ZitatOriginal geschrieben von kinslayer
[...] Das Opfer ist möglicherweise lebenslang geschädigt [...]
Die Opfer bzw. dessen Angehörige können immernoch Strafantrag und/oder Zivilklage erheben. Damit schützt man andere zwar nicht, und viel kommt dabei auch nicht raus, aber dem eigenen Leid ist dann ein wenig geholfen. Bei Zivilklagen besteht jedoch eine hohe Möglichkeit dass nichts zu holen ist, dann bleibt auch nichts weiter als ein 30 Jahre lang vollstreckbares Urteil.
Dass die Gesetze angepasst werden müssen mag stimmen. Aber wo soll man da die Grenze ziehen? Etwa bei der Totesstrafe? Oder S*** ab?