PayPal behält Gutschriftsbetrag von gewerbl. VK ein - Hintergrund?

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Paypal erbringt überwiegend Zahlungs- Dienstleistungen. Die Rechtsgrundlage für Zahlungsdienstleister ist wie geschrieben das ZAG: http://www.gesetze-im-internet.de/zag/__1.html .


    Die Rechtsgrundlage ist eine andere, wenn jemand im Zusammenhang mit seinem Hauptgeschäft Zahlungsdienstleistungen erbringt. Das trifft auf Paypal nicht zu.


    Das erinnert mich an diese lustigen Diskussionen über Haupt- und Nebenleistung im Zusammenhang mit einem beliebten Mobilfunkanbieter :)


    Ich glaube nicht, dass man den Treuhandservice lediglich als Nebenleistung ansehen kann. So, wie PP hier in Deutschland wirbt, ist das deren Hauptleistung.
    Was natürlich auch verständlich ist, denn bei dem funktionierenden Online-Banking-Verfahren in Deutschland hätte hier niemand einen Bedarf für einen reinen Zahlungsdienstleister (zumindest bei innerdeutschen Geschäften nicht).


    Falls in diesem Zusammenhang mal einer klagt, darf sich dann, mangels einer gebundenen Entscheidung für solche Fälle (es zählt ja nicht, was drauf steht, oder wie einer seinen Dienst benennt, sondern was es letztlich nach der Verkehrsanschauung ist), der Richter frei in seiner Bewertung der Situation verwirklichen.

  • Seit mir vor einigen Monaten ein unschönes Missglück mit Paypal passierte werde ich diesen Verein meiden.


    Mir wurde fehlerhafter Weise eine Rechnung 4 Mal berechnet uns abgezogen. Da nicht genug Guthaben auf meinem Account war bediente sich Paypal an meinem Kto. Da aber auch dieses nicht ausreichend gedeckt war bekam ich pro versuchter Abbuchung 35,- Kosten. Also 3x35,-. Die 3 Rechnungen zuviel wurden zwar storniert aber die 105,- Euro habe ich bis heute nicht überwiesen bekommen...

    LG Elle

  • Zitat

    Original geschrieben von Eleonore85
    aber die 105,- Euro habe ich bis heute nicht überwiesen bekommen...


    Wie auch immer die vom nicht gedeckten Konto dann eingezogen wurden... :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Paypal hat seine Luxemburger Banklizenz nicht in die EU portiert.


    Nur mal interessehalber:


    Wieso schreiben die dann auf ihrer Webseite im Impressum:


    "PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A. wird EU-weit als Bank geführt. Aufsichtsbehörde ist die luxemburgische Bankenaufsicht CSSF"


    Widerspricht das dem nicht irgendwie - bzw. was meinst du mit der "Portierung" der Banklizenz? :confused:


    (Mal abgesehen davon, dass Paypal wirklich keine Einlagendienstleistungen anbieten, und somit die Guthaben nicht geschützt sind - aber das tun andere Banken ja teils auch nicht)


    Zitat

    Original geschrieben von shelter
    Wie auch immer die vom nicht gedeckten Konto dann eingezogen wurden...


    (Später?)


    Ich will nicht sagen, dass es die konstruktivste und beste Lösung ist, wenn man bei dem Unternehmen (Paypal) Kunde bleiben will, aber man kann den Lastschriften vom Konto ja einfach und unkompliziert widersprechen, und sie so einfach von seiner Bank zurückbuchen lassen.


    Oder man mahnt den Betrag bei Paypal halt wirkungsvoll an (lies: nicht bloss anrufen/Emails schreiben).

  • Applied:
    Ohne mir Deinen Link angesehen zu haben:
    Im Ausland bezeichnen sich E- Geld- Institute gern als Bank, was nach deutschem Recht nicht stimmt.


    Egal ob eine Bank das Einlagengeschäft betreibt: Die gesetzliche EU- weite Einlagensicherung der Banken gilt für Guthaben auf Bankkonten immer.


    Inhaber einer Banklizenz müssen nicht in jedem EU- Land auch als Bank agieren, sie können das aber. Letzteres wird aber teurer, als wenn eine Bank sagt, dass sie außerhalb ihres Heimatandes lediglich Zahlungsdiensteistungen anbietet.


    Mal ein Beispiel: IDT hat eine Banklizenz in Gibraltar, darf aber außerhalb von Gibraltar kein Einlagengeschäft betreiben:
    http://www.fsc.gi/fsclists/Details.aspx?EntityID=6369

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