ZitatOriginal geschrieben von klinger
Der Händler möchte jetzt, daß ich in einer eidesstattlichen Versicherung erkläre, wie ich das Handy erhalten habe und wie ich beim Auspacken vorgegangen bin. Denke, das ist okay, ich kann mir schon vorstellen, daß das dem Händler merkwürdig vorkommt, daß das Handy kaputt in der unbeschädigten Packung lag.
Wie seht Ihr das?
Absolut üblicher Vorgang. Der Händler muss sich auch ganz normal gegenüber seinem Vorlieferanten absichern.