Frage: Nachrichtendienstl. Überwachung von Telefonaten

  • Guten Morgen,


    vielleicht ein wenig Licht in ein dunkles Thema:
    Eigentlich ist in Deutschland das Telefongeheimnis grundrechtlich geschützt, durch Artikel 10 des Grundgesetzes. Aber nun mal leider kein Grundrecht ohne Einschränkungen. So gibt es auch zum 10GG einschränkende Gesetze. Diese Gesetze sehen im konkreten Fall der Mobilfunknetzbetreiber vor, dass diese auf eigene Kosten Einrichtungen schaffen müssen, die es einer Strafvervolgenden Behörde möglich machen, bestimmte definierte Daten aufzuzeichnen. Der Umfang dieser Daten wird hauptsächlich durch die technischen Möglichkeiten und der Fähigkeit der Netzbetreiber, diesen kostenträchtigen Teil zu minimieren bestimmt, nicht durch die Überwachungswünsche der Strafverfolger. So sind Parameter, die nicht bis ins VLR gelangen, im allgemeinen von den Strafverfolgern nicht einsehbar, jedenfalls nicht ohne Zusatzaufwand.
    Eine Abhörmaßname darf ja nur auf richterliche Anordnung hin eingerichtet werden. Im konkreten Fall kann ein Beamter des entsprechenden Kriminalamtes ohne dass die Mitarbieter des Mobilfunknetzbetreibers etwas davon erfahren das Abhören der Verbindungsdaten oder auch je nach Anordnung, des Verbindungsinhaltes einrichten.
    Jedes andere Abhörverfahren, etwa durch anklemmen am Verteiler zum Beispiel oder der Versuch, auf der Luftschnittstelle zu tracen, ist zunächst mal illegal und die Beamten, die diese Methoden anwenden, gehen ein gewisses Risiko ein, vom Pensions- zum Rentenempfänger gewandelt zu werden. Trotzdem kommt das gelegentlich vor. Auch der (im allgemeinen erfolglose) Versuch, Mitarbieter von Mobilfunknetzbetreibern anzuzapfen wurde schon berichtet.
    Dies gilt wie gesagt alles für die normale Tätigkeit der Strafverfolger im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags. Nachrichtendienste sind wahrscheinlich ein ganz anderes Thema und verwenden ganz andere Methoden.


    Gruß, Esengi

  • Das mit der richterlichen Anordnung stimmt leider auch nicht uneingeschränkt, es reicht wenn die irgendwann nachgereicht wird. Und ich wage mangels Kontrollmöglichkeiten zu bezweifeln dass für alle abgehörten, aber für nutzlos befundenen Abhörmaßnahmen eine richterliche Anordnung beantragt wurde. Sieht ja blöd aus, ist viel Arbeit (Protokoll schreiben, Richterliche Anordnung beantragen, dem Chef beichten...)
    Vielleicht bin ich ja mittlerweile paranoid, aber irgendwie traue ich unserem Staat noch weniger, als er seinen Bürgern traut [edit:] Falls das überhaupt möglich ist.

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