PayPal behält Gutschriftsbetrag von gewerbl. VK ein - Hintergrund?

  • Hallo zusammen,


    Ich habe letztens mal wieder ein paar Einkäufe online via PayPal getätigt - allesamt bei gewerblichen Verkäufern. Bei einem Kauf hatte ich nun eine Teil-Retoure die auf dem normalen Weg an den Verkäufer zurück geschickt wurde. Der Eingang wurde mir auch sowohl von DHL als auch vom Verkäufer via Mail bestätigt (inkl. der Information, dass der Teilbetrag auf das PayPal-Konto gutgeschrieben werden soll).


    Dies ist laut Verlauf bei PayPal auch geschehen, nur hat PayPal den Betrag sofort wieder mit einer Minus-Buchung "zur Prüfung eingezogen". Diesen Fall hatte ich so jetzt noch nie, zumal das laut FAQ nur bei Problemen zwischen VK und K passiert, was ja hier aber nicht der Fall ist. Kann mich da jemand aufklären?


    Achja: Die Rücküberweisung ist vom Freitag Vormittag - seit diesem Zeitpunkt hat auch PayPal das Geld.

  • Re: PayPal behält Gutschriftsbetrag von gewerbl. VK ein - Hintergrund?


    Zitat

    Original geschrieben von THWS


    Dies ist laut Verlauf bei PayPal auch geschehen, nur hat PayPal den Betrag sofort wieder mit einer Minus-Buchung "zur Prüfung eingezogen".


    Achja: Die Rücküberweisung ist vom Freitag Vormittag - seit diesem Zeitpunkt hat auch PayPal das Geld.

    Ja, das macht Paypal manchmal willkürlich. Dauert 2-3 Tage dann ist das Geld verfügbar.
    Mir ist das bis jetzt immer passiert wenn ich den Betrag per Lastschrift beglichen habe. :mad:

  • Bedeutet also im Klartext, dass PayPal während dieser Zeit mit dem Geld arbeitet. Naja...ist jetzt nicht wirklich ein immens hoher Betrag, dennoch erlebe ich sowas bei einer Erstattung eines gewerblichen Verkäufers zum ersten Mal.

  • Falls Paypal längere Zeit rumspinnt: Da würde ein Brief an die BaFin helfen.


    Paypal agiert in Deutschland ohne Banklizenz mit einer E- Geld- Lizenz, und darf Geld unter keinen Umständen zurückhalten.


    Ob sich der Aufwand lohnt, ist natürlich die andere Frage.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Paypal agiert in Deutschland ohne Banklizenz


    Paypal hat eine Luxemburgische Banklizenz, diese ist scheinbar für die ganze EU gültig. :flop:
    Deutsches Recht findet (glaub ich) eh keine Anwendung bei Paypal. Die haben ihren Gerichtsstand in England.
    Das akzeptiert man auch mit bestätigen der AGB. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Falls Paypal längere Zeit rumspinnt: Da würde ein Brief an die BaFin helfen.


    Paypal agiert in Deutschland ohne Banklizenz mit einer E- Geld- Lizenz, und darf Geld unter keinen Umständen zurückhalten.


    Ob sich der Aufwand lohnt, ist natürlich die andere Frage.


    Das ist ja interessant. Wie gesagt - der Betrag ist jetzt nicht sonderlich hoch (noch zweistellig) und auch gehe ich nicht davon aus, dass es hier noch zu größeren Problemen seitens PayPal kommt, dennoch sind solche Dinge immer ganz gut zu wissen. Vor allem in Hinblick auf zukünftige PayPal-Aktivitäten.



    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Paypal hat eine Luxemburgische Banklizenz, diese ist scheinbar für die ganze EU gültig. :flop:
    Deutsches Recht findet (glaub ich) eh keine Anwendung bei Paypal. Die haben ihren Gerichtsstand in England.
    Das akzeptiert man auch mit bestätigen der AGB. :rolleyes:


    Ehrlich gesagt hätte es mich jetzt auch gewundert wenn ein Unternehmen wie PayPal in Deutschland "ansässig" wäre was Anfechtbarkeit u. ä. anbelangt :D


    Danke euch beiden - ich geb evtl. Montag/Dienstag Rückmeldung, je nachdem wann mein Geld zurückgebucht wird *g*

  • Re: Re: PayPal behält Gutschriftsbetrag von gewerbl. VK ein - Hintergrund?


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Ja, das macht Paypal manchmal willkürlich. Dauert 2-3 Tage dann ist das Geld verfügbar.
    Mir ist das bis jetzt immer passiert wenn ich den Betrag per Lastschrift beglichen habe. :mad:


    2-3 Tage ist ja erträglich! Ich habe vor 2 Jahren mal mehrere Wochen (ich meine es waren 4) auf den Zugriff gewartet.
    Das Netz ist ja voll davon.

  • Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Paypal hat eine Luxemburgische Banklizenz, diese ist scheinbar für die ganze EU gültig. :flop:


    Wer mitreden will, muss informiert sein :top: .


    Es würde schon ein Blick von Dir in die Paypal- AGB's reichen, in denen irgendwo steht, dass die gesetzliche EU- weite Einlagensicherung der Banken nicht auf Paypal- Accounts zutrifft, eben weil Paypal außerhalb von Luxemburg nur Zahlungsdienstleistungen erbringt.


    Lesestoff: https://cms.paypal.com/de/cgi-…ement_full&locale.x=de_DE


    Paypal hat seine Luxemburger Banklizenz nicht in die EU portiert.


    Es würde Dir auch helfen, Dich daran zu erinnern, weshalb die BaFin Paypal untersagt hatte, wie von Paypal geplant Käufergelder erst einmal einige Tage zu bunkern, und dann mit Verzögerung an die Verkäufer auszuzahlen. Eben weil ein Zahlungsistitut das nicht darf!


    Natürlich agiert Paypal in Übereinstimmung mit deutschen Gesetzen, aber als E- Geld- Institut.
    Wenn Paypal pleite geht, gehen die Account- Guthaben in die Insolvenzmasse.


    Glaub mir: Ich kenne das ZAG fast auswendig.

  • Man darf auch nicht vergessen, dass PP inzwischen primär ein Treuhandservice ist.


    Bei ebay.com ist das besonders deutlich, da behalten sie alle Zahlungen ein, bis der Käufer grünes Licht gibt (oder eine Frist abläuft).
    In Deutschland (zweitgrößter Markt für ebay nach den USA) sind sie damit ja nicht so gut angekommen, dafür gibts PP hier nur noch mit Schufa, um das Ausfallrisiko etwas zu reduzieren.


    Grundsätzlich ist es auch so, dass bei PP der VK immer haftet, bei einer Käuferbeschwerde räumt PP dem Käufer auch immer ein, das Ding gegen Übernahme der Versandkosten zurückzuschicken. Der VK bekommt bis dahin gar nichts.


    Mich würde jetzt mal interessieren, wie die Rechtsgrundlage für diese Treuhand(escrow)-Dienste geregelt ist.
    Ob PP eine Bank oder ein Zahlungsdienstleister ist, kann durchaus diskutiert werden, so eindeutig ist das gar nicht, wenn man noch die nationalen Rechtssprechungen betrachtet.


    Aber dass PP (zumindest im Zusammenhang mit Warentransaktionen) ein Treuhandservice ist, ist eigentlich unbestritten. Welche Voraussetzungen muss ein Treuhandservice in DL erfüllen? Ist das so wie bei einem Leih(Pfand)-Haus, das ja auch bestimmte Sicherheiten für die während des Vorgangs verwalteten Waren gewährleisten muss?
    Ebay behält ja auch mein Geld ein, bis ich mich mit dem Käufer geeinigt habe.


    Zudem bekomme ich von PP auch noch einen Kredit (deswegen Schufa), weil mein deutsches PP-Konto während einer Käuferbeschwerde ins Minus geht und ich das Geld (meist) schon vorher abgehoben habe, ohne zu wissen, ob es ein paar Tage später zur Käuferbeschwerde kommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan3 Mich würde jetzt mal interessieren, wie die Rechtsgrundlage für diese Treuhand(escrow)-Dienste geregelt ist.


    Paypal erbringt überwiegend Zahlungs- Dienstleistungen. Die Rechtsgrundlage für Zahlungsdienstleister ist wie geschrieben das ZAG: http://www.gesetze-im-internet.de/zag/__1.html .


    Die Rechtsgrundlage ist eine andere, wenn jemand im Zusammenhang mit seinem Hauptgeschäft Zahlungsdienstleistungen erbringt. Das trifft auf Paypal nicht zu.


    Zitat

    Original geschrieben von stefan3 Ob PP eine Bank oder ein Zahlungsdienstleister ist, kann durchaus diskutiert werden, so eindeutig ist das gar nicht.


    Es ist absolut eindeutig, dass Paypal in Deutschland unter einer E-Geld- Lizenz arbeitet. Das sagt sogar Paypal selber.


    Über die Gründe von Paypal, die Luxemburger Banklizenz nicht in die SEPA- Zone zu portieren, kann nur spekuliert werden. Ein Grund könnte sein, dass das für Paypal teurer geworden wäre, weil Paypal dann für absolut alle Kundengelder Beiträge zur gesetzlichen Einlagensicherung an die Luxemburger Finanzaufsicht zahlen müßte.

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