Hallo, meine Meinung und Erfahrung:
Prinzipiell muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden, wenn der Halter verstorben ist. Wenn die Zulassungsbehörden z. B. Kenntnis vom Tod eines Halters erlangen, versuchen sie die Erben zu kontaktieren und setzen eine Frist von 3 Monaten bis zur Ab- oder Ummeldung. Das ist aber eher der Ausnahmefall, da die deutschen Behörden dann doch nicht immer so gut miteinander korrespondieren, bei uns klappt das eig. ganz gut.
Die KFZ-Versicherung geht im Falle des Todes nicht auf die Erben über, wobei Enkel nicht automatisch Erbe ist, da kommen vorher noch andere in der Erbfolge.
Zum Versicherungsschutz, wie schon geschrieben: so lange die Versicherung bezahlt wird, ist der Versicherungsschutz intakt, auch wenn der Versicherungsnehmer tot ist. Sobald die Versicherung weiß, dass der Versicherungsnehmer tot ist, wird sie natürlich etwas unternehmen. Übrigens, die Post ist manchmal so pfiffig, sogar Briefe mit dem Vermerk "verstorben" zurück zu schicken, wenn noch Familie mit gleichem Namen an der gleichen Anschrift wohnt.
Da der Versicherungsschutz nicht auf die Erben übergeht, kann auch der Schadenfreiheitsrabatt nicht ohne weiteres übernommen werden. Hierzu bedarf es einer formalen Erklärung und einiger Bedingungen:
- Verstorbener und Dritter waren Eheleute oder lebten in eheähnlicher Gemeinschaft (häusliche Gemeinschaft ist Voraussetzung) oder
- Verstorbener und Dritter waren Verwandte ersten Grades (Eltern/Kinder und umgekehrt) oder
- Verstorbener und Dritter lebten in häuslicher Gemeinschaft und der Dritte erklärt, das Fahrzeug regelmäßig genutzt zu haben.
Und, und das ist sehr wichtig, die Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes ist nur innerhalb von einem Jahr nach Tod des Versicherungsnehmers möglich!
Eigentlich steht es meist auch im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen, und im Gewissen des Fahrzeugnutzers.
Ein Toter kann kein Versicherungsnehmer mehr sein, sollte jedem normaldenkenden klar sein.
Alles ohne Gewähr, jedoch ist mir das ganze nicht fremd da ich Bestatter bin.
Schöne Grüße.
Thomas
Edit:
Hab noch nen Bekannten der Versicherungsvertreter ist gefragt:
Theoretisch könnte die Versicherung einen Erben wegen Betruges anzeigen, wenn dieser den Tod des Versicherungsnehmers nicht gemeldet hat, um die günstigeren Versicherungskonditionen zu behalten. Dazu muß die Versicherung aber auch die Absicht beweisen, was zugegebenermaßen ziemlich schwer ist. Außerdem würden die Gerichtskosten in den meisten Fällen den Streitwert bei weitem überschreiten
Wenn die Police nicht auffindbar ist, steht normalerweise aufm Kontoauszug die Versicherung samt Versicherungsscheinnummer, damit hat man alle relevanten Daten. Es wurde ja geschrieben das weiter gezahlt wird.