Problem: Handy bestellt, kam mit zerbrochenem Display an, wie vorgehen?

  • Wie bereits richtig von vielen hier erwähnt, Ansprechpartner für klinger ist sein Versender, mit diesem hat er ein Vertragsverhältnis und nichts weiter. Um den Schaden muss der Versender sich kümmern.


    "Damit die Haftung des Transportunternehmers einsetzt, müssen Schäden vom Empfänger innerhalb der gesetzlichen Fristen beanstandet werden. Für offene Transportschäden hat dies unmittelbar beim Wareneingang zu geschehen. Erfolgte die Lieferung per Post, gilt eine Frist von 24 Stunden. Bei Paketdiensten oder Speditionen beträgt die gesetzliche Frist zur Geltendmachung von verdeckten Transportschäden sieben Tage nach Ablieferung."

  • Der Händler möchte jetzt, daß ich in einer eidesstattlichen Versicherung erkläre, wie ich das Handy erhalten habe und wie ich beim Auspacken vorgegangen bin. Denke, das ist okay, ich kann mir schon vorstellen, daß das dem Händler merkwürdig vorkommt, daß das Handy kaputt in der unbeschädigten Packung lag.
    Wie seht Ihr das?

  • Um welchen händler handelt es sich denn nun? Hast du mal einen blick in seine Agb s geworfen? Eine ev zu verlangen geht echt zu weit!

    MfG


    HH

  • Zitat

    Original geschrieben von happyhypo
    Um welchen händler handelt es sich denn nun? Hast du mal einen blick in seine Agb s geworfen? Eine ev zu verlangen geht echt zu weit!


    Deine gewisse Neugierde in allen Ehren, aber was ist das für das die Lösungsfindung für Anliegen des TE denn überhaupt von Belang? :confused:

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • In den AGB ist beschrieben, daß ich das Rückbehaltungsrecht ausüben kann. Habe das Ding jetzt ausgefüllt und zurückgefaxt. Hab ja nix zu verbergen. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von SESCH-86
    Wie bereits richtig von vielen hier erwähnt, Ansprechpartner für klinger ist sein Versender, mit diesem hat er ein Vertragsverhältnis und nichts weiter. Um den Schaden muss der Versender sich kümmern.


    "Damit die Haftung des Transportunternehmers einsetzt, müssen Schäden vom Empfänger innerhalb der gesetzlichen Fristen beanstandet werden. Für offene Transportschäden hat dies unmittelbar beim Wareneingang zu geschehen. Erfolgte die Lieferung per Post, gilt eine Frist von 24 Stunden. Bei Paketdiensten oder Speditionen beträgt die gesetzliche Frist zur Geltendmachung von verdeckten Transportschäden sieben Tage nach Ablieferung."


    Ein Handy in Originalverpackung plus Umverpackung kann man doch meterweit werfen ohne das dabei irgendwas kaputt geht. Insofern kann man hier kaum einen Transportschaden unterstellen.

    "Sarkasmus ist die niedrigste Form des Witzes, aber die höchste Form der Intelligenz." Val McDermid, Ein Ort für die Ewigkeit

  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Deine gewisse Neugierde in allen Ehren, aber was ist das für das die Lösungsfindung für Anliegen des TE denn überhaupt von Belang? :confused:

    Für die Lösungsfindung wäre auch das Posten im richtigen Unterforum zunächst viel wichtiger.

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