Wohnungskündigung - Fristen

  • Hallo,


    wir haben wegen Eigenbedarf die Wohnung gekündigt bekommen. Laut Kündingung haben wir Zeit bis nächsten Sommer.


    Wir haben aber jetzt bereits eine Wohnung gefunden wo wir schon im Winte einziehen können.


    Müssen wir jetzt die 3 monatige Kundigungsfrist einhalten oder ist die Kündigung seit Erhalt wirksam?
    Weil unser Vermieter schon gesagt hat wenn wir vorher ausziehen müssen wir uns an die Frist halten, wir hätten zwar jetzt schon die Kündigung erhalten aber dennoch würde die Frist erst 3 Monate vor dem angegebenen Kündigungstermin gelten. Zählt jetzt das oder das Datum wann wir die Kündigung erhalten haben?


    Gruss

  • Also ich bin kein Jurist, aber wenn man deinen Ansatz weiterspinnt, könntest du ja ab 3 Monaten nach Zugang der Kündigung jeden Tag die Wohnung verlassen, weil die Kündigungsfrist ja bereits verstrichen wäre. Das wäre doch wohl Quatsch!

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Andersrum:


    Kündigung Anfang August erhalten mit Termin zum 30.6.2014.


    Wenn wir jetzt im Winter umziehen müssen wir dann 3 Monate Kündigungsfrist einhalten oder nicht?


    Denn laut Vermieter müssen wir, sollten wir vor April 2014 ausziehen, kündigen. April, Mai und Juni wären dann die 3 Monate Frist.

  • Du verstehst nich, was ich meine

    Zitat

    Wenn wir jetzt im Winter umziehen müssen wir dann 3 Monate Kündigungsfrist einhalten oder nicht?


    Denn laut Vermieter müssen wir, sollten wir vor April 2014 ausziehen, kündigen. April, Mai und Juni wären dann die 3 Monate Frist.


    Warum solltet ihr denn von der Frist entbunden sein? Ich kapiere deinen Ansatz nicht.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Wir haben ja bereits im August die Kündigung erhalten. Bis Ende Juni 2014 ist das ja einiges länger als die besagten 3 Monate.


    Ich denk mir wenn ich ne Kündigung bekomme warum soll ich dann nochmals kündigen? Mein Gedankengang


    Bin schwierig, ich weiss.

  • Zitat

    Original geschrieben von onemaster
    Wenn wir jetzt im Winter umziehen müssen wir dann 3 Monate Kündigungsfrist einhalten oder nicht?


    Denn laut Vermieter müssen wir, sollten wir vor April 2014 ausziehen, kündigen. April, Mai und Juni wären dann die 3 Monate Frist.


    Laienmeinung:
    Erster Satz: Ja.
    Zweiter Satz: Nein. Willst du vor dem 30.06.2014 ausziehen musst du selbst kündigen - und zwar mit einer dreimonatigen Frist zum Monatsende, also: Du kündigst jetzt, dann beginnt ab dem 30.09. die Dreimonatsfrist: Oktober, November, Dezember --> Du kannst also jetzt zum 31.12.2013 kündigen.
    Dritter Satz: Kapier ich nicht.



    Bitte um Berichtigung, falls ich falsch liege.

  • Das einfachste ist doch jetzt zum Ende des Jahres selbst kündigen. Damit wären doch alle Probleme beseitigt.


    Hatte einen ähnlichen Fall selbst schon.


    Gruß


    Daniel

  • Zitat

    Original geschrieben von onemaster
    Ich denk mir wenn ich ne Kündigung bekomme warum soll ich dann nochmals kündigen? Mein Gedankengang



    Wieder Laie:
    Eine Kündigung stellt eine Willenserklärung dar (in diesem Fall die des Vermieters). Sein Wille, ihr zeiht Ende Juni aus.
    Wenn dein Wille ein anderer ist, kannst/musst du diesen ebenfalls in einer Willenserklärung - hier also deiner Kündigung - kundtun.

  • Das ist doch schon einleuchtender.


    Dann machen wir ne Kündigung fertig und gut ist.


    Was ich noch vergessen habe. Weil wir ja schon so früh die Kündigung erhalten haben steht u.a drauf "die lange Kündigungsfrist gewähre ich, weil..." Somit hat der Vermieter doch die Frist selbst verlängert oder nicht?
    Ist zwar jetzt egal aber trotzdem.


    Ist halt verwirrend weil die so früh kam. Hätte ja theoretisch gereicht wenn wir die im März erhalten hätten.

  • Also, die ordentliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate (genauer: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig, s. § 573c Abs. 1 S. 1 BGB). Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate, s. § 573c Abs. 1 S. 2 BGB.


    Der Vermieter muss also grundsätzlich mindestens die o.g. Fristen einhalten. Wenn er euch aus irgendwelchen Gründen freiwillig eine längere Frist gibt, umso besser.


    Dies hat aber (wie bereits richtig gesagt wurde) nichts mit eurer Kündigungsfrist zu tun. Also selbst bei einem durch den Vermieter bereits gekündigten Mietverhältnis kann der Mieter natürlich sein eigenes Kündigungsrecht wahrnehmen und unter Einhaltung der Frist des § 573c Abs. 1 S. 1 BGB kündigen. In diesem Fall ist das Mietverhältnis eben schon vor Ablauf der ursprünglichen Frist beendet.

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