiten darüber, welche Angaben in der Regel mindestens für einen Einzelverbindungsnachweis nach Absatz 1 Satz 1 erforderlich und in welcher Form diese Angaben jeweils mindestens zu erteilen sind, kann die Bundesnetzagentur durch Verfügung im Amtsblatt festlegen. Der Teilnehmer kann einen auf diese Festlegungen beschränkten Einzelverbindungsnachweis verlangen, für den kein Entgelt erhoben werden darf.

  • ich sehe schon, das entzieht mir die Grundlage rückwirkend diesen Nachweis zu fordern.
    Aber es werden doch bekanntlich alle Einzelverbindungen einige Monate aufbewahrt (weshalb sich alle darüber aufregen), also müssten sie auch irgendwo existieren.
    Aber da E-Plus mir auf betrügerische art und weise einen teureren Tarif gegen einen günstigen aufschwatzte, habe ich die SIMkarten aus meinen Handys entfernt und zahle für die Dauer des 2-jährigen Vertrages nur die Grundgebühr von 10€. Das kommt mich billiger.
    Deshalb warne ich alle vor dieser neuen Masche, wo man angeblich in einer Aktion kostenlos monatlich je 100 Min für Anrufe in Mobilnetz und SMS verschenkt. Man hat nur die Absicht die Teilnehmer aus dem günstigen Base-Vertrag von 10€ monatlich zu drängen.

  • Zitat

    Original geschrieben von hofarco Deshalb warne ich alle vor dieser neuen Masche (...)


    Nun, so neu sind doch diese "Maschen" gar nicht.


    Ich kann ebefalls nur davon abraten, nach einer telefonischen "Beratung" einen Tarif abzuschließen oder zu wechseln. Immer schriftlich die kompletten Konditionen darlegen lassen und in Ruhe prüfen und vergleichen.


    Manchmal ist so ein Angebot wirklich gut, häufig dient es aber eher dem Verkäufer/Vermittler eine Provision zu kassieren.


    Meine Meinung.


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von hofarco
    ich sehe schon, das entzieht mir die Grundlage rückwirkend diesen Nachweis zu fordern.
    Aber es werden doch bekanntlich alle Einzelverbindungen einige Monate aufbewahrt (weshalb sich alle darüber aufregen), also müssten sie auch irgendwo existieren.
    Aber da E-Plus mir auf betrügerische art und weise einen teureren Tarif gegen einen günstigen aufschwatzte, habe ich die SIMkarten aus meinen Handys entfernt und zahle für die Dauer des 2-jährigen Vertrages nur die Grundgebühr von 10€. Das kommt mich billiger.
    Deshalb warne ich alle vor dieser neuen Masche, wo man angeblich in einer Aktion kostenlos monatlich je 100 Min für Anrufe in Mobilnetz und SMS verschenkt. Man hat nur die Absicht die Teilnehmer aus dem günstigen Base-Vertrag von 10€ monatlich zu drängen.


    Den EVN kannst Du bei der NSA anfordern.
    Was war Dein Quelltarif ( Zehnsation ? ) und was ist der Zieltarif (Smart Classic ? ) ?
    Vermutlich hast Du auch dem Wechsel zugestimmt. Mit einem "Ja" ?


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • ich habe überhaupt keine schriftliche Erklärung abgegeben.


    Mich hat lediglich im September ein junger Mann angerufen (ich war gerade in einem Gespräch mit meiner Frau und zwei weiteren Personen und über die Störung sehr ungehalten, weil er sich nicht abwimmeln ließ.
    Er erklärte mir, dass E-Plus eine Sonderaktion durchführe und allen Kunden mit dem günstigen Base-Tarif von 10€ mtl. für das Festnetz eine zusätzliche Variante anbieten würde mit monatlich 100 Min für die Einwahl in alle Mobilfunknetze und SMS und einer weiteren SIM-Karte für den Ehepartner als Schnupperkurs, mit dem sich meine frau kostenlos im E-Plusnetz telefonieren könnte. Und weil er nicht aufgab, habe ich ihm lautstark mehrmals erklärt, dass ich nur damit einverstanden bin, wenn es beim alten Vertrag bleibt und nicht mehr kostet. Dies hat er mir auch mehrmals wiederholt und ich habe seine antworten auch mehrfach lautstark wiederholt und mehrmals ihm erklärt, dass bei mir zeugen dieses Gespräches sind, die seine Aussagen mithören und er hat mir mehrfach bestätigt, dass es keine Vertragsänderung gibt. Er gab mir zur Antwort, dass er mir die Bestätigung nach Haus schicken würde.
    Als ich einige tage später nach Haus kam, lagen bei mir die versprochenen Unterlagen mit der zusätzlichen SINM-Karte für das Handy meiner Frau.
    In diesen Unterlagen war die Erklärung über eine Bestätigung Ihrer Vertragsverlängerung im Tarif im Tarif smart classic. Ich ging davon aus, dass es wie telefonisch erklärt nur um eine Umbenennung meines Vertrages ging und nicht um einen neuen Vertrag, sonst hätte es nicht Verlängerung geheißen.. Es stand auch weiter der Satz: Wir freuen uns sehr, dass Sie Ihren Vertrag mit unserem Tarif Base Smart classic fortführen möchten, denn der Tarif bietet Ihnen supergünstige Gespräche und SMS in alle deutschen Netze. Sonst bleibt alles so, wie Sie es von Base gewohnt sind. Selbstverständlich könne Sie die bisherige Telefonnummer und SIM-Karte weiter benutzen.
    Auf diesen Schwindel bin ich hereingefallen und habe nicht gemerkt, dass sie mir keine Verlängerung des alten Vertrages sondern einen neuen Tarif untergejubelt haben, in dem ich alle Gespräche in alle Netze mit 29 Cent bezahlen muss mit zusätzliche Kosten für meine Festnetznummer auf dem Handy und Kosten für Umleitungen, die entstehen, wenn Anrufe umgeleitet werden, wenn der Empfang schlecht ist.
    Alle wichtigen Leistungen (insbesondere die anrufe ins Festnetz) kosten jetzt zusätzlich, früher hatte ich dies für 10€ im Monat, jetzt kostet alleine die Grundgebühr schon 10€ im neuen Tarif.
    Diese neue Kosten habe ich aber erst in der mir ende Oktober zugesandten Abrechnung (rückwirkend für den Monat September bemerkt, sodass ich für September und Oktober eine hohe Abrechnung erhalte. Damit ich feststellen kann, wie diese Kosten entstanden sind,wollte ich Einzelnachweise, die E-Plus angeblich nicht hat, obwohl diese Verbindungsdaten irgendwo per Gesetz gespeichert werden. Ich hatte versucht, den Vertrag wieder rückgängig zu machen und wollte den alten Vertrag wiederhaben, aber E-Plus geht nicht darauf ein. Wie soll sie auch, denn das ganze war eine gezielte Falle.

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