Problem: Handy bestellt, kam mit zerbrochenem Display an, wie vorgehen?

  • Ich habe ein LG G2 bestellt bei einem Händler, der auch hier im Forum aktiv ist. Das Handy kam mit zerbrochenem Display hier an, die Verpackung und der Umkarton waren unbeschädigt. Ich habe sofort, als ich das bemerkte, den Händler angerufen und den Sachverhalt erklärt. Am Telefon sagte die Dame, sie würden das Gerät sofort umtauschen. Also habe ich das handy zurückgeschickt.
    Heute nun bekam ich eine Mail, daß das kein Garantiefall sei und die Serviceabteilung mich kontaktieren würde.
    Ich habe mich daraufhin für die Nachricht bedankt und darauf hingewiesen, daß ich keine Reparaturanfrage gestellt habe sondern daß das Handy kaputt hier ankam und ich entweder ein neues oder eine Gutschrift möchte.


    Wie soll ich mich verhalten?

  • Zuerst musst / hättest Du wie folgt vorgehen müssen.


    Wenn Du ein Paket vom Boten annimmst (weil von aussen kein Schaden ekennbar ist) musst Du den Schaden beim Paketzusteller innerhalb einer engen Frist (siehe deren AGB) melden - damit es als Transportschaden gilt - ich nehme mal an das der Transport hoch genug versichert war.


    Da Du es nun schon zurückgeschickt hast - OHNE VORHER zu Fragen, wie Du vorzugehen hast, musst Du Dich mit den AGB des Händlers herumschlagen.


    Kannst DU irgendwie beweisen, dass das Handy bei Dir defekt ankam - Zeugen beim auspacken ect. ? oder hast Du die ALTE/ursprüngliche umverpackung noch, wo man sieht, dass es runtergefallen ist ?


    Natürlich kann der Händler nun versuchen (da das Kind in den Brunnen gefallen ist) beim Versandunternehmen nachträglich einen Schaden geltend zu machen - was ich als Problem sehe.


    Wenn der Händler Dir also keine Kulanz zeigt, sehe ich Dunkelgrau für Dich :mad:


    PS:

    Zitat

    Original geschrieben von klinger .. Am Telefon sagte die Dame, sie würden das Gerät sofort umtauschen.


    Das hast Du aber nicht schriftlich ?! :confused:

    MfG Brisco

  • Lasst doch dem Händler erst einmal Zeit zu reagieren bevor er denunziert wird...

  • Zitat

    Original geschrieben von phone-company
    Lasst doch dem Händler erst einmal Zeit zu reagieren bevor er denunziert wird...


    Die Serviceabteilung des Händlers hat doch gesagt, dies sei Garantiefall. Was soll er denn jetzt sagen, dass es doch einer ist ??? Er jat doch Zeit zum reagieren gehabt , oder hab ich was falsch verstanden???

    MfG


    HH

  • Wenn das Display schon beschädigt war sieht man das ja auch durch den Schutzaufkleber auf dem Gerät. Das ist halt ein typischer DOA (Dead on Arrival) und wird normalerweise anstandslos umgetauscht.

  • Hast du betreffenden Händler hier vielleicht mal direkt angesprochen, oder nochmal mit ihm telefoniert?
    Nach einer angemessenen Frist, kannst du ja immernoch seinen Namen nennen.
    Ich denke, aber das es nicht weiterführt. Jeder Hotliner/Sachbearbeiter hat mal einen schlechten Tag... und vielleicht lässt sich das Problem ja noch gütlich aus der Welt schaffen.


    Brisco das ist ja wohl mal schmarrn. Wenn der Support sagt: Zurückschicken, um den Rest kümmern wir uns, hat der Threadersteller erstmal richtig gehandelt. Deine Aussage bringt ihm Nichts und verunsichert ihn nur noch weiter.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brisco
    Zuerst musst / hättest Du wie folgt vorgehen müssen.


    Wenn Du ein Paket vom Boten annimmst (weil von aussen kein Schaden ekennbar ist) musst Du den Schaden beim Paketzusteller innerhalb einer engen Frist (siehe deren AGB) melden - damit es als Transportschaden gilt - ich nehme mal an das der Transport hoch genug versichert war.


    So so, Du siehst also ein Vertragsverhältnis zwischen dem Transportunternehmen und klinger?


    Hier geht es um Beweisfragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von AlfredENeumann
    Wenn das Display schon beschädigt war sieht man das ja auch durch den Schutzaufkleber auf dem Gerät. Das ist halt ein typischer DOA (Dead on Arrival) und wird normalerweise anstandslos umgetauscht.


    So einfach seh ich das nicht. Bei nicht wenigen Geräten sieht man ein defektes Display erst wenn die Beleuchtung angeht, wenn das Display aus ist sieht man da gar nichts (sofern die Displayscheibe nicht auch gebrochen ist). Ein berechtigter DOA würde wohl auch so umgetauscht aber ist eben schwierig wenn alle Umverpackungen in Ordnung sind, das Handy selbst aber nicht.


  • Mit dem Paketboten muss man sich überhaupt nicht rumschlagen wenn man als PRIVATPERSON von einem HÄNDLER kauft. Der Händler ist dafür zuständig das die Ware im Vereinbarten Zustand bei dir ankommt! Anders wäre von Privat an Privat.

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