Re: Re: Re: Projekt: Byebye Alice
ZitatOriginal geschrieben von vodafrank
Weil da die BNetzA nicht mit einverstanden wäre,
Was die Provider machen und womit davon die BNetzA einverstanden ist, sind nach der regelmäßigen Lektüre diese Forums bekanntlich zwei unterschiedliche paar Schuhe.
Zitatda die Höhe der Portierungsgebühr ledigtlich die Aufwandskosten für die Durchführung der Portierung abbilden darf ...
Dem TKG § 46 kann ich aber nicht entnehmen, dass die Portierungskosten unabhängig von der Anzahl der zu portierenden Rufnummern wären. Warum kann o2 nicht behaupten, dass der Aufwand der Portierung pro Rufnummer anfällt?