resultierende Probleme aus Zwischenmiete

  • Hallo.


    die Situation ist wie folgt kurz geschildert:


    Ich habe meine Wohnung aufgrund eines 2-monatigen Auslandsaufenthalts zwischenvermietet.


    Eine Woche nach Ende des Mietvertrags kam ich nach Hause und es stand ein sehr geräumiges Sideboard und ein Ecksofa im Wohnzimmer, darüberhinaus noch der riesen Röhren TV der Zwischenmieterin. Jetzt, knapp 2 Wochen nach Mietvertragende, sind die Sachen immer noch in meinem Keller.


    Ich habe ihr bereits geschrieben, dass ich die Sachen abholen lassen werde, wenn es nicht bis 14.10. weg ist. Es ist also eine Frist gesetzt.


    Die Sachen müssen sowieso auf den Sperrmüll, weil das Sideboard total zerlegt und kaputt ist, das Sofa nicht mehr annähernd brauchbar und der TV ist aus der Steinzeit.
    Es ist offensichtlich, dass damit nicht mehr anzufangen ist, als es auf den Sperrmüll zu bringen.


    Dennoch will ich mich absichern, nicht dass danach noch sowas kommt wie "Ich wollte die Sachen behalten, du ersetzt mir das jetzt!".


    Die Kaution werde ich sowieso zu 100% behalten, da so einiges nicht in Ordnung war.


    Was meint ihr, wie gehe ich nun am besten vor, damit sie mir da nicht noch einen Strick draus drehen kann?


    Danke für die Hinweise!

  • Im Mietvertrag:


    "...die Wohnung ist sauber und geräumt zu hinterlassen..."


    Übergabeprotokoll zum Auszug: Da ich erst 7 Tage nach dem eigentlichen Auszug wieder kam, hat eine Freundin Fotos von der Situation gemacht und bezeugt das alles natürlich auch.


    Einen Teil hat sie jetzt geholt, es steht immer noch ein rieseger Röhren Fernseher hier rum.


    Ich werde fehlende Dinge, den Arbeitsaufwand zur Instandsetzung und Beschädigungen in Rechnung stellen.


    Meine Frage noch: kann ich den beanspruchte Mietfläche für die Möbel über Mietvertragsende hinweg anteilig geltend machen?


    Danke euch!

  • Re: resultierende Probleme aus Zwischenmiete


    Zitat

    Original geschrieben von b.scheuert Ich habe meine Wohnung aufgrund eines 2-monatigen Auslandsaufenthalts zwischenvermietet.


    Hoffentlich mit Untermieterlaubnis vom Vermieter?


    Zitat

    Original geschrieben von b.scheuert Was meint ihr, wie gehe ich nun am besten vor, damit sie mir da nicht noch einen Strick draus drehen kann?


    Wohnung durch Hausmeisterdienst beräumen (Gerümpel einlagern, ggf. im Keller) und reparieren lassen, Frist zur Abholung des Gerümpels setzen (danach entsorgen lassen), alle Kosten laut Rechnung vom Hausmeisterdienst von der Kaution abziehen.


    Selber die eigene Arbeitszeit mit Stundensatz berechnen wird schwieriger. Viele Menschen sind rechtsschutzversichert und klagen sich durch alle Instanzen, um ihre Kaution zurückzubekommen.

  • Re: resultierende Probleme aus Zwischenmiete


    Zitat

    Original geschrieben von b.scheuert
    Die Kaution werde ich sowieso zu 100% behalten, da so einiges nicht in Ordnung war.


    So einfach ist das nicht, sind die Mängel auch im Übergabeprotokoll vermerkt? Was wird dazu gesagt wer den Schaden zu beheben hat? Du musst u.U. der Mieterin schon die Möglichkeit geben die von Dir beanstandeten Punkte selbst zu beheben bzw. beheben zu lassen.

  • Wie gesagt, Übergabeprotokoll gibt es nicht, da ich die Übergabe nicht gemacht habe. Es sind aber Fotos und eine Zeugin vorhanden.


    Zitat

    Was wird dazu gesagt wer den Schaden zu beheben hat? Du musst u.U. der Mieterin schon die Möglichkeit geben die von Dir beanstandeten Punkte selbst zu beheben bzw. beheben zu lassen.


    MV:
    "Der Untermieter haftet für alle Schäden die aus dem Mietverhältnis entstehen."


    Sie hat gar kein Interesse irgendwas zu machen. Wie gesagt, es standen Müll und Möbel rum, viel war verdreckt, Flecken an der Wand, etc. Sie kümmert das nicht und O-Ton: "Die Wohnung ist sauberer als vorher".


    Wenn ich sie nicht gedrängt hätte mir meinen Wohnungsschlüssel wiederzugeben, hätte ich ihn immer noch nicht. Bei der Gelegenheit hat sie dann erst den Müll von sich mitgenommen (1 Woche nach MV Ende), u.a. 30 Flaschen, ein komplett verschimmelter Korb Pflaumen, usw...also es besteht gar kein Interesse an irgendeiner Konfliktlösung. Da ich auch keine Lust und Zeit habe mich mit sowas zu beschäftigen, habe ich alles sofort selber geputzt und in Ordnung gebracht und würde deswegen meinen Selbständigen-Stundensatz ansetzen, da mir dadurch rund 2 Arbeitstage verloren gegangen sind.


    Zitat

    Hoffentlich mit Untermieterlaubnis vom Vermieter?


    klaro.

  • Zitat

    Original geschrieben von b.scheuert
    MV:
    "Der Untermieter haftet für alle Schäden die aus dem Mietverhältnis entstehen."


    Sie hat gar kein Interesse irgendwas zu machen. Wie gesagt, es standen Müll und Möbel rum, viel war verdreckt, Flecken an der Wand, etc. Sie kümmert das nicht und O-Ton: "Die Wohnung ist sauberer als vorher".


    Die Klausel im MV hilft hier gar nicht. Auch das es kein Übernahmeprotokoll gibt macht die Sache nicht einfacher. Ich weiß ja jetzt nicht über welche Summen wir hier reden, aber wenn es die Mieterin drauf anlegt hast Du hier nicht unbedingt die besten Karten. Klar sie müsste erst einmal dir verklagen wenn Du die Kaution nicht rausrückst, aber wenn es wirklich zum Rechtstreit kommt kann das auch ins Auge für Dich gehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von b.scheuert
    Da ich auch keine Lust und Zeit habe mich mit sowas zu beschäftigen, habe ich alles sofort selber geputzt und in Ordnung gebracht und würde deswegen meinen Selbständigen-Stundensatz ansetzen, da mir dadurch rund 2 Arbeitstage verloren gegangen sind.


    Lustige Argumentation :)




    Ich empfehle einen Anwalt, um eine rechtlich verbindliche Antwort bzgl. Vorgehensweise zu bekommen.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Einfach so die Sachen entsorgen geht auch nicht. Das ist immer noch fremdes Eigentum. Wenn du Pech hast, zeigt sie dich anschließend wegen Sachbeschädigung oder Diebstahl an.

  • Re: resultierende Probleme aus Zwischenmiete


    Zitat

    Original geschrieben von b.scheuert


    Ich habe ihr bereits geschrieben, dass ich die Sachen abholen lassen werde, wenn es nicht bis 14.10. weg ist. Es ist also eine Frist gesetzt.


    Einige Sachen wurden schon richtig erläutert.


    Zu dem Zitat:


    Im Streitfall wirst du den Zugang (!) des Schriftsstücks nachweisen müssen - somit vorsicht!

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