ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Das S3 wurde nicht so verkauft. Von daher (eigentlich) kein Sachmangel...:-) Sondern eine Frechheit. Und es wird ENTWERTET, nicht ERWEITERT..:-)
Doch ... aus meiner Sicht wurde es so verkauft wie es ist.
Also mit der Möglichkeit, ohne Zustimmung des Nutzers die Nutzbarkeit nachträglich verändern zu können. Die technische Möglichkeit zum nachträglichen Eingriff in die Eigentumsrechte des Nutzers sähe ich in diesem Fall als den Mangel.
In meinen Augen hat der Hersteller dafür Sorge zu tragen, dass NIEMAND ohne Zustimmung des Eigentümers in sein durch Art. 14 GG geschütztes Eigentumsrecht eingreifen kann. Das Eigntumsrecht beinhaltet m.E. auch das Recht, das Gerät (weiterhin) uneingeschränkt (also auch mit ausländischen SIM-Karten) nutzen zu können.
Das wäre doch ebenso, als würde der Hersteller von Zylinderschlössern Modelle vertreiben mit der Möglichkeit, Handlanger mit Generalschlüsseln ausstatten. Prinzipiell wären diese Schlösser natürlich in Ordnung - dennoch sähe ich die Möglichkeit, sie jederzeit mit Generalschlüsseln öffnen zu können, als Sachmangel an. Und zwar allerspätestens dann, wenn solche Generalschlüssel ohne Zustimmung des Käufers zu seinem Nachteil eingesetzt werden.
Selbst wenn dieses Beispiel nicht genau passt, verdeutlicht es das Problem. Binnen kürze dürften sich beliebig viele - vielleicht auch passendere - Beispiele bilden lassen. Ein Sachmangel muss nicht immer offensichtlich sein.
Geräte dürfen beim Verkauf zwar mit Updatemöglichkeiten ausgestattet sein, allerdings mit einem Schutz gegen unbefugten Eingriff in die Eigentumsrechte. Die Zustimmung des Nutzers zu Updates schließt m.E. auf gar keinen Fall die Zustimmung zu einem (teilweisen) Eigentumsverzicht ein. Wie der Hersteller das macht, ist seine Sache und muss hier nicht diskutierert werden. Für den Endverbraucher zählt nur das Ergebnis.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dass Samsung nachträglich in Eigentumsrechte eingreift, wäre m.E. zwingend zu prüfen, ob hierdurch der Tatbestand eines strafrechtlich relevanten Eigentumsdelikts verwirklicht wurde. Die Zustimmung des Nutzers zu Updates rechtfertigt derartiges in meinen Augen jedenfalls nicht.