matti.s: Für eine normale Portierung zum Vertragsende MUSS (sobald die Anfrage von der Telekom beim Altanbieter eingeht) der Vertrag gekündigt sein.
Bei der Kündigung musst du nichts für die Portierung mit angeben, wichtig ist nur dass auch gekündigt ist. Dir steht dann automatisch das Recht zur Rufnummernmitnahme zu. Das steht in der Regel auch auf der Kündigungsbestätigung mit drauf.
Während du für den neuen Vertrag die Kaufabwicklung in unserem Shop durchführst musst du die Rufnummernmitnahme gleich mit beauftragen, ja.
Zu (iv): Der Vertrag muss in einem gewissen Zeitraum bestätigt sein um die Konditionen zu erhalten. Das ist bei neuer Rufnummer direkt das Aktivierungsdatum und bei Rufnummernmitnahmen die Bestätigung, dass die Nummer zur Telekom portiert wird.
soul4ever: Die vorzeitige Portierung ist möglich und kann in der Kaufabwicklung mit angegeben werden. Dafür wie gehabt dem Altanbieter die Info vorab zukommen lassen (geht auch telefonisch).
Die Unterlagen kannst du uns entweder elektronisch oder per Post zukommen lassen.