Mann vergeht sich an 6jährige und kommt wieder auf freien Fuss !! Hessen !

  • Auch wenn es dir nicht gefallen wird gibt es hier wohl max. eine Bewährungsstrafe geben, U-Haft Gründe liegen offenbar auch nicht vor und jemanden "präventiv" wegzusperren gibt unser Rechtssystem derzeit nicht her.


    Von daher nochmal:
    Wenn Du kritisieren willst dann den Gesetzgeber aber prügel nicht auf den Staatsanwalt ein...

  • Zitat

    Original geschrieben von Mephisto

    Wenn sich hier jemand das Recht herausnehmen darf, sich über die Entscheidung entsetzt zu zeigen, dann ist dies einzig und allein das Opfer und seine Angehörigen



    Das ist doch Blödsinn. Jeder normale Mensch - insbesondere die mit Kindern - werden sich fragen ob eine Wiederholung droht. Es geht nicht darum den Spinner zu bestrafen, es geht darum das er nicht weiter solche Dinge (oder schlimmere) tut. Kinder können sich nicht wehren und der seelische Schaden ist gross, da bedarf es stärker angelegten Massstäben. Aber so ist es nun mal in unserer Gesellschaft, Gewalttäter werden von dummen Staatsanwälten und Richtern wieder auf die Menschheit losgelassen.


    Jeder der Opfer einer Gewalttat wird, die aus unterlassener Unterbringung nach Ersttat in U-Haft oder Heim entsteht, sollte dem zuständigen Staatsanwalt/Richter gegenüber Schadenersatz geltend machen können.


    Ich habe selbst im nächsten Umfeld erlebt wie opferverachtend und täterschützend die Justiz vorgeht und wünsche jedem Richter das er mal Opfer wird. :p

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Von daher nochmal:
    Wenn Du kritisieren willst dann den Gesetzgeber aber prügel nicht auf den Staatsanwalt ein...


    Man bräuchte einen Straf-Malus bei Gewalttaten aus rassistischer Motivation (Darunter auch Ausländer die Inländer angreifen, nicht nur Nazis) und bei Delikten gegen Hilflose (Kinder, betrunkene Frauen), die Herabsetzung der Strafmündigkeit in Verbindung mit Heimunterbringung, Erleichterung bei der Auswahl aus dem Massnahmenkatalog gegen Serientätern und und und...




    Ich finde man sollte das angehen, bevor die falschen Parteien mit solchen Forderungen Wähler fischen.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Ob nun die "falschen" Parteien mit ihren Ansichten zu solchen Themen reüssieren wollen und können oder das jemand parteiloseses macht ist ja auch kein grundsätzlicher Unterschied. Klar passiert alles mögliche Schreckliche und auch immer wieder etwas, was man nicht für möglich gehalten hätte. Davor effektiv schützen kann einen nichts und niemand, nichtmal die höchstdenkbare Bestrafung. Wobei ironischerweise höhere Dimensionen von Strafen die Strafunmündigkeitsanteile eigentlich noch erhöhen müssten, denn ein Täter kann ja nicht richtig bei Trost sein, wenn er so eine Tat trotzdem begeht. Warum man Straftaten gegenüber von vornherein Hilflosen ("Kinder, betrunkene Frauen") anders bewerten sollte als solche gegenüber potentiell oder vermeintlich Wehrhaften leuchtet mir auch nicht ein. Wer sich an Wehrhaften oder auch Bösen vergreift, der begeht ein weniger schlimmes Verbrechen? Und wer bestimmten Personen aus Verachtung einen Opferstatus wünscht, naja, der müsste sich eigentlich gleich selbst mit dort einreihen.

    Je suis Charlie

  • Zitat


    Wenn sich hier jemand das Recht herausnehmen darf, sich über die Entscheidung entsetzt zu zeigen, dann ist dies einzig und allein das Opfer und seine Angehörigen, denn das sind diejenigen, die ausschließlich hier direkt betroffen sind


    Sehe ich persönlich nicht so. Heute ist es das Kind aus den Supermarkt und nächste Woche eine meiner vier Töchter.


    Es ist erschreckend das man sich hier erklären und entschuldigen muss wenn man das Vorgehen des Staatsanwalt nicht akzeptieren kann.
    Ja ja der arme Täter :rolleyes:

    Life is too short to be small.

  • Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Es ist erschreckend das man sich hier erklären und entschuldigen muss wenn man das Vorgehen des Staatsanwalt nicht akzeptieren kann.


    Ich schrieb das ja schon oben: Ich denke, dass jeder(!) Vater den Unmut nachvollziehen kann und ein Vater eben hier nicht auf Objektivität und den armen Staatsanwalt hinweisen würde. Das ist einfach eine Sache der persönlichen Betroffenheit. Ich bin ja auch gerne einer, der auf Gesetzeslage, Objektivität und sowas verweist, aber bei genau diesem Thema eben nicht.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • I

    Zitat

    Ich bin ja auch gerne einer, der auf Gesetzeslage, Objektivität und sowas verweist_

    stimmt das habe ich bei dir in Erinnerung. :-)


    Es gibt halt in Deutschland sogenannte Strafmaße, die selten wenn überhaupt annähernd ausgereizt oder beansprucht werden.


    Auch wenn ich mir jetzt Feinde hier mache, Richter Schill aus Hamburg war klasse.
    Letztlich politisch und menschlich ein A. loch, aber in seinem Amt als damaliger Richter, zieh ich den Hut.

    Life is too short to be small.

  • Kann man ja durchaus verstehen:

    Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Ich bin ja auch gerne einer, der auf Gesetzeslage, Objektivität und sowas verweist, aber bei genau diesem Thema eben nicht.


    Jedoch gerade bei solchen Themen (bei denen manch einer wirkt, als fände er Selbstjustiz nicht schlecht...) ist in einer öffentlichen Diskussion Gesetzeslage und Objektivität entscheidend.


    Dass das nicht jeder kann, ist klar und sieht man. Das macht es aber nicht besser. Und bringen tut es aber nichts.


    Und achja sicherheitshalber: Ja, habe mein Kind großgezogen ... ;)
    Und von weitem wäre ich auch für U-Haft bis zum Prozess.

    Mit Grüßen ...

  • Zitat

    ist in einer_öffentlichen Diskussion_Gesetzeslage und Objektivität entscheidend


    Schwer machbar, da die Gesetzeslage einen solch großen
    Ermessensspielraum hat.

    Life is too short to be small.

  • Da kann man ja doch auch diskutieren. Bloß die Hysterie und Hetze (siehe auch andere Seiten ...) hilft doch keinem. Zusätzlich wird da noch von einigen eine "Krankheit" aus der Ferne diagnostiziert ...


    Eine wesentliche Grundlage der Entscheidung wird gewesen sein, dass der Mann nicht vorbestraft ist. Andere Aspekte für die Entscheidung, ihn bis zum Prozess laufen zu lassen, kenne ich nicht.

    Mit Grüßen ...

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