Falsche Datenangabe bei Prepaid-SIM-Karten

  • Hier wird mal wieder das Pferd von hinten aufgezäumt. Man sollte sich grundsätzlich im Klaren darüber sein, dass der geneigte Terrorist immer in der Lage sein wird annonyme Sims zu nutzen. Somit ist Datenschutz für den verantwortungsbewussten Bürger oberste Demokraten-Pflicht :top:


    Ursache ist nicht die annonyme Registrierung, sondern die illusorische (oder genau genommen kolportierte) Annahme, mit der Registrierung die Wohnadresse des Terroristen geliefert zu bekommen. Nebenbei bemerkt, nimmt im realen Leben kein Polizist an, dass der Inhaber einer Sim, die bei einer Straftat verwendet wird, zum Täterkreis gehört. So blöd wie in den Fernsehkrimis sind Polizisten nun wirklich nicht. Das geht, wie wir nicht erst seit Snowden wissen, viel einfacher und zuverlässiger mit Bewegungs- und Nutzerprofilen (aka Metadaten)


    Anmelde-Daten sind nicht beweiskräftig im Sinne des StGB verwendbar, sondern ausschließlich in Zivilprozessen... und da gilt dann auch noch Beweislastumkehr (aka beweise Deine Unschuld, sonst bist Du schuldig)
    Die Kampgne zur Datensammelei wird einzig von wirtschaftlicher Seite voran getrieben. Das ist wie bei der 'Raubkopierer-sind Terroristen' - Kampgne. Damit ist auch noch nie ein Terrorist enttarnt worden...
    ..aber tausende Hausfrauen durch die Abmahnmafia abgezockt :mad:


    Daher nutze ich selbstverständlich auch anonyme PrePaid-Sims - wohlgemerkt echtes PrePaid, mit dem kein Betrug möglich ist. Was manche Anbieter, die auch sonst wegen unseriöser Praktiken auffielen, so alles als PrePaid unterschieben, ist in meinen Augen auch schon grenzwertig nahe am Rechtsverstoß. Dass die dann aufjammern, wenn jemand den Spieß umdreht, ist pure Heuchelei...
    ...erinnert mich an den Russen, der bei seinem Kreditkartenvertrag die AGBs einfach änderte und so die Abzockgesellschaft mit den eigenen Waffen schlug. Er hatte übrigens Recht bekommen und bis heute eine Karte mit unbegrenztem, zinslosem Limit :-O Tja, wer anderen eine Grube gräbt. :p

  • Re: Re: Falsche Datenangabe bei Prepaid-SIM-Karten


    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981


    Damit wird meistens "Leistungsbetrug" begangen,aber auch andere Straftaten.


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Wenn, dann ist es ein Leistungskreditbetrug, wenn eine Vermögensverschiebung vorliegt. Ansonsten Computerbetrug.


    Timba69,kläre uns doch mal auf,wie Betrüger mit Sim-Karten mit gefälschten Daten vorgehen - das haben ja auch andere user hier von dir hier verlangt!


    Aber mache dich mal zuerst über "Leistungsbetrug" und "Leistungs- und Warenkreditbetrug" schlau (und auch Computerbetrug) - weiter oben hast du von Wiki schon einmal paar z.T. nicht ganz "wasserdichte" Definitionen.


    Das ist 3 Semester Jura - das sollte für dich "jetzt" zu schaffen sein!:D

  • handyman1981:


    Eigentlich wollte ich dir nicht mehr antworten, aber die Erklärung ist ja für andere auch nützlich.


    Vorab:
    Geht das hier SCHON wieder los mit dir? Es ist kein Leistungsbetrug. Die Definition steht schon weiter vorne. DU solltest diese verstehen können.


    Es ist ein Leistungskreditbetrug, da eine Vermögensverschiebung entweder zu lasten des Mobilfunktbetreibers oder des Personaldatengebenden "Kunden" geschieht, selbst wenn es nur ein Cent sind. Für Betrugsstraftaten gibt es keine Vermögensuntergrenze.


    Die missbäuchliche Nutzung fremder Personaldaten ist die Täuschungshandlung, welche Tatbestandmäßig vorliegen muss, da der Täter je über seine Zahlungsbereitschaft mit genau dem ebenda täuschen will. Er will ja nicht zahlen, da er z.b. nicht berechtigt ist, weitere Simkarten zu erhalten, oder Start-Anmeldegbühren zu bezahlen, oder ähnlich.


    Findet keine Vermögensverschiebung zu Lasten des nur einen Geschädigten statt, und wird bei der Datenverarbeitung keine Mensch, sondern nur eine Maschine getäuscht, ist es ein Computerbetrug, wenn unvollständige, unwahre, falsche Daten genutzt werden.


    Wenn man, so wie du, ein paar Jahre Rechtswissenschaften hatte, wie von dir behauptest, dann solltest du das eigentlich wissen, oder? Scheinbar kannst du das aber nicht erklären; denn eine Erklärung, große juristische Antworten oder erst einmal richtige Antworten habe ich von dir hier noch nicht gelesen.


    Du lagst ja schon ein paar mal mit deinen Ansichten hinsichtlich strafprozessualer bzw. zivilrechtlicher Abläufe falsch, siehe Werbeforum.


    Da helfen auch deine Smileys nichts.

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Es ist kein Leistungsbetrug. Die Definition steht schon weiter vorne. DU solltest diese verstehen können.


    Es ist ein Leistungskreditbetrug, da eine Vermögensverschiebung entweder zu lasten des Mobilfunktbetreibers oder des Personaldatengebenden "Kunden" geschieht, selbst wenn es nur ein Cent sind. Für Betrugsstraftaten gibt es keine Vermögensuntergrenze.


    Und das ist schon falsch!


    Selbstverständlich können auch "Dritte" geschädigt werden (z.B bei einer Schaltung einer SMS-Line/Telefon-Sex-Hotline/sonstige Dienstleistungen etc.).Der Geschädigte ist somit weder der Mobilfunkbetreiber,noch der Kunde,dem die Daten gehören,sondern derjenige,der zufällig den (betrügerischen) Dienst genutzt hat.


    Und wen die Daten "frei erfunden" sind oder nicht,ist es ein klarer Fall von "Leistungsbetrug" - alles klar?


    Das ist auch der "Betrug",der in den letzten Jahren in Zusammenhang mit identitätsfalschen Sim-Karten meistens die "Nase vorne hatte".


    Aber du hast wie immer Recht!:D


    Also lassen wir das!

  • Dir ist schon klar, was das Wort "Geschädigte" umfasst? Das können alle sein, natürlich auch (unbeteiligte) Dritte. Von daher verstehe ich dich nicht.


    Es ist auf jeden Fall eine Form einer Betrugstraftat, da die Voraussetzungen des 263 StGB gleich sind.


    Und nein, es muß nicht ein klarer Fall von Leistungebetrug sein. Was erzählst du da? lex specialis derogat legi generali....


    Und alles andere habe ich weiter vorne genau so gesagt, wie du es JETZT in deinem Posting jetzt wiedergibst.....



    Das Posting sagt alles. Du weißt nicht, was du redest. Leistungsbetrug ist eine Form des betruges, passt aber Tatbestandlich überhaupt nicht zu diesem Fall. Und wir wollen ja in der kriminologischen richtigen Bezeichnungsform bleiben.....

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  • Zitat

    Original geschrieben von Seufz
    Erfunden wäre noch ganz nett. Schlimmer sind die Shops, die reale Personen zum Registrieren von Handy´s mißbrauchen. Natürlich nur die Daten - aber trotzdem doof. Kann bei Anbietern mit Schufaprüfung blöd auffallen und Score drücken oder man bekommt keine Xtra, da schon 10 stück auf den eigenen Namen registriert sind oder die Inkassofälle, die bei realen Personen aufschlagen, wenn jemand aus einer falsch registrierten Prepaid eine Postpaid gemacht hat.
    :rolleyes:
    Solche Sachen passieren gerne bei SImlock-Paketen. Werden registriert und dann auf dunklen Wegen verscheuert-


    Genau das ist mir bei einem o2 Händler (vermutlich aber kein Original) passiert. Nach Freischaltung einer billigen Loop Karte (Aktionspreis!) hatte ich plötzlich 4 Xtra Karten auf meinen Namen laufen. Die habe ich umgehend sperren lassen und den Laden gibt es jetzt auch nicht mehr.

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Gut so. Weil man ganz schnell aufgrund solcher Geschichten in Ermittlungstätigkeiten von Polizei und Staatsanwaltschaft geraten kann (Versand von Zugangspins für dubiose oder auch legale Onlineangebote, welche nicht bezahlt werden, bzw. deren Nutzung strafrechtlich bewährt ist, an die in Rede stehenden Rufnummern, welche mit deinen Daten angemeldet wurden)

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