Regiolock bei neuen Handys

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Das S3 wurde nicht so verkauft. Von daher (eigentlich) kein Sachmangel...:-) Sondern eine Frechheit. Und es wird ENTWERTET, nicht ERWEITERT..:-)


    Doch ... aus meiner Sicht wurde es so verkauft wie es ist.


    Also mit der Möglichkeit, ohne Zustimmung des Nutzers die Nutzbarkeit nachträglich verändern zu können. Die technische Möglichkeit zum nachträglichen Eingriff in die Eigentumsrechte des Nutzers sähe ich in diesem Fall als den Mangel.


    In meinen Augen hat der Hersteller dafür Sorge zu tragen, dass NIEMAND ohne Zustimmung des Eigentümers in sein durch Art. 14 GG geschütztes Eigentumsrecht eingreifen kann. Das Eigntumsrecht beinhaltet m.E. auch das Recht, das Gerät (weiterhin) uneingeschränkt (also auch mit ausländischen SIM-Karten) nutzen zu können.


    Das wäre doch ebenso, als würde der Hersteller von Zylinderschlössern Modelle vertreiben mit der Möglichkeit, Handlanger mit Generalschlüsseln ausstatten. Prinzipiell wären diese Schlösser natürlich in Ordnung - dennoch sähe ich die Möglichkeit, sie jederzeit mit Generalschlüsseln öffnen zu können, als Sachmangel an. Und zwar allerspätestens dann, wenn solche Generalschlüssel ohne Zustimmung des Käufers zu seinem Nachteil eingesetzt werden.


    Selbst wenn dieses Beispiel nicht genau passt, verdeutlicht es das Problem. Binnen kürze dürften sich beliebig viele - vielleicht auch passendere - Beispiele bilden lassen. Ein Sachmangel muss nicht immer offensichtlich sein.


    Geräte dürfen beim Verkauf zwar mit Updatemöglichkeiten ausgestattet sein, allerdings mit einem Schutz gegen unbefugten Eingriff in die Eigentumsrechte. Die Zustimmung des Nutzers zu Updates schließt m.E. auf gar keinen Fall die Zustimmung zu einem (teilweisen) Eigentumsverzicht ein. Wie der Hersteller das macht, ist seine Sache und muss hier nicht diskutierert werden. Für den Endverbraucher zählt nur das Ergebnis.



    Wenn ich es richtig verstanden habe, dass Samsung nachträglich in Eigentumsrechte eingreift, wäre m.E. zwingend zu prüfen, ob hierdurch der Tatbestand eines strafrechtlich relevanten Eigentumsdelikts verwirklicht wurde. Die Zustimmung des Nutzers zu Updates rechtfertigt derartiges in meinen Augen jedenfalls nicht.

  • heise: CyanogenMod hilft

    Zitat

    Original geschrieben von heise


    Ein Leser hat auf einem gesperrten Gerät CyanogenMod 10.2 installiert. Daraufhin war der Lock verschwunden und er kann die vormals nicht funktionierende chinesische SIM nun betreiben.

    [Small]Apple iPhone 5 @ Telekom Complete Mobil L mit Handy DTAG | Music Streaming | Speed Option LTE
    Apple iPad mini/ Nokia Lumia 820 @ Telekom MultiSIM
    Speedport LTE @ Telekom MultiSIM
    Samsung Galaxy Note II LTE @ Telekom BFMIC
    Speedport W723V @ Call & Surf Basic IP 5.1
    [/small]

  • Nun gut ... macht man Fernreisen und nutzt bei dieser Gelegenheit SIMs des Urlaubslands, wird man diesen Mist besser im Laden lassen.


    Schade eigentlich - aktuell telefoniere ich mit Samsung und bin eigentlich zufrieden. Nur der Akku ist hin. Dann gibt es halt statt neuem Fon nur einen neuen Akku. :top:

  • hat das schon jemand getestet? Schwachsinnige idee war es so oder so

  • Hallo,


    würde gerne für einen Verwandten in der Türkei das Samsung Note 4 kaufen. Dass ich in der Türkei für ne türk. Sim freischalten muss das weiß ich, aber was ist jetzt mit dem RegioLock für europäische Handys? Würde gerne jetzt den letzten Stand wissen. Sollte ich kurz mt dem neuen Handy telefonieren um sicher zu gehen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!